Hallo Cat,
für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern werden sogenannte Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. Diese werden bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) berücksichtigt. Diese Werte sind momentan noch niedriger als die West-Werte. Seit 2018 wird die Unterscheidung zwischen Zeiten in Ost- und Westdeutschland im Rentenrecht aber stufenweise abgebaut, so dass alle Unterschiede bei den rentenrechtlichen Größen bis 2025 in einem Angleichungsprozess abgeschmolzen werden (keine Ost-West-Trennung mehr).
Da wir von hier nicht beurteilen können, wie die Rente Ihrer Mutter im Detail berechnet wurde, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zur Klärung Ihrer offenen Fragen zu wenden. Dieser hilft Ihnen gerne weiter.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung