Hallo Gabii,
die Berechtigung zur Ausgleichszahlung endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderung bezogen werden kann, laut Ihrer Schilderung also, wenn Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten Ihre abschlagsfreie Altersrente beziehen können.
Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Zahlung der Beiträge nicht entgegen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung