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Experten-Antwort

Energiepauschale bei Erwerbsunfähigkeit

von Heike04.08.2022 | 14:02
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente und habe noch einen Minijob Nun stellt sich mir und meinem Arbeitgeber ob ich diese Energiepauschale auch erhalte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

die Rentenversicherungsträger prüfen nicht die Anspruchsvoraussetzungen für die Energiepreispauschale. Nach unseren Informationen haben auch geringfügig Beschäftigte ("Minijobber") einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Unter dem von Nutzer "RW" aufgeführten Link finden Sie weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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17 Antworten

Oh Mannam 04.08.2022 | 14:10
Das muss ja eine schöne Klitsche sein, wenn der Arbeitgeber nicht mal weiß, dass Ihnen die Energiepauschale zusteht. Hoffentlich bekommt er zumindest Ihre Gehaltszahlung hin?!
RWam 04.08.2022 | 14:11
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 20.07.2022). Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepre…
Nickitam 13.08.2022 | 18:38
Hat man bei einer Erwebsminderungsrente bekommt anspruch auf Engiepauschale von 300 Euro?
RWam 13.08.2022 | 18:55
Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP. Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP. Entsprechendes gilt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
Valzuunam 30.08.2022 | 17:14
Nicht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
....am 05.09.2022 | 15:16
Hat man bei einer Erwebsminderungsrente bekommt anspruch auf Engiepauschale von 300 Euro?
Die Energiepauschale gibt es auch für Erwerbsminderungsrentner. Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner Ruheständler sollen zum 1. Dezember 300 Euro von der Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/energiepreispausc…
Heinzam 06.09.2022 | 06:52
Bekommt man dann die Auszahlung doppelt? Im September für den Minijob und im Dezember für EM Rentner?
Rentnerinam 06.09.2022 | 09:56
Nein, hat das BMAS am Telefon gesagt, es wird sichergestellt, dass die Energiepauschale nur einmal ausgezahlt wird. Die Energiepauschale vom Minijob müßte der Rentenversicherung gemeldet werden. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepre…
Hildiam 06.09.2022 | 19:12
Wieso muss dass unbedingt eine schöne Klitsche sein. Es gibt auch kleinere Betriebe, die nicht alle Buchhaltung bis zum kleinsten Winkel studierd haben. Ich kenne viele kleine Betriebe, wo es sich mit den ständig wechselten Gesundheitssystem nicht besser verhält und auch bei den Apotheken ist es nicht besser. Heute Hü morgen Hot. Schön wer da noch durch blickt. Und es ändert nichts an der riesengroßen Sauerei, dass man als egal welcher Rentner wieder nichts bekommt, nur wenn man nebenbei arbeitet. Ich bin Erwerbsunfähigkeitsrenter und kann genau aus diesen Grund nicht mehr arbeiten. Aber nur weil ich nicht jeden Tag zur Arbeit fahre , muss ich genauso meine Wohnung heizen, zu zich Arzt- und Behandlungsterminen fahren, wo auch nicht die Wohlfahrt sagt, die Fahrten zahlen wir.
KSCam 06.09.2022 | 19:34
Das wäre ein erneutes Bürokratiemonster.....bei all den Rentnern, die noch einem Job haben. Sind ja nicht nur die Minijobber. Auch alle Rentner die im Rahmen der Flexirente bislang bis 46060 € verdienen dürfen - da müsste ja irgendein Datensatz bei der DRV oder dem Postrentendienst eingehen und das bevor die Dezemberrente ins Laufen kommen. Kann mir kaum vorstellen dass das die Lohnabrechnungs- und Rentenprogramme in der Kürze der Zeit hinbekommen. Aber schaun wir mal.....Meine Traumvorstellung ist immer noch der studierende Halbwaisenrentenempfänger der zusätzlich einen Job hat - kriegt der den Zuschuss einmal oder sogar 3 fach??? Irgendwann werden wir es wissen. Und der in Thaialnd lebende Rentner weiß vielleicht gar nicht was eine Heizung ist????
Rentneram 06.09.2022 | 19:38
Zitat von Hildi anzeigenausblenden
Das muss ja eine schöne Klitsche sein, wenn der Arbeitgeber nicht mal weiß, dass Ihnen die Energiepauschale zusteht. Hoffentlich bekommt er zumindest Ihre Gehaltszahlung hin?!
Wieso muss dass unbedingt eine schöne Klitsche sein. Es gibt auch kleinere Betriebe, die nicht alle Buchhaltung bis zum kleinsten Winkel studierd haben. Ich kenne viele kleine Betriebe, wo es sich mit den ständig wechselten Gesundheitssystem nicht besser verhält und auch bei den Apotheken ist es nicht besser. Heute Hü morgen Hot. Schön wer da noch durch blickt. Und es ändert nichts an der riesengroßen Sauerei, dass man als egal welcher Rentner wieder nichts bekommt, nur wenn man nebenbei arbeitet. Ich bin Erwerbsunfähigkeitsrenter und kann genau aus diesen Grund nicht mehr arbeiten. Aber nur weil ich nicht jeden Tag zur Arbeit fahre , muss ich genauso meine Wohnung heizen, zu zich Arzt- und Behandlungsterminen fahren, wo auch nicht die Wohlfahrt sagt, die Fahrten zahlen wir.
Sie bekommen die Energiepauschale zum Dezember von der Rentenversicherung ausgezahlt, auch für Erwerbsminderungsrentner.
Olafam 13.09.2022 | 20:07
Hallo, bekommt ein Arbeitnehmer der eine befristete EU Rente erhält und sich damit in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befindet, die 300,00 Euro Energiepauschale? Danke
Abschlägeam 13.09.2022 | 22:55
Wenn dann das dritte Entlastungspaket tatsächlich zum 'Gesetz' geworden ist, bekommen Sie als 'Rentner' die EPP (nicht als 'ruhender' Arbeitnehmer siehe Entlastungspakete I und II). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlast…
Oh Mannam 14.10.2022 | 08:32
Hat man bei einer Erwebsminderungsrente bekommt anspruch auf Engiepauschale von 300 Euro?
Lesen, verstehen und zitieren ist nicht so Ihr Ding, oder?
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