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Frage an die Experten

von OKTOPUS02.07.2010 | 14:50
1865 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seid 3 Jahren erhalte ich eine volle EU-Rente. Ich habe noch Unterlagen der RV gefunden. Kann man die noch nachreichen bis die EU Rente in eine Altersrente umgewandelt wird ? Vielen Dank für die Antwort.

5 Antworten

KSCam 02.07.2010 | 14:57
Wenn Sie Versicherungsunterlagen finden, die sich - weil bislang nicht vorhanden - auf die Rente auswirken, sollten Sie diese sofort einreichen und nicht warten, bis Ihre Rente mal Altersrente heißt. Prinzipiell kann jede Rente jederzeit neuberechnet werden, wenn weitere Unterlagen auftauchen.
Gastam 02.07.2010 | 15:16
Dem Beitrag von KSC wird zugestimmt
ku.joam 02.07.2010 | 22:16
…bringen die neuen Unterlagen eine Erhöhung der Rente - warum dann etwas ändern?
-_-am 02.07.2010 | 22:17
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Schwarzwälderam 05.07.2010 | 07:36
Die Frage ist als "vom Experten beantwortet" gekennzeichnet. Wer ist denn hier der Experte?
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