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Frage

von Stier318.06.2010 | 17:11
1827 Ansichten
8 Antworten
Ich bin jahrgang 04.1951 seit 20.05.97 mit 50% schwerbhindert und seit 03.02 2006 unbefristet schwerbehindert mit 80% und G habe am o1.08.2006 antrag auf BU-EU GESTELLT UND WURDE ABGELEHNT .War von 2001 bis 2006 als Gastronom selbständig habe im Dez. 2003 als monteur gearbeitet Haubtberuflich und Gastätte als neben erwerb das war wohl zu viel war dann ab Märtz Krank und auf ende 2004 auf 2005 Hertzschrittmacher eingebaut bekommen .Die ablehnung ist nun so man muß die letzten 5 jahre 36 mon. mit pflichtbeiträge einbezahlt haben und mir fehlten 2 monate leider hab wiederspruch eingelegt und wieder abgelehnt hab mich damit abgefunden und bekomme jetzt Grundsicherung nach paragraf 12 für alte und schwerbehinderte.Nun meine frage Ich könnte warscheinlich am 01.05 2014 inRente für schwerbehinderte gehen und ohne abzüge .Könnte ich bis dahin nicht einen antrag auf erwebsminderungsrente stellen und ich hätte die grundsicherung vom hals und könnte noch 400 euro dazuverdienen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.06.2010 | 11:38

Hallo Stier3,

ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. für die Erwerbsminderungsrente erfüllen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen.

Die Voraussetzugen für die Altersrente für Schwerbehinderte sind

1. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen,

2. einen Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 % und

3. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind

1. Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und

2. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindesten 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen haben.

Wir empfehlen sich hierzu in einem persönlichen Beratungsgespräch an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.

7 Antworten

Grausamam 18.06.2010 | 17:59
Das Leben ist grausam und lebensgefährlich, denn es endet mit dem Tod.
Stier3am 18.06.2010 | 18:52
Laut rentenauskunft vom 19.03.2009 under D Rente wegen Erwerbsminderung ,die erforderliche Wartezeit von 5 jahre mit Beitrags -und Ersatzzeiten ist erfüllt.
RFnam 18.06.2010 | 18:27
Auch ein Antrag auf EM-Rente dürfte aus den gleichen Gründen wegen der Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden. Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen u. a. in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Für die Altersrente für Schwerbehinderte ist u.a. Voraussetzung, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Dazu gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Berücksichtigungszeiten. Die erreichte Wartezeit können Sie aus einer Rentenauskunft entnehmen; ggf. fordern Sie eine aktuelle bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.
Stier3am 18.06.2010 | 18:47
Sorry wollte kein mitleid erregen aber trotzdem Danke
Gerdam 18.06.2010 | 19:16
Hallo Stier3, bei mir war es auch so schwer. Ohne Hilfe, Gewerkschaft,VDK, usw. sind die Karten sehr schlecht. Schönes Wochenende
RFnam 18.06.2010 | 19:08
Achtung: Es gibt hier zwei verschiedene Fünf-Jahres-Fristen. Mit den fünf Jahren ist die allgemeine Wartezeit gemeint. Diese Erfüllung ist die Voraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Rentenversicherung zu erhalten. Mit der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit erhalten Sie auf jeden Fall die Regelaltersrente. Für die EM-Rente müssen mehrere Voraussetzungen bis zum Eintritt des Leistungsfalles, also dem Eintritt der Erwebsminderung, erfüllt sein: § 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung (Auszug) (2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie 1. voll erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (Fünf Jahre) erfüllt haben. ----------------------- Wenn Sie im Jahr 2006 die Bedingung in Ziffer 2 nicht erfüllt haben, dann ist jetzt erst recht diese Bedingung nicht erfüllt. Auch wenn Sie heute einen Antrag auf EM-Rente stellen und dieser Tag als Eintritt der EM gewertet wird, werden Sie wahrscheinlich Sie in den davorliegenden 5 Jahren keine Beitragszeiten haben.
Schadeam 18.06.2010 | 19:12
Ein neuer Antrag auf EM Rente dürfte wenig Sinn machen - diese Rente ist doch bereits abgelehnt. Dass Sie wahrscheinlich 5 Beitragsjahre haben, dürfte unstrittig sein, wahrscheinlich ist aber die 2. Bedingung für die EM Rente nicht erfüllt (36 Pflichtbeiträge in den 5 Jahren vor Eintritt der EM). Und erwerbsgemindert sind Sie, sonst würden Sie keine Grundsicherung bekommen. Für die Altersrente wg Schwerbehinderung ist die einzige Frage, ob Sie 35 Versicherungsjahre=420 Monate zusammen bekommen.
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