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Flexirente - Welche Variante lohnt sich mehr?

von SPMan16.01.2020 | 16:48
119 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Mutter (Jahrgang 1954) ist 65, 35 Jahre regulär auf dem Arbeitszeitkonto, davon einige in Teilzeit. Die Rentenberaterin unserer Stadt hat ihren Rentenbeginn zum 01.11.2019 angegeben. Aktuell arbeitet sie bei ihrem Arbeitgeber über ihr Rentenalter bei vollem Gehalt (knapp 2000 Euro Netto) bis Ende Mai 2020. Die Dame der Rentenstelle sagte ihr, dass es für meine Mutter finanziell besser wäre, wenn sie parallel schon ihre volle Rente (um 800 Euro) beziehen würde. Daneben bezieht sie schon jetzt seit 10 Jahren Witwenrente (60% von 1100 Euro abzüglich Abschläge, weil sie aktuell noch zu viel verdient). Unser Plan war es eigentlich, dass sie die Rentenpunkte aus der „Mehrarbeit“ (3%) mitnimmt. Wenn sie parallel Rente bezieht, geht das ja nicht. In beiden Fällen zahlt sie noch mit ihren Beiträgen auf ihr Rentenkonto ein. Was ist Eurer Meinung nach das bessere Szenario? 1. Parallel keine Rente beziehen, aber dafür die Rentenpunkte mitnehmen. 2. Volle Rente mitnehmen (die ja noch zu versteuern ist), dafür keine Rentenpunkte. Grob überschlagen würde ich als Laie behaupten, dass sich ab Jahr X (bspw. 10) Szenario 1 eher lohnt. Da der Antrag noch nicht abgesendet wurde, kann sie sich aktuell noch für eine Variante entscheiden.

