Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Ausgleichszahlung für 2022 bei Eingang Bestätigung 2023

von Micha07.12.2022 | 14:06
608 Ansichten
14 Antworten
Hallo miteinander, mein Antrag läuft zur Zeit. Und ich frage mich, was passiert, wenn die Antwort erst 2023 kommt. Ich darf ja nur einem bestimmten Betrag pro Jahr bezahlen. Den darf ich maximal 3 Monate später bezahlen, nach Eingang der Antwort. Nun kann es aber sein, dass ich über die maximale Grenze des Einzahlungsbetrags rutsche. Wenn ich 2022 und 2023 zahlen würde, könnte ich höher einbezahlen. Wie ist das geregelt? Ich habe auch gelesen, dass man blind einzahlen kann, in der Hoffnung auf die spätere Berechnung. WOHIN kann ich das Geld überweisen und mit welchen Inhalten kann dies geschehen? Somit könnte ich nämlich 2022 und 2023 einbezahlen ... Danke für die Hilfe, Micha

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2022 | 08:55

Hallo Micha,

zunächst möchte ich bemerken, dass es keinen „jährlichen“ Höchstbetrag für die Ausgleichszahlung gibt – vielmehr handelt es sich bei dem in der Auskunft genannten „Höchstbetrag“ um den insgesamt maximal möglichen Ausgleichsbetrag.

Haben Sie den Antrag bereits im Jahr 2022 gestellt und wird dieser erst im Jahr 2023 bearbeitet/entschieden, so werden hier für die Berechnung des Ausgleichsbetrags dennoch die die Berechnungswerte aus dem Jahr 2022 zugrunde gelegt. Sie können den Ausgleichsbetrag dann innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Auskunft noch zu den (günstigeren) Konditionen des Jahres 2022 zahlen.

Im Übrigen wäre es zwar grundsätzlich möglich, einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, ohne die hierfür zu erstellende Auskunft abzuwarten – dennoch möchte ich davon abraten, da hier zusätzlicher (und eigentlich unnötiger) Verwaltungsaufwand entsteht. Darüber hinaus besteht hier auch die Gefahr, dass der eingezahlte Betrag höher ist als der tatsächlich zulässige Ausgleichsbetrag und dann ein zusätzliches Erstattungsverfahren eingeleitet werden muss.

