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Experten-Antwort

EM Rente ab7. Monat

von Jupp16.03.2018 | 07:47
578 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen , ich habe eine Frage wegen einer befristeten EM Rente. Warum wir diese erst 7Monate nach dem Eintritt des Leistungsfall gezahlt. Hat das einen bestimmten Sinn?? mfg Jüppes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jupp,

Renten werden befristet, wenn die Erwerbsminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Damit fällt der Versicherte voraussichtlich nicht dauerhaft in den versicherungsrechtlichen Leistungsbereich der Rentenversicherung. Mit dem späteren Rentenbeginn bei befristeten wollte der Gesetzgeber laut Gesetzesbegründung insoweit eine Risikoverteilung zwischen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung vornehmen.

Im Übrigen können befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung seit Ende 2016 auch vor dem 7. Kalendermonat (nach Eintritt des Leistungsfalls) beginnen, wenn infolge der Feststellung der Erwerbsminderung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder nach der Feststellung ein Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet.

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3 Antworten

senf-dazuam 16.03.2018 | 08:42
Das steht halt so im Gesetz drin (SGB VI § 101 Absatz 1): "(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet." UNd die DRV setzt das so um, weil's im Gesetz so vorgeschrieben ist ... Warum das so ist, kann Ihnen vielleicht ihr örtlicher MdB erläutern, oder Sie recherchieren, welches Gesetz diese Änderung ins SGB VI einbrachte und lesen dazu die Begründung durch, vielleicht ist das ja schlüssig. Ist übrigens schon seit > 15 Jahren drin ...
Heynkesam 16.03.2018 | 08:04
Diese Frage habe ich mir auch schon oft grstellt. Dann hat die drv für u monate geld gespart. Vg
Juppam 16.03.2018 | 15:17
Danke jetzt kann ich es verstehen. schönes Wochenende euch allen. mfg Jüppes
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