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von Rosemarie29.07.2009 | 11:40
1172 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Tochter studiert.Studium,wenn Sie es schafft, dauert 7 Jahre.Ist Sie da Rentenversichert,oder wie verhält sich das ganze? Alles Neuland für mich!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Allgemeine Schulausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind ab Vollendung des 17. Lebensjahres anrechenbar.Die Ausbildung muss nicht abgeschlossen sein. Die Zeiten in a l l e n Schularten werden zusammen mit höchstens acht Jahren angerechnet.

3 Antworten

Unbekanntam 29.07.2009 | 11:44
Die Zeiten des Studiums zählen als Anrechnungszeiten bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren. Der Nachweis kann jederzeit nach Beendigung des Studiums erfolgen. Hierzu ist z. B. das Studienbuch einzureichen.
B´sonam 29.07.2009 | 11:54
Als Ergänzung noch : von den 8 Jahren Gesamtdauer ist eine eventuelle Schulzeit (Gymnasium ) nach dem 17. Lebensjahr abzuziehen, da diese auch als Anrechnungszeit anerkannt wird.
Schadeam 29.07.2009 | 14:21
Mit Entgeltpunkten werden diese Zeiten aber nicht belegt, so dass sich die spätere Rente dadurch nicht unmittelbar erhöht. Aber bis die junge Dame rentenberechtigt wird passiert ja noch viel - da verbietet sich jede Spekulation.
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