Hallo Weiter,
eine Befristung der Erwerbsminderungsrente, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage erfolgt, ist auf längstens drei Jahre begrenzt. Insgesamt ist die Befristung auf maximal neun Jahre beschränkt. Daher kann auch vor Ablauf der neun Jahre eine Dauerrente festgestellt werden.
Bei Befristungen aufgrund der jeweiligen Arbeitsmarktlage greift die Begrenzung auf neun Jahre nicht.
Die Prüfung Ihres aktuellen Gesundheitszustands wird nach den individuellen Umständen anhand von ärztlichen Unterlagen (ggf. auch einer Begutachtung) erfolgen.