Hallo Jean,
die Frage, ob Ihr Beschäftigungsverhältnis durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Vollrente bzw. einer Teilrente wegen Alters endet, klären Sie bitte über Ihren Arbeitgeber.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/altersgrenze-21-beendigungszeitpunkt_idesk_PI13994_HI1434506.html
Ergänzend:
Richtig, erst das Erreichen der Regelaltersgrenze beendet das Arbeitsverhältnis ÖD automatisch; eine (auch befristete) Verlängerung ist vor Ablauf mit beiderseitigem Willen sogar weiterhin möglich - was z. B. bei (fehlenden) Lehrkräften immer häufiger vorkommt.
Eine vorgezogene Altersrente/auch die ohne Abschlag, hat keinen direkten Einfluss auf das fortbestehende Arbeitsverhältnis = Altersrente geht den Arbeitgeber in Bezug aufs Arbeitsverhältnis grundsätzlich gar nichts an. Mittelbar besteht bei einer vorgezogen Altersvollrente Einfluss auf etwaiges Krankengeld während der/weiteren Beschäftigung sowie die VBL.
Denken Sie @Jean dabei an eine nur 99 % Teilrente nach/wenigstes ab 2. Monat der Altersrente, und lassen sich dazu vor Ort (eigenes Versicherungsamt oder nächste DRV-Beratungsstelle) informieren, wie hier die Sachzusammenhänge sind.
Der Rentenbescheid über Voll/-Teilaltersrente ist dem AG dann zwingend vorzulegen ...insbesondere im Hinblick auf Folgewirkungen KV-Beiträge/ggf. auch Statuswechsel Pflicht- in freiwillige KV /Krankengeld /VBL.
Gruß
w.
PS: das ist inzwischen alles so was von gängige Praxis/seit 2017, dass ich dafür 'ne Bandansage für die Nachfragenden im Büro laufen lasse ;-)
*Modern/digital gesehen, sollte ich über einen Youtube-Channel nachdenken *gg
Ich finde das etwas anmaßend und auch gefährlich und hoffe, dass Sie den Leuten das nicht genau so erzählen, sondern die Kunden an den Arbeitgeber verweisen. Allein hier in unserem Einzugsbereich kenne ich 2 Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst, wo der Bezug einer Altersvollrente auch vor dem regulären Rentenalter die automatische Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bedeuten würde...
Die Vorlage einer Rentenbescheinigung/Information des AG ist m. E. nach einer Beantragung einer Teilrente doch nicht erforderlich, deshalb ja auch die Teilrente und nicht Vollrente.Bei einer Teilrente ändert sich doch nichts an meinen bisherigen Abzügen aus meinem Verdienst.
Grund dafür??? /Inhalt Arbeitsvertrag/Tarifvertrag /gar AT-Vertrag /oder schlicht nur 'Meinung'/_Unkenntnis_ des AG - basierend auf Regelungen, die noch aus Zeiten 45+ stammen, die mit der aktuellen Rechtslage sicher nicht mehr rechtsfähig wären/automatisch anzupassen sind!
Oder zahlt der AG etwa immer noch in RM/DM - so wie es mal vertraglich vereinbart war ... ;-)
Wer von seinem AG 'drangsaliert' wird in Bezug auf 'frühere' Normen in den Arbeitsverträgen, sollte sich mit einem Fachanwalt zum Arbeitsrecht in Verbindung setzen.
Gruß
w.
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