Hallo Klaus M.,
durch die Neuregelungen des "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes" werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Also: Auch Sie als "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner und aktueller Altersrentenbezieher erhalten diese Verbesserungen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung