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Frage an einen Experten

von Renate Hofmann04.10.2010 | 09:00
1494 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe am Wochenende jetzt folgenden Beitrag hier eingestellt und unterschiedliche Antworten bekommen, was ich tun sollte. Deshalb möchte ich mich hiermit direkt an einen Experten wenden, da ich somit immer noch nicht weiß, was ich tun soll. Ich habe im Folgenden einfach mal meine beiden Beiträge kopiert, da der Beitrag selber schon ziemlich weit nach unten gerutscht ist und ich befürchte, dass er übersehen wird. Hier also meine Fragen: "Hallo, ich habe jetzt das 2. Mal die Verlängerung meiner Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Mein Gesundheitszustand (psychische Erkrankung) hat sich nicht geändert. Heute habe ich nun den Bescheid bekommen und verstehe das alles nicht. Bisher habe ich zweimal jeweils für 1,5 Jahre volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Diesmal läuft der Bescheid nur für 1 Jahr und es ist zudem der Punkt angekreuzt: "... weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist." Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet dass, dass ich zwar weiterhin Rente wegen voller Erwerbsminderung bekomme, die Rentenversicherung aber eigentlich der Meinung ist, dass ich täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann aber der Arbeitsmarkt das nicht hergibt. Stimmt das? Wenn ich nun aber nicht drei Stunden täglich arbeiten kann, muss ich dann dagegen Widerspruch einlegen? Obwohl sich ja die Zahlung im Moment nicht verändert? Aber wenn ich keinen Widerspruch einlege, bedeutet dass dann, dass ich akzeptiere, dass ich eigentlich arbeiten könnte (das kann ich nämlich nicht) und dann heißt es später, ich hätte jetzt schon Widerspruch einlegen müssen? Wenn ich den Sachbearbeiter bei der DRV anrufe, kann ich dann davon ausgehen, dass der mir die richtige Auskunft gibt? Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, kann es dann auch passieren, dass ich gar keine Rente bekomme? Sorry, dass ich so viel geschrieben habe aber ich bin gerade völlig verzweifelt, weil ich das alles nicht verstehe. Danke Renate" "Hallo Schade, danke für die schnelle Antwort. Für mich ist der Knackpunkt nicht, was in einem Jahr sein wird (das kann ja keiner sagen). Allerdings verstehe ich den Bescheid so, dass es bedeutet, dass die DRV sagt, dass es mir jetzt besser geht als vorher, denn ohne den Arbeitsmarktpunkt hätte ich ja nur noch teilweise Erwerbsminderungsrente (wenn ich das richtig verstehe), während ich vorher ja volle EM-Rente hatte ohne diese Einschränkung. Und da liegt für mich das Problem. Wenn ich keinen Widerspruch einlege, bestätige ich dann nicht, dass es mir besser geht? Das ist nämlich überhaupt nicht der Fall. Ich gehe kaum aus dem Haus und bin im Moment nicht mal im Ansatz in der Lage 3 Stunden täglich zu arbeiten. Müsste ich das nicht irgendwie klarstellen? Kann es denn nicht passieren, dass die DRV in 2-3 Monaten findet, dass der Arbeitsmarkt es jetzt zulässt, dass ich arbeite und mir dann die Rente kürzt und mich auffordert, mir eine Arbeit zu suchen. Und wenn ich dann sage, dass ich dazu nicht in der Lage bin und auch nicht war, kann es dann nicht sein, dass die sagen, ich hätte gleich Widerspruch einlegen müssen? Es tut mir leid, dass ich etwas unklar schreibe, denn ich weiß nicht genau, wie ich das ausdrücken soll. Ich will ja auch gar nicht Widerspruch einlegen (habe totale Angst vor dem Stress und war so froh, die Begutachtung hinter mir zu haben). Bin auch wirklich nicht der Typ, der unnötige Arbeit machen will. Ich habe nur einfach ein Problem damit, dass ich den Bescheid so verstehe, dass es mir besser geht als vorher und dem ist eben nicht so. Hoffentlich habe ich jetzt nicht zu sehr genervt. Tut mir leid. Danke Renate" So, ich hoffe, das ist jetzt nicht zu unübersichtlich. Ansonsten ist der Original-Beitrag vom 02.10.2010 unten in der Liste zu finden. Danke für die Geduld, ich bin da wirklich völlig ratlos und habe unendliche Panik hier die falsche Entscheidung zu treffen. Danke Renate

3 Antworten

Machts Sinnam 04.10.2010 | 09:14
... was ein Experte schreibt - es wird auch einen anderen geben, der dies wieder etwas anders sieht, letzte Gewissheit besteht immer erst nach dem Spruch des höchsten Gerichtes oder mit einer Zusicherung des Rententrägers - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__34.html - aber die wird es nicht geben.
Klemensam 04.10.2010 | 11:03
Letztlich müssen Sie SELBST die richtige Entscheidung treffen. Die wird ihnen niemand abnehmen können... Lassen Sie sich doch erstmal eingehend beim VDK/SOVD oder einem Anwalt beraten. Dann wissen Sie schon mehr und das dürfte ihnen dann die Entscheidung erleichtern.
-am 04.10.2010 | 12:03
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