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Zurechnungszeit

von Mareike30.01.2018 | 06:42
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2 Antworten

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Hallo. Bei mir ist es so, dass ich vor meiner im Jahre 2008 genehmigten teilweisen Erwerbsminderungsrente sehr wenig sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe (Abi, Ausbildung, langes Studium). Ich bin jetzt 43 Jahre alt. Somit fällt meine Rente wegen dem "geringen Wert" der Zurechnungszeit gering aus. Ich habe jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit im öffentlichen Dienst. Ich werde also bis zur Altersrente zum Glück mehr in die Rentenkasse einzahlen, wie vor meiner teilweisen EMR. Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Zurechnungszeit "erhöht" wird, weil ich glaube, dass der angenommene Wert dafür 2008 viel zu niedrig angesetzt wurde. Danke und Gruß Mareike

2 Antworten

-am 30.01.2018 | 11:19
Hallo Mareike, die Höhe der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beginnt mit Eintritt der Erwerbsminderung und endet - bei einem Rentenbeginn im Jahr 2008- mit Vollendung Ihres 60. Lebensjahres. Maßgebend für die Bestimmung des Umfangs und für die Bewertung der Zurechnungszeit ist der Rentenbeginn. Sofern sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht verändert hat und keine zusätzlichen Zeiten vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung geltend gemacht werden, verbleibt es bei der Bewertung der Zurechnungszeit also bei dem ursprünglichen Wert.
senf-dazuam 30.01.2018 | 16:17
Hallo Mareike! Wie schon geschrieben, ändert sich an der EM-Rente und der Zurechnungszeit nichts mehr, wenn nicht noch "alte" Zeiten zusätzlich bewertet werden können. Ihre jetzige Arbeit kommt bei einer Altersrente zum Tragen, wenn die jetzt erarbeiteten Entgeltpunkte (Monat für Monat und Jahr für Jahr betrachtet) über denen aus der Zurechnungszeit liegen.
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