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Experten-Antwort

Erträge aus Kapital - Hinzuverdienst?

von Niki07.07.2022 | 23:53
384 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Team, ich hab da nochmal eine Frage. Ich bekam von Ihnen am 19.01.22 die Antwort, daß Vermögen bei einer Erwerbsminderungsrente keine Rolle spielt, sofern ich keine anderen Sozialleistungen erhalte. Vorweg...ich habe nichts angelegt.. aber wie ist es, wenn man Zinsen erhalten hat, was ist mit Gewinnen aus Aktien, Gewinnen aus Kryptowährungen oder sonstige Erträge, die manche durch Dienstleistungsgeschäfte Anderer erhalten..wird ja in der Steuererklärung mit der Anlage KAP oder als "sonstige Einkünfte" angegeben... Zählt das als Hinzuverdienst und wird von der Erwerbsminderungsrente abgezogen? Es interessiert mich einfach, weil bei diesem Thema wirklich keine klaren Informationen zur Verfügung stehen..naja und wer zahlt schon einen Steuerberater, nur weil man eine Frage hat - noch dazu nur aus Interesse. Würde mich echt freuen, wenn ich da Antworten und Erfahrungswerte sammeln kann. Danke für Eure Arbeit hier...echt spitze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Niki!

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zählen nicht zum Hinzuverdienst. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn diese Einkünfte jedoch dem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden. Dann stellen sie Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst dar.

Hinsichtlich ggf. weiterer Fragen zum Steuerrecht in diesem Zusammenhang wenden Sie sich an das Finanzamt oder ggf. Steuerberater.

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1 Antworten

Minaam 07.07.2022 | 23:54
Erträge aus Kapital sind kein Hinzuverdienst
Deutsche Rentenversicherung
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