14 Antworten

Siehe hieram 16.01.2020 | 20:07
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/flexirente-… also eine Teilrente beantragen (innerhalb der 3 Monatsfrist möglich, wenn Rentenbeginn tatsächlich ab November (bzw. Folgemonat) gilt und dadurch den Steuerfreibetrag des Jahres 2019 = 22% "mitnehmen", ab 2020 sind es nur noch 20%. Der Steuerfreibetrag gilt dann "lebenslang"(vorbehaltlich späterer neuer Gesetzesänderungen).
SPManam 16.01.2020 | 20:51
Vielen Dnak für die Antwort. Weslhalb Teilrente beantragen. Meine Mutter hat ja ihre Altergrenze zur Altersvollrente erreicht. Wie erwähnt war der ursprüngliche Plan ohne BEantragung der Rente weiterzuarbeiten. Nun hat die Dame vom Amt die Alternative ins Spiel gebracht. Meine Mutter arbeitet Volzeit in ihrem alten Job weiter. Dafür hat sie einen neuen Vertrag bis Ende Mai bekommen. Nun stellt sich schlichtweg die Frage was finanziell die klügere Variante ist. Am Juni wird meine Mutter dann nicht mehr Vollzeit arbeiten. Maximal auf 450 Euro Basis. Der Hinweis auf die 2% Unterschied im Freibetrag ist natürlich nicht unwichtig. Wenn ich das mit der Witwenrente überschlage müsste sie ja rund 8000 Euro versteuern. Ich nehme nicht an, dass Witwen/Witer den doppelten Freibetrag bekommen, oder?
W°lfgangam 16.01.2020 | 22:00
Hallo SPMan, wenn Sie mir verraten, wann Ihre Mutter die letzte Reise auf der AIDA 'Hades' antritt, kommen wir zu einer 'gesicherteren' Prognose ;-)) 'Lohnend'? ...hmm, lohnen würde sich ein Rentenverzicht mit Zuschlags-EP immer - wenn man auf die kurzen Automatisierungszeiten schaut, gemessen an den aktuellen/wirtschaftlichen/finanziellen Rahmendaten und verglichen mit anderen 'Finanzprodukten'. Insofern stimme ich Ihnen zu Punkt 1. zu. Real wählen die Personen in dieser Konstellation zu 99 % doch die unmittelbare monetäre Nähe/Ziff. 2: was ich habe, das hab ich JETZT mehr...und *schitt auf die Zeit nach 8-9-10 Jahren - dann muss mein Sohn eh die Heimkosten *) übernehmen und Rente ist dann so was von dement für mich ;-)) Sie werden weder hier, noch in einer Beratungsstelle, noch unabhängig davon, den 'besten' Weg garantiert bekommen - der kann erst nachgehend beurteilt werden *g Gruß w. *) stimmt ja so seit 2020 auch nicht - ist aber ein anderes Thema.
SPManam 17.01.2020 | 09:07
Hallo W°lfgang, vielen Dank für die Antwort. Mit dem Punkt des nicht gewissen Todeszeitpunkts bleibt Option 1 sicherlich eine Art Glückspiel. Also sehe ich es richtig, dass Option 1 sich aber in X Jahren zumindest theoretisch mehr auszahlen würde. Also sollte sie wohl auch, wie 99% der von Ihnen anderen beschrieben Rentner, zu Option 2 tendieren. Im Grund wären dann Rentner, die Option 1 wählen und X um zich Jahre überleben, der "wirtschaftliche Alptraum" der Rentenkasse. ;) Aber vielleicht gibt es ja noch ein paar andere Meinungen hier im Forum. Ich würde mich freuen...
SPManam 17.01.2020 | 09:08
*) Was stimmt seit 2020 nicht mehr und ist ein anderes Thema?
suchenwiam 17.01.2020 | 09:21
Seit 2020 werden Kinder nur zur Beteiligung an den Pflegeheimkosten für ein Elternteil herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100 000 € übersteigt.
-am 17.01.2020 | 15:20
Hallo SPman, Ihre Angaben sind mir leider noch nicht ganz klar. Hat Ihre Mutter bereits die Regelaltersgrenze erreicht, also ist sie bereit 65 Jahre und 8 Monate alt? Falls ja, dann kann sie neben der vollen Altersrente auch noch die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung mitnehmen. Das ist möglich, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber erklärt, dass sie auf die Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung verzichtet. Dieser Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden. Er kann allerdings nicht widerrufen werden. Für zurückliegende Zeiten – also z. B. bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2019 – könnte ihre Mutter eine Teilrente (z. B. 99 %) beantragen. Dann bleibt sie ebenfalls versicherungspflichtig in ihrer Beschäftigung. Bei beiden Fallgestaltungen erhält ihre Mutter im darauffolgenden Jahr einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus der Beschäftigung des Vorjahres zu ihrer Rente. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung ab Juni 2020 kann sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und so weitere Entgeltpunkte erwerben, um die laufende Altersrente zu erhöhen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
SPManam 17.01.2020 | 16:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Mutter wurde am 27.02.1954 geboren. würde also diese Voraussetzung erfüllen. Dann habe ich die Flexirente falsch verstanden? Ich dachte esgehe nur entweder/oder, also entweder Rente mitnehmen oder eben die Punkte. Sie hat bis Ende Mai einen Vertrag zu bisherigen Konditionen, wo nach wie vor auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird. Die beste Option ist also zu 99% auf Teilzeirente bis Ende Mai zu gehen? Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man zukündigt bei einem 450 Euro Job auch auf die Vrsicherungsfreiheit verzichten und es würden (Nach welchem Schema? Man verdient dann wahrscheinlich 450 Euro abzüglich Rentenbeitrag?) Punkte für ihr Rentenkonto "erwirtschaftet"? Danke für die gute Hilfe!
W°lfgangam 18.01.2020 | 19:42
Hallo SPMan, > Meine Mutter wurde am 27.02.1954 geboren. Ja, die Regelaltersgrenze ist zum 01.11.2020 erreicht. > Dann habe ich die Flexirente falsch verstanden? Ich dachte esgehe nur entweder/oder, also entweder Rente mitnehmen oder eben die Punkte. "Flexi-Rente" ist lediglich ein umgangsprachlicher Begriff, um _vor_ der Regelaltersrente die aktuelle Beschäftigung zeitlich/mit weniger Einkommen, runterzufahren, um dann parallel schon Teilrentenzahlungen als finanzieller Ausgleich zu erhalten. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine 'flexible' Anrechnung des Einkommens jenseits der Jahres-Hinzuverdienstgrenze, gegenüber den starren Hinzuverdienstgrenzen vor dem 01.07.2017. Hat mit den '99 % Teilrenten' nicht wirklich was zu tun ... > Sie hat bis Ende Mai einen Vertrag zu bisherigen Konditionen, wo nach wie vor auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird. So ist es ...und dann sollte sie umgehend die eigene Altersrente beantragen – auch, sofern noch ein 'Rest'-Abschlag bestehen sollte/weil Sie die 45 Jahre nicht erreicht hat. > Die beste Option ist also zu 99% auf Teilzeirente bis Ende Mai zu gehen? Vergessen Sie das mal ganz schnell wieder – natürlich Vollrente! Die Ausführungen zu einer Voll-/Teilrente in dieser Konstellation wären einen Tagesseminar wert, um die letzten Peanuts in Richtung 90/100 noch rauszuquetschen :-)) > Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man zukündigt bei einem 450 Euro Job auch auf die Vrsicherungsfreiheit verzichten und es würden (Nach welchem Schema? Man verdient dann wahrscheinlich 450 Euro abzüglich Rentenbeitrag?) Punkte für ihr Rentenkonto "erwirtschaftet"? 1. +größter Vorteil hier – aus Sicht Witwenrente – dass damit eben nur 270 EUR als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen sind, diese geringer zu kürzen ist (sofern mit dem Minijobeinkommen der Freibetrag von 872 EUR/West überschritten wird ...dann mit nur Altersrente und Minijob-Einkommen). 2. Nebeneffekt, für die eigene Altersrente ergibt sich jeweils zum 01.07. noch ein kleiner Tropfen oben drauf *) (mindert wiederum etwas Vorteil 1. = Kürzung der Witwenrente ...in Summe aber weiterhin mehr Einkommen). *)Beitragszahlung dürfte erstmals in 4 Jahren wieder auf dem Konto sein, mit Dauer der weiteren Minijob-Beschäftigung/weitere Beiträge, verkürzt sich das für jedes weitere Minijob-Jahr. So gesehen, 'lohnt' sich das durchaus! Bereits im 17. Minijobjahr sind die Beiträge durch die hohen Zuschläge/immer noch ausgehend von der Regelalterstgrenze, schon nach 1. Jahre wieder auf dem Konto ...spätestens dann wird es aber Zeit, Ihrer Mutter helfend zur Hand zu gehen/abends bei Heimkehr die Tür aufzuhalten ;-) Gruß w. PS: "Experten-Antwort: Für zurückliegende Zeiten – also z. B. bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2019 – könnte ihre Mutter eine Teilrente (z. B. 99 %) beantragen." Teilrenten sind nur für die Zeit ab Folgemonat der Antragstellung möglich. Bei einem 'anhängigem' Verfahren aus formloser Antragstellung davor sicher möglich, das ist dann individuell zu klären - wenn es 'Spitz auf Knopf' ankommt.
Frage an Wolfgangam 19.01.2020 | 20:15
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo SPMan,

> Meine Mutter wurde am 27.02.1954 geboren.

Ja, die Regelaltersgrenze ist zum 01.11.2020 erreicht.

> Dann habe ich die Flexirente falsch verstanden? Ich dachte esgehe nur entweder/oder, also entweder Rente mitnehmen oder eben die Punkte.

"Flexi-Rente" ist lediglich ein umgangsprachlicher Begriff, um _vor_ der Regelaltersrente die aktuelle Beschäftigung zeitlich/mit weniger Einkommen, runterzufahren, um dann parallel schon Teilrentenzahlungen als finanzieller Ausgleich zu erhalten. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine 'flexible' Anrechnung des Einkommens jenseits der Jahres-Hinzuverdienstgrenze, gegenüber den starren Hinzuverdienstgrenzen vor dem 01.07.2017. Hat mit den '99 % Teilrenten' nicht wirklich was zu tun ...

> Sie hat bis Ende Mai einen Vertrag zu bisherigen Konditionen, wo nach wie vor auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird.

So ist es ...und dann sollte sie umgehend die eigene Altersrente beantragen – auch, sofern noch ein 'Rest'-Abschlag bestehen sollte/weil Sie die 45 Jahre nicht erreicht hat.

> Die beste Option ist also zu 99% auf Teilzeirente bis Ende Mai zu gehen?

Vergessen Sie das mal ganz schnell wieder – natürlich Vollrente! Die Ausführungen zu einer Voll-/Teilrente in dieser Konstellation wären einen Tagesseminar wert, um die letzten Peanuts in Richtung 90/100 noch rauszuquetschen :-))

> Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man zukündigt bei einem 450 Euro Job auch auf die Vrsicherungsfreiheit verzichten und es würden (Nach welchem Schema? Man verdient dann wahrscheinlich 450 Euro abzüglich Rentenbeitrag?) Punkte für ihr Rentenkonto "erwirtschaftet"?

1. +größter Vorteil hier – aus Sicht Witwenrente – dass damit eben nur 270 EUR als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen sind, diese geringer zu kürzen ist (sofern mit dem Minijobeinkommen der Freibetrag von 872 EUR/West überschritten wird ...dann mit nur Altersrente und Minijob-Einkommen).

2. Nebeneffekt, für die eigene Altersrente ergibt sich jeweils zum 01.07. noch ein kleiner Tropfen oben drauf *) (mindert wiederum etwas Vorteil 1. = Kürzung der Witwenrente ...in Summe aber weiterhin mehr Einkommen).

*)Beitragszahlung dürfte erstmals in 4 Jahren wieder auf dem Konto sein, mit Dauer der weiteren Minijob-Beschäftigung/weitere Beiträge, verkürzt sich das für jedes weitere Minijob-Jahr. So gesehen, 'lohnt' sich das durchaus! Bereits im 17. Minijobjahr sind die Beiträge durch die hohen Zuschläge/immer noch ausgehend von der Regelalterstgrenze, schon nach 1. Jahre wieder auf dem Konto ...spätestens dann wird es aber Zeit, Ihrer Mutter helfend zur Hand zu gehen/abends bei Heimkehr die Tür aufzuhalten ;-)

Gruß

w.

PS: "Experten-Antwort: Für zurückliegende Zeiten – also z. B. bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2019 – könnte ihre Mutter eine Teilrente (z. B. 99 %) beantragen."

Teilrenten sind nur für die Zeit ab Folgemonat der Antragstellung möglich. Bei einem 'anhängigem' Verfahren aus formloser Antragstellung davor sicher möglich, das ist dann individuell zu klären - wenn es 'Spitz auf Knopf' ankommt.

Wo steht das denn?
-am 20.01.2020 | 08:10
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo SPMan,

> Meine Mutter wurde am 27.02.1954 geboren.

Ja, die Regelaltersgrenze ist zum 01.11.2020 erreicht.

> Dann habe ich die Flexirente falsch verstanden? Ich dachte esgehe nur entweder/oder, also entweder Rente mitnehmen oder eben die Punkte.

"Flexi-Rente" ist lediglich ein umgangsprachlicher Begriff, um _vor_ der Regelaltersrente die aktuelle Beschäftigung zeitlich/mit weniger Einkommen, runterzufahren, um dann parallel schon Teilrentenzahlungen als finanzieller Ausgleich zu erhalten. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine 'flexible' Anrechnung des Einkommens jenseits der Jahres-Hinzuverdienstgrenze, gegenüber den starren Hinzuverdienstgrenzen vor dem 01.07.2017. Hat mit den '99 % Teilrenten' nicht wirklich was zu tun ...

> Sie hat bis Ende Mai einen Vertrag zu bisherigen Konditionen, wo nach wie vor auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird.

So ist es ...und dann sollte sie umgehend die eigene Altersrente beantragen – auch, sofern noch ein 'Rest'-Abschlag bestehen sollte/weil Sie die 45 Jahre nicht erreicht hat.

> Die beste Option ist also zu 99% auf Teilzeirente bis Ende Mai zu gehen?

Vergessen Sie das mal ganz schnell wieder – natürlich Vollrente! Die Ausführungen zu einer Voll-/Teilrente in dieser Konstellation wären einen Tagesseminar wert, um die letzten Peanuts in Richtung 90/100 noch rauszuquetschen :-))

> Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man zukündigt bei einem 450 Euro Job auch auf die Vrsicherungsfreiheit verzichten und es würden (Nach welchem Schema? Man verdient dann wahrscheinlich 450 Euro abzüglich Rentenbeitrag?) Punkte für ihr Rentenkonto "erwirtschaftet"?

1. +größter Vorteil hier – aus Sicht Witwenrente – dass damit eben nur 270 EUR als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen sind, diese geringer zu kürzen ist (sofern mit dem Minijobeinkommen der Freibetrag von 872 EUR/West überschritten wird ...dann mit nur Altersrente und Minijob-Einkommen).

2. Nebeneffekt, für die eigene Altersrente ergibt sich jeweils zum 01.07. noch ein kleiner Tropfen oben drauf *) (mindert wiederum etwas Vorteil 1. = Kürzung der Witwenrente ...in Summe aber weiterhin mehr Einkommen).

*)Beitragszahlung dürfte erstmals in 4 Jahren wieder auf dem Konto sein, mit Dauer der weiteren Minijob-Beschäftigung/weitere Beiträge, verkürzt sich das für jedes weitere Minijob-Jahr. So gesehen, 'lohnt' sich das durchaus! Bereits im 17. Minijobjahr sind die Beiträge durch die hohen Zuschläge/immer noch ausgehend von der Regelalterstgrenze, schon nach 1. Jahre wieder auf dem Konto ...spätestens dann wird es aber Zeit, Ihrer Mutter helfend zur Hand zu gehen/abends bei Heimkehr die Tür aufzuhalten ;-)

Gruß

w.

PS: "Experten-Antwort: Für zurückliegende Zeiten – also z. B. bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2019 – könnte ihre Mutter eine Teilrente (z. B. 99 %) beantragen."

Teilrenten sind nur für die Zeit ab Folgemonat der Antragstellung möglich. Bei einem 'anhängigem' Verfahren aus formloser Antragstellung davor sicher möglich, das ist dann individuell zu klären - wenn es 'Spitz auf Knopf' ankommt.

Hallo W°lfgang, Sie meinten wohl 01.11.2019 (= Rentenbeginn)? Auch die Wahl der Wunschteilrente ist viel *flexibler* geworden (jetzt stufenlos – vorher nur 2/3, 1/2, 1/3). Daher ist selbstverständlich auch die neue 99%-Wunschteilrente eine "Flexirente". Da verwechseln Sie wohl etwas. Lediglich die *Änderung* einer Teilrente ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. Im Rahmen des Erstantrags auf Altersrente kann jedoch noch über die Teilrentenhöhe disponiert werden. Eine andere Rechtsauslegung würde dem Sinn und Zweck der 3-monatigen Antragsfrist des § 99 SGB VI zu wider laufen. Da die Mutter von SPMan über die Rentenhöhe noch nicht disponiert hat (Formblattantrag wurde noch nicht abgesendet), kann sie noch die 99 % Teilrente zum 01.11.2019 beantragen. Hallo SPMan, wenn Ihre Mutter sowohl die Rente in größtmöglicher Höhe als auch die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung ab 01.11.2019 erhalten will, sollte sie ab 01.11.2019 zunächst eine 99 %-Teilrente beantragen. Für die Zukunft – also ab Februar 2020 – kann sie dann sogar in die volle Rente wechseln, wenn sie noch im Januar 2020 bei ihrem Arbeitgeber erklärt, dass sie ab Februar 2020 auf die Versicherungsfreiheit in ihrer Beschäftigung verzichtet. Denselben Verzicht kann sie dann auch mit zukünftiger Wirkung ab Juni in der geringfügigen Beschäftigung erklären. Wenn Ihre Mutter auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, wird ihr bei der geringfügigen Beschäftigung ein Beitragsanteil in Höhe von 3,6 % (Ausnahme bei Beschäftigung im Privathaushalt!) abgezogen. 15 % Beitragsanteil steuert der Arbeitgeber dazu. Unterm Strich ergibt das den vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 %.
SPManam 20.01.2020 | 13:05
Vielen Dank für die ausführliche Antworten an alle. Meine Mutter hatte heute nocheinmal mit der Dame der städtischen Rentenberatung telefoniert. Sie meinte, dass sich die Rentenversicherung bei meiner Mutter melden würde und man dann das Ganze mit der 99%-Teilrente noch anpassen könne. Stimmt das so? Meine Mutter wollte auch noch beim Arbeiteber bescheid geben, dass sie auch ab Februar auf ihre Beitragsfreiheit verzichtet.
Heinzam 20.01.2020 | 20:30
Die Teilrente muss ihre Mutter schon selbst beantragen. Das macht nicht die Rentenversicherung.
SPManam 22.01.2020 | 19:44
Dessen sidn wir uns bewusst. Meine Frage war ja, ob die Ausage stimmt, dass man dne Antrag zur Vollrente bei Erhalt der Unterlagen noch in die Teilzeitrechte (99%) ändern kann. Meine Informationen nach Recherche im Netz (nicht gesichert) sind eine Einpruchs-/Änderungsfrist von vier Wochen nach Erhalt der Unterlagen.
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