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Experten-Antwort

Forumular von der DRV bereits mit ausgefüllter Bemerkung

von Herr Schmidt10.06.2019 | 20:51
72 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe das Formulat "Auskunft des Arbeitgebers zur Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung" (2.000 - 31.10 -11/11) von der DRV Oldenburg Bremen bekommen und im Feld Bemerkungen hat schon jemand von der DRV etwas ausgefüllt. Meiner Meinung nach ist das durch meinen AG auszüfüllen, da der schließlich auch unterschreibt. Ist das gängioge Praxis? Kann man irgandwo dieses Formular bekommen? Ich konnte imm Netz und bei der DRV nicht finden. Viele Grüße Herr Schmidt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schmidt,

leider kenne ich das Verfahren bei der DRV Oldenburg-Bremen nicht. Ich kann Ihnen daher nur raten den Sachverhalt mit Ihrem Rentensachbearbeiter telefonisch zu klären.

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5 Antworten

Herr Schmidtam 10.06.2019 | 22:36
Im Feld "zusätzliche Bemerkungen" steht: Herr Schmidt wird für in der Lage gehalten noch bis zu unter 6 Stunden täglich auf seiner aktuellen Position tätig zu sein."
DRVam 10.06.2019 | 22:10
Was genau steht denn unter Bemerkungen? Wenn Sie damit ein Problem haben, sollten Sie sich mit dem Absender in Verbindung setzen. Bei derart sparsamen Angaben können Sie hier im Forum keine adäquate Antwort erwarten.
Max4.0am 10.06.2019 | 23:07
Ja, klar muss das die DRV vorab ausfüllen. Denn Ihr AG kann ja schlecht bei Ihnen die EM feststellen; das macht die DRV nach Aktenlage oder Gutachten. War bei uns genauso ...
Herr Schmidtam 10.06.2019 | 23:25
Schön und gut aber warum schreibt die DRV das in ein Formular welches von AG ausgefüllt werden soll und von Ihm unterschieben wird. Mit keinem Wort ist dort erwähnt, dass diese Einschätzung von der DRV kommt sondern vom AG. Deshalb die Frage was das soll. Ich könnte da jetzt auch munter eine Bemerkung reinschreiben und die soll mein AG dann als dessen Bemerkung unterschreiben? Ist schon etwas komisch in meinen Augen. Ich als AG würde das Formular jedenfalls nicht unterdchreiben, da es dann so aussieht als hätte ich diese Einschätzung vorgenommen.
AGam 10.06.2019 | 23:53
Ich würde es ablehnen, ein Formular, ob vorausgefüllt oder nicht, an einem gesetzlichen Feiertag nach 20 Uhr auszufüllen.
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