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Frage an WolfgangHa

von Olga29.12.2016 | 15:28
2698 Ansichten
15 Antworten
Hallo Wolfgang, habe Frage aufgrund unten stehender Frage eines Teilnehmers. Ich selbst bin EM Rentnerin knapp unter 1000 Euro netto und in der KV für Rentner. Mein Mann ist Beamter und falls ihm etwas passieren sollte,was wir nicht hoffen, verstehe ich es so. Aus der Witwenpension zahle ich dann 7,3 plus 7,3 plus 1,1 Prozent KV zum jetzigen Stand. Ist korrekt so oder? Ansonsten keine Einkommen. Bin komplett über meinen Mann zur Zeit noch mitversichert mit Beitrag,dieser fällt dann weg vermutlich. Freibetrag sind 803 Euro von meiner Rente und von Überschuss werden 40 Prozent gekürzt. 35 Jahre verheiratet,beide vor 60 geboren Gruß Olga

15 Antworten

Wolfgang-am 29.12.2016 | 16:04
So ist es, Olga ! Bussi !!
W*lfgangam 29.12.2016 | 16:13
Olga schrieb

Lieben Dank für Deine Bemühungen und Erklärungen,,

hab es denk ich verstanden mit Beiträgen und klingt auch logisch.

Alles andere hat Zeit aber so bin ich informiert über das Wichtigste.

Gruß und noch schönen Abend,,Olga

Hallo Olga, da bleiben Sie auch drin, selbst wenn Sie eine Witwenpension erhalten. Als dann weiterhