Hallo Heike,
die Rentenversicherungsträger prüfen nicht die Anspruchsvoraussetzungen für die Energiepreispauschale. Nach unseren Informationen haben auch geringfügig Beschäftigte ("Minijobber") einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Unter dem von Nutzer "RW" aufgeführten Link finden Sie weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung