Hallo SPMan,
> Meine Mutter wurde am 27.02.1954 geboren.
Ja, die Regelaltersgrenze ist zum 01.11.2020 erreicht.
> Dann habe ich die Flexirente falsch verstanden? Ich dachte esgehe nur entweder/oder, also entweder Rente mitnehmen oder eben die Punkte.
"Flexi-Rente" ist lediglich ein umgangsprachlicher Begriff, um _vor_ der Regelaltersrente die aktuelle Beschäftigung zeitlich/mit weniger Einkommen, runterzufahren, um dann parallel schon Teilrentenzahlungen als finanzieller Ausgleich zu erhalten. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine 'flexible' Anrechnung des Einkommens jenseits der Jahres-Hinzuverdienstgrenze, gegenüber den starren Hinzuverdienstgrenzen vor dem 01.07.2017. Hat mit den '99 % Teilrenten' nicht wirklich was zu tun ...
> Sie hat bis Ende Mai einen Vertrag zu bisherigen Konditionen, wo nach wie vor auf ihr Rentenkonto eingezahlt wird.
So ist es ...und dann sollte sie umgehend die eigene Altersrente beantragen – auch, sofern noch ein 'Rest'-Abschlag bestehen sollte/weil Sie die 45 Jahre nicht erreicht hat.
> Die beste Option ist also zu 99% auf Teilzeirente bis Ende Mai zu gehen?
Vergessen Sie das mal ganz schnell wieder – natürlich Vollrente! Die Ausführungen zu einer Voll-/Teilrente in dieser Konstellation wären einen Tagesseminar wert, um die letzten Peanuts in Richtung 90/100 noch rauszuquetschen :-))
> Wenn ich Sie richtig verstehe, kann man zukündigt bei einem 450 Euro Job auch auf die Vrsicherungsfreiheit verzichten und es würden (Nach welchem Schema? Man verdient dann wahrscheinlich 450 Euro abzüglich Rentenbeitrag?) Punkte für ihr Rentenkonto "erwirtschaftet"?
1. +größter Vorteil hier – aus Sicht Witwenrente – dass damit eben nur 270 EUR als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen sind, diese geringer zu kürzen ist (sofern mit dem Minijobeinkommen der Freibetrag von 872 EUR/West überschritten wird ...dann mit nur Altersrente und Minijob-Einkommen).
2. Nebeneffekt, für die eigene Altersrente ergibt sich jeweils zum 01.07. noch ein kleiner Tropfen oben drauf *) (mindert wiederum etwas Vorteil 1. = Kürzung der Witwenrente ...in Summe aber weiterhin mehr Einkommen).
*)Beitragszahlung dürfte erstmals in 4 Jahren wieder auf dem Konto sein, mit Dauer der weiteren Minijob-Beschäftigung/weitere Beiträge, verkürzt sich das für jedes weitere Minijob-Jahr. So gesehen, 'lohnt' sich das durchaus! Bereits im 17. Minijobjahr sind die Beiträge durch die hohen Zuschläge/immer noch ausgehend von der Regelalterstgrenze, schon nach 1. Jahre wieder auf dem Konto ...spätestens dann wird es aber Zeit, Ihrer Mutter helfend zur Hand zu gehen/abends bei Heimkehr die Tür aufzuhalten ;-)
Gruß
w.
PS: "Experten-Antwort: Für zurückliegende Zeiten – also z. B. bei einem Rentenbeginn ab 01.11.2019 – könnte ihre Mutter eine Teilrente (z. B. 99 %) beantragen."
Teilrenten sind nur für die Zeit ab Folgemonat der Antragstellung möglich. Bei einem 'anhängigem' Verfahren aus formloser Antragstellung davor sicher möglich, das ist dann individuell zu klären - wenn es 'Spitz auf Knopf' ankommt.