13 Antworten

KSCam 08.12.2022 | 09:37
Das Einzahlen ohne Bescheid macht damit nur Sinn wenn Sie wegen der Steuer Geld noch im Jahr 2022 zahlen sollten. Dann ist das allerdings ein guter Grund
MIchaam 08.12.2022 | 10:20
Genau .. das ist der Grund, warum es mir wichtig ist, dass ich noch dieses Jahr zahlen kann um es steuerlich in 2022 und die nächste Zahlung dann im Jahr 2023 abzusetzen.
Thomasam 08.12.2022 | 11:05
In meinem Bescheid stand: " Sollten Sie sich zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich der Rentenminderung entschließen, sind die Beiträge zu überweisen an Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstr. 2 10709 Berlin Bankverbindung Commerzbank AG BTC COBADEFFXXX IBAN DE61 1004 0000 0200 1006 00 Der Überweisungsauftrag muss folgende Angaben enthalten: Versicherungsnummer (VSNR) sowie den Vor- und Zunamen des Versicherten, für den die Beiträge gezahlt werden, Verwendungszweck : "RM" - (Rentenminderung) . " Ohne Gewähr! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Ban…
_icham 08.12.2022 | 17:05
Sollten Sie gar nicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sein oder nicht an eine für Sie unbekannte Bankverbindung Geld überweisen wollen: -> Sie gehen auf die Homepage der Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de ganz unter auf der Homepage der Rentenversicherung kann man den Rentenversicherer (aus)wählen.... Bund oder Bayern Süd oder Mitteldeutschland oder was auch immer... Dann wird die Homepage des jeweiligen Trägers aufgebaut. Dort nutzen Sie die Suchfunktion: Bankverbindung Und geben dann an, was im vorherigen Beitrag enthalten ist
Makroam 08.12.2022 | 17:51
Katharinaam 29.01.2023 | 16:52
Liebes Expertenteam, Woran erkennt man, dass die Konditionen aus 2022 bei der Zahlung zugrunde gelegt wurden? Mein Ausgleichsbetrag wäre laut Auskunft aus 12/2022 ca.59.000 Euro gewesen. Ich habe 10.000 Euro noch im Dezember eingezahlt. Jetzt kam ein Brief der DRV, dass nun noch ca. 55.000 Euro zu zahlen wären. Eigentlich müssten es ja ca. 49.000 Euro sein. Heißt das, die Konditionen sind jetzt im Januar 2023 doch die neuen und ich kann nicht noch mehr innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgabe des Bescheids einzahlen zu den Konditionen 2022? Mein Mann hat auch eine entsprechende Auskunft 12/2022 erhalten und möchte nun noch zu den Konditionen 2022 innerhalb von drei Monaten einzahlen. Wir sind nicht sicher, ob diese tatsächlich zugrunde gelegt werden und wo das steht oder ob nicht doch das Jahr der Zahlung maßgebend ist. Besten Dank für eine Aufklärung!
Fux de Luxam 29.01.2023 | 23:35
Ein RP zum 2022er Preis kostet ca. 7236 €. Der Betrag von 59.000 € bedeutet ca. 8,15 RP, wenn Sie 10.000 € eingezahlt haben, haben Sie dann ca. 1,38 RP erworben. 8,15 RP – 1,38 RP = 6,77 RP (Rentenpunkte die noch bis zum vollständigen Ausgleich benötigt werden) Ein RP zum 2023er Preis kostet ca. 8.024 €. Konkret heißt es: 6,77 RP zu 8.024 €/RP = 54.322 € Also, die DRV-Rechnung scheint zu stimmen. Wenn Sie allerdings im Besitz der Rentenauskunft von 2022 sind und dort steht, dass Sie 3 Monate zur Einzahlung zu den dort angegebenen Konditionen haben, dann gelten weiterhin die Werte von 2022 (aber nur innerhalb der 3 Monaten nach Ausstellung der Rentenauskunft).
Abschlägeam 30.01.2023 | 00:04
ergänzend noch die 'Rechtsgrundlagen' zum Vorbeitrag: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Auf dem Bescheid, der Sie berechtigt, ersehen Sie also, bis wann Sie die Konditionen aus 2022 noch 'einkaufen' dürfen, der 'Zwischenbescheid' (nach Eingang einer Teilzahlung) berechnet dann den Höchstbeitrag für die erlaubte Einzahlung in 2023 insgesamt (ein Teil davon dann eben zu den 'teureren' Konditionen) Also innerhalb der drei Monate nach Bescheid höchstmöglich einbezahlen, dabei aber auch berücksichtigen, dass diese 'günstigen' Konditionen sich nur auf den 'Einkaufswert' der Renten-EP beziehen, nicht auf den 'Steuervorteil', der andere Höchstgrenzen hat. Also dazu auch noch den Steuerberater befragen :-)
ThomasRam 30.01.2023 | 10:16
WELCHER Antrag denn - Rentenminderungsabschlagsausgleich? Falls ja: Siehe Expertenantwort. Wenn Sie überzahlen, wird der überschreitende Betrag zurücküberwiesen. Sie können den berechneten maximalen Ausgleichsbetrag auf 2 Raten pro Jahr über mehrere Jahre verteilen, was steuerlich sinnvoll sein könnte. Wobei aber die noch auszugleichenden Rentenpunkte im Lauf der Jahre üblicherweise teuerer werden. Rückwirkend einzahlen können Sie nur Beiträge für eine freiwillige Versicherung. Beiträge aind steuerlich ggf. absetzbar im Jahr der Einzahlung.
Schadeam 30.01.2023 | 10:55
Ja, die Begrenzung auf 2 Raten pro Jahr ist aufgehoben, bürokratietechnisch wäre es aber dennoch sinnvoll die Zahlung auf 1 oder 2 Raten zu begrenzen ( auch wenn ich genauso 20 Einzahlungen machen kann.....)
ThomasRam 30.01.2023 | 17:30
Abschläge schrieb

Die Begrenzung auf nur maximal 2 Raten gibt es nicht mehr!

Lesen Sie bezüglich Fristen und Splittung die Hinweise im 'Ausgleichzahlungsbescheid'

...Sie können den berechneten maximalen Ausgleichsbetrag auf 2 Raten pro Jahr über mehrere Jahre verteilen...
Die Begrenzung auf nur maximal 2 Raten gibt es nicht mehr! Lesen Sie bezüglich Fristen und Splittung die Hinweise im 'Ausgleichzahlungsbescheid'
Danke! Kaum hat man mal was verstanden, ändert sich es wieder ;-) Immerhin habe ich ja nicht 'maximal 2' geschrieben :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026