Hallo Ben,
bei Beantragung der Witwenrente wird von der Krankenkasse das KV-Verhältnis der Witwe geprüft. Der Rentenversicherungsträger ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden.
Welches KV-Verhältnis Ihre Mutter hat, können Sie entweder bei der Krankenkasse erfragen oder dem Witwenrentenbescheid entnehmen. Werden von der Witwenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, besteht eine Pflichtversicherung in der KVdR. Werden jedoch keine Beiträge abgezogen bzw. erhält Ihre Mutter einen Beitragszuschuss, ist sie verpflichtet die Beiträge zur Krankenversicherung selbst an die Krankenkasse zu zahlen (dann besteht eine freiwillige Krankenversicherung). In diesem Fall sollten Sie sich bei der Krankenkasse über die Höhe der Beiträge erkundigen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo.
Deine Mutter zahlt ja auch nur die Hälfte von Ihrem GKV Beitrag. Die andere Hälfte wird ja gleich bei Ihrer Rente einbehalten.
Wenn der Vater freiwillig versichert war zahlte er selbst den vollen Beitrag. Er hat oder hätte aber die Hälfte von seinem Beitrag nur auf die DRV Rente als Zuschuss von der DRV erhalten.
Die KVdR ist kein Wunschkonzert sondern eine Pflichtversicherung die bei Rentenantrag immer von der GKV geprüft wird.
Wenn man da versicherungpflichtig für die KVdR wird kann man sich nicht freiwillig versichern.
Ich denke es gab einen Ausschlussgrund für die KVDR. Vielleicht zuerst bei der Rente weiterhin eine Tätigkeit selbständig.
Hier ist ein Merkblatt der DRv da steht alles drin.
Auch die Ausschlussgründe unter 5.
file:///C:/Users/Hallo/Downloads/R0815-3.pdf
Freiwillig GKV und gesetzlich GKV ist doch identisch.
Wie kommt man auf die Idee, dass das auch billiger geht, wenn man in die PKV wechselt?
Und die Witwe zahlt natürlich in die Kasse nach den Maßstäben der Kasse ein, in der sie versichert ist.
Ich finde es lächerlich, damit nach 20 Jahren zu kommen. Zumal Ihr Vater wohl zufrieden mit seiner Versorgung durch die KK zufrieden war.
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