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Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung

von Steffi23.05.2020 | 17:32
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4 Antworten

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Hallo, ich bin Beamtin auf Lebenszeit und möchte meine Beiträge aus der DRV erstattet bekommen. Eingezahlt habe ich vom 01.08.2010-31.7.2015, also genau 60 Monate. Zwischendurch war ich allerdings 1 1/2 Monate arbeitslos und habe deswegen nicht in die Rente eingezahlt. Habe ich denn also unter 60 Monaten eingezahlt (Wegen Arbeitslosigkeit) und kann diese Beiträge zurückerstattet bekommen? Viele Grüße Steffi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

zuerst sollten Sie sich, wie schon von Schade beschrieben, eine Auskunft über die Höhe Ihrer Wartezeitmonate anfordern. Sollten Sie mindestens auf 60 Beitragsmonate kommen, ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Tatsächlich gehe ich in Ihrem Fall davon aus, dass dies zutrifft. Allerdings haben Sie dann einen kleinen Rentenanspruch.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zur Beitragserstattung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 23.05.2020 | 17:44
Fordern Sie doch ganz einfach eine Rentenauskunft bei der DRV an. Wenn Sie eine Zahl genannt bekommen haben Sie mindestens 60 Beitragsmonate und eine Erstattung ist nicht mögich. Sind keine 60 Monate vorhanden gibt es nur eine "Wartezeitaufstellung",...... Alternative:Sie wandern nach Usbekistan aus und werden Usbeke, auch dann ist ne Erstattung möglich (wäre aber doof mit dem Beamtenstatus).
Steffiam 23.05.2020 | 18:14
Was für eine Zahl meinen Sie? Eine aktuelle Auskunft habe ich. Da steht als erstes: Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde .....monatlich betragen
Siehe hieram 23.05.2020 | 20:13
Somit haben Sie 60 Monate voll, sonst hätten Sie keinen Anspruch auf EM-Rente. Auch im nächsten Absatz (Altersrente) wird dann bei Ihnen ein Betrag stehen. Eine Beitragsrückerstattung ist - wie @Schade schon sagte - also nicht möglich.
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