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Experten-Antwort

Frage an Experten

von neu hier07.07.2011 | 10:30
1372 Ansichten
2 Antworten
In einem Beitrag hier las ich: 2010 entschieden die Widerspruchsausschüsse in 326 Sitzungen 13.349 Einzelfälle. Das sind etwa 41 Einzelfälle pro Sitzung. Nun meine Fragen. Wie viel Minuten sind das je Einzelfall? Ist es in der Zeit möglich eine objektive Endscheidung zu treffen? Wenn ja, warum dauert es ansonsten bei der RV so lange? Werden Sitzungsprotokolle geschrieben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2011 | 11:16

Hallo neu hier,

hier die Antworten auf Ihre Fragen:

Wie viel Minuten sind das je Einzelfall?

Das ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Hier gibt es weder Vorgaben noch statistisch erfassbare Mittelwerte. Je nachdem, ob und inwieweit im Einzelfall Diskussionsbedarf besteht, kann die Entscheidung mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Im Übrigen ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass die Mitglieder des Widerspruchsausschusses die entsprechenden Unterlagen zu den zu entscheidenden Fällen bereits im Vorfeld vorgelegt bekommen, so dass Sie sich bereits vor der Sitzung des Widerspruchsausschusses intensiv mit dem zu entscheidenden Fall befassen können/müssen.

Ist es in der Zeit möglich eine objektive Entscheidung zu treffen?

Ja.

Wenn ja, warum dauert es ansonsten bei der RV so lange?

Die Entscheidung des Widerspruchsausschusses ist nicht die „zeitraubende“ Tätigkeit in der Widerspruchsbearbeitung. Vorher müssen die Sachbearbeitung und die Widerspruchsabteilung umfangreiche Abhilfeprüfungen vornehmen – insbesondere auch unter Berücksichtigung ggf. neu vorgebrachter Argumente und Unterlagen/Sachverhalte. Darüber hinaus muss ggf. auch ein entsprechend umfangreich begründeter Widerspruchsbescheid erarbeitet werden.

Werden Sitzungsprotokolle geschrieben?

Ja.

1 Antworten

:-(am 07.07.2011 | 10:59
Zu 99,99% wird der Entscheidungsvorlage der Verwaltung zugestimmt. Vergessen Sie die Möglichkeiten des Ausschusses. Ist halt ein vorgeschriebenes Verfahren ohne Substanz!
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