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Experten-Antwort

Frage an Experte

von Montag30.06.2014 | 07:38
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3 Antworten

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Guten Morgen, ich habe vor der Geburt meiner beiden Kinder ( geb. vor 1991 ) nur eine Berufsausbildung absolviert. Nach Vollendung des zweiten Lebensjahres meines jüngsten Kindes, habe ich von der Möglichkeit der Heiratserstattung gebrauch gemacht. Somit habe ich im Rentenkonto keine Beitragszeiten mehr aufgeführt. Nun meine Frage: Habe ich trotz der Heiratserstattung die Möglichkeit eine Altersrente ( 4 Jahre Kindererziehungszeiten, 1 Jahr freiwillige Beiträge) zu erhalten?. Die Mitarbeiter am Servicetelefon Nord waren sich nicht sicher. 1 Aussage- einmal Beitragserstattung- kein Anrecht auf Mütterrente. begründung: Kinder sind noch vor der Heiratserstattung geboren. Die Mitarbeiterin hat mich aber nochmals am Telefon zu einem anderen Berater weiterverbunden und von diesem bekam ich die Aussage, dass ich trotz der Erstattung einen Anspruch hätte.Welche Aussage ist nun richtig? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführungen von Max zur Anerkennung der Kindererziehungszeiten sind richtig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Maxam 30.06.2014 | 08:09
Bin zwar kein Experte, erlaube mir aber trotzdem zu antworten: Die Kindererziehungszeiten wären nur dann "untergegangen" wenn es die KEZ zum Zeitpunkt der Beitragserstattung bereits gegeben hätte. Ihre Heiratserstattung muss aber vor der Einführung der KEZ (01.01.1986) gewesen sein - deshalb können die vier Jahre KEZ angerechnet werden. Nachdem Sie für einen Rentenanspruch noch freiwillige Beiträge einzahlen müssen, sollten Sie - falls noch nicht geschehen - unbedingt noch heute einen Antrag stellen, bzw. zumindest einen Termin (Rathaus/Beratungsstelle) vereinbaren. Machen Sie dies erst morgen, verschiebt sich der Rentenbeginn auf 01.08.2014!
Montagam 30.06.2014 | 16:53
Danke an Max, habe ein Fax als formlosen Rentenantrag an meinen RV Träger geschickt. Ich habe mir auch heute die notwendigen Vordrucke aus dem Internet herruntergeladen und werde diese sicherlich gleich morgen auf den Postweg geben. Danke nochmals
Deutsche Rentenversicherung
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