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Experten-Antwort

Vorzeitiger Renteneintritt bei TEM-Rente und Aisgleichszahlung möglich

von Gabii28.07.2021 | 14:00
86 Ansichten
2 Antworten

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Hallo und guten Tag an alle Experten, im Dschungel aller alter und neuer Renten- Regelungen ist der normale Mensch hilflos. Ich habe folgende Frage: Alter 61 TEM : seit 2017 Kann ab 09.21 mit Abschlägen in Rente gehen. Kann ich bis zum Eintritt der abschlagsfreien Altersrente mit 64 Jahre und 6 Monaten noch Ausgleichszahlungen auf Antrag leisten, oder ist das garnicht möglich ? Ich freu mich über eine Antwort. gabii

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabii,

die Berechtigung zur Ausgleichszahlung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderung bezogen werden kann, laut Ihrer Schilderung also, wenn Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten Ihre abschlagsfreie Altersrente beziehen können.

Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Zahlung der Beiträge nicht entgegen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 28.07.2021 | 14:39
Es wurde hier im Forum mehrfach geäußert, dass bereits die rechtzeitige Antragstellung auf diese Ausgleichzahlung (vor möglichem vorzeitigen Rentenbeginn) fristgerecht wäre. Auch wenn dann die tatsächliche Zahlung erst etwas später erfolgt. Oder auch, dass man selbst einfach mit Verwendungszweck die Zahlung rechtzeitig vorher überweisen kann. Ob dies tatsächlich zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis. Das lässt sich aber durch einen Anruf bei der zuständigen DRV bestimmt schnell klären (und evtl. sogar auch gleich telefonisch beantragen?).
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