Allgemeine Schulausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind ab Vollendung des 17. Lebensjahres anrechenbar.Die Ausbildung muss nicht abgeschlossen sein. Die Zeiten in a l l e n Schularten werden zusammen mit höchstens acht Jahren angerechnet.