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Experten-Antwort

Rente Ost, Wohnort West

von Cat03.06.2022 | 22:39
226 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine Mutter hat nur im Beitrittsgebiet (Berlin Ost) gearbeitet und auch dort gelebt. Seit 1988 lebt sie in Berlin Steglitz, also Berlin-West. Nun bekommt sie die Rente in Höhe der in Ost erworbenen Punkte. Die Erhöhung, die gelegentlich stattfindet, ist aber in Höhe der Westangleichung, also geringer. Das verstehen wir nicht. Sie hat schön 2 mal darum gebeten, es neu zu berechnen, wurde aber abgelehnt. Kann das jemand erklären? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cat,

für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern werden sogenannte Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. Diese werden bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) berücksichtigt. Diese Werte sind momentan noch niedriger als die West-Werte. Seit 2018 wird die Unterscheidung zwischen Zeiten in Ost- und Westdeutschland im Rentenrecht aber stufenweise abgebaut, so dass alle Unterschiede bei den rentenrechtlichen Größen bis 2025 in einem Angleichungsprozess abgeschmolzen werden (keine Ost-West-Trennung mehr).

Da wir von hier nicht beurteilen können, wie die Rente Ihrer Mutter im Detail berechnet wurde, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zur Klärung Ihrer offenen Fragen zu wenden. Dieser hilft Ihnen gerne weiter.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cat,

hier noch eine Ergänzung zur Experten-Antwort von heute, 8:27 Uhr.

Allgemein gilt:

1. Beitragszeiten im Beitrittsgebiet erhalten grundsätzlich Entgeltpunkte (Ost).

2. Anstelle der Entgeltpunkte (Ost) werden für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.05.1990 Entgeltpunkte (Anmerkung: Viele sprechen von Entgeltpunkten (West)) berücksichtigt, wenn die Versicherte ihren/der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt am Stichtag: 18.05.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatte (§ 254d SGB VI).

Da Ihre Mutter bereits seit 1988 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet lebt, müssten ihrer Rente für die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.05.1990 Entgeltpunkte und nicht Entgeltpunkte (Ost) zugrunde liegen. Entgeltpunkte werden bei der Anpassung mit dem aktuellen Rentenwert und nicht mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) berücksichtigt. Das ist dann richtig.

Ihre Aussage: „Nun bekommt sie die Rente in Höhe der in Ost erworbenen Punkte.“ verstehe ich auch so, dass der Rente Entgeltpunkte und keine Entgeltpunkte (Ost) zugrunde liegen. Dem Wort „Nun“ entnehme ich, dass der Rentenbeginn noch nicht sehr lange zurückliegt. Bedenken Sie bitte auch, dass der aktuelle Rentenwert immer noch höher ist als der aktuelle Rentenwert (Ost).

Für die Höhe der Rente allgemein ist zudem entscheidend, ob Ihre Mutter auch seit 1988 weitere rentenrechtliche Zeiten erworben hat und in welcher Höhe ggf. Beiträge eingezahlt wurden.

Aber bitte besprechen Sie alle Details mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Leoam 04.06.2022 | 10:53
Das kann eigentlich nicht sein. Im (ersten) Rentenbescheid stehen die Rentenpunkte Ost und gegebenenfalls Rentenpunkte West. Diese müssten entsprechend an den meist jährlichen Anpassungen teilnehmen.
Jonnyam 04.06.2022 | 11:25
Da würde ich mal im Rentenbescheid nachschauen. Wenn eine Beschäftigung z.B. 1984 ein SVA Entgelt von 7200 Mark enthält, ist dies zunächst auf Westniveau und DM-Beträge hochzuwerten (x 3,2885) = 23677,20 DM. Daraus werden geteilt duch das Durchschnittsentgelt für 1984 von 34292 DM Entgeltpunkte errechnet (= 0,6905). Das sind sog. Entgeltpunkte (OST). Für die Rentenhöhe sind solche mit dem aktuellen Rentenwert (OST) bis 30.06.2022 = 33,47 € zu vervielfältigen, ab 1.7.2022 mit 35,52 €. Das entspricht der Rentenanpassung OST in Höhe von 6,12 %. Wenn Ihre Mutter allerdings am 18. Mai 1990 (Tag der Unterzeichnung des Einigungsvertrages) bereits im Westen wohnte, werden die Entgeltpunkte (OST) mit dem aktuellen Rentenwert (WEST) vervielfältigt. Dieser beträgt bis zum 30.06.2022 34,19 € und ab 01.07.2022 36,02 €, was der Rentenanpassung WEST in Höhe von 5,35 % entspricht. Wenn die Erhöhung, also nur „in Höhe der Westangleichung, also geringer“ vorgenommen wurde, bedeutet dies: Ihre Mutter wird schon seit Rentenbeginn wie eine „Westrentnerin“ gestellt und deshalb gilt für sie auch nur die Rentenanpassung WEST.
Catam 04.06.2022 | 17:06
Vielen Dank für die Erklärung. Aber da haut ja irgendwie etwas nicht hin. Ihre ehemaligen Kollegen, die in Ost geblieben sind, erhalten viel mehr Rente und haben teilweise geringere Kosten. Dafür, dass man ein ganzes Leben gearbeitet hat, ist irgendwie nicht verständlich.
Kein Neid, sondern Faktenam 04.06.2022 | 18:50
Der „typische“ Neidvergleich mit anderen haut aber nicht hin. Da müssen Sie schon individuell prüfen lassen, warum Ihre ehemaligen Kollegen „angeblich“ mehr Rente erhalten. Meistens ist das dann ein Schuss in den Ofen. Dafür kann es nämlich durchaus viele rechtlich einwandfreie Gründe geben.
Jonnyam 04.06.2022 | 19:51
Da müssen Sie schon die Summe aller Entgeltpukte der Kollegen mit derselben Summe der Rente Ihrer Mutter vergleichen. Nur diese Summe bringt zum Ausdruck, wieviel denn „im ganzen Leben“ gearbeitet wurde. Denken Sie nur mal an Teilzeitarbeit beim einen und Vollzeitarbeit beim anderen. Hinzu kommt noch, wieviele Monate die Rente vor dem „normalen“ Rentenalter bezogen wurde. Die meisten angestellten Vergleiche stimmen deshalb wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Ist verständlich, oder?
Iltisam 04.06.2022 | 18:56
Wenn die meiste Zeit im Osten "gearbeitet" würde und bei Übersiedlung in den Westen dieser ganze VEB Klimbim in das Deutsche Rentensystem integriert wurde, sind Sie doch gut bedient und haben eben dadurch jetzt die Westrente.
Jonnyam 04.06.2022 | 19:56
Nachtrag: Wenn Sie die Summe der „persönlichen Entgeltpunkte“ nennen kann ich Ihnen auch sagen, um wieviel besser Ihre Mutter durch den Wohnsitzwechsel in den Westen gegenüber einem Verbleib im Osten gestellt ist!
Jonnyam 07.06.2022 | 09:11
Hoffentlich trifft Cat dann auf Super-Experten, die noch etwas vom Datum im Mai 1990 wissen!
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