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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente wurde nicht verlängert! Was nun? ALG1? ALG2? Einspruch?

von tommm15.03.2018 | 09:05
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1 Antworten

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Guten Tag. Ich (50, Kfm.)erhalte seit fast 9 Jahren (2x verlängert a 3 Jahre) eine Arbeitsmarktrente. Nun habe ich eine Ablehnung meiner erneuten Verlängerung erhalten. Obwohl ich -wie bisher- immer Fachatteste eingereicht habe. Keine Verbesserung lt. Atteste. Natürlich kann ich Einspruch gegen diese Ablehnung einlegen. Aber, was passiert überhaupt, falls die Arbeitsmarktrente wirklich nicht verlängert würde? -Falle ich dann gleich in ALG2? -Oder werde ich zum Arbeitsamt abgeschoben (ALG1) und werde vermittelt (das hat ja schon vor 9 Jahren nicht geklappt) Vor meiner Rentenbewilligung, wurde ich aus dem Krankengeld ausgesteuert. Davor habe ich ganz normal gearbeitet. Jetzt bin ich mal auf Antworten gespannt. Hoffentlich nicht -wie so oft hier- blöde antworten wie -geh arbeiten und gut ist- oder -leg Einspruch ein und warte ab- .... Ich möchte halt wissen, was passiert, wenn wirklich eine Arbeitsmarktrente nicht verlängert wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tommm,

eine Arbeitsmarktrente wird gezahlt, wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie aber verschlossen ist. Der Wegfall einer Arbeitsmarktrente hat also in erster Linie nichts mit den eingereichten Attesten zu tun, die keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bescheinigen (aber wohl auch keine Verschlechterung), sondern damit, dass der Teilzeitarbeitsmarkt aktuell geprüft wurde und nun wohl nicht mehr verschlossen ist.

Anders sieht es nur aus, wenn auch der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, der bei einer Arbeitsmarktrente zusätzlich besteht, nicht verlängert wurde. Dann hat Ihr Rentenversicherungsträger tatsächlich eine Besserung Ihrer Leistungsfähigkeit festgestellt.

Ob für Sie nun die Agentur für Arbeit (ALG 1?) oder das Jobcenter (ALG 2?) zuständig ist, kann ich Ihnen in diesem Forum der Rentenversicherung nicht beantworten. Auskunft zur Zuständigkeit und mögliche Leistungsansprüche kann Ihnen aber Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter geben.

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