Hallo Stier3,
ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. für die Erwerbsminderungsrente erfüllen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen.
Die Voraussetzugen für die Altersrente für Schwerbehinderte sind
1. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen,
2. einen Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 % und
3. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind
1. Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und
2. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen haben.
Wir empfehlen sich hierzu in einem persönlichen Beratungsgespräch an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.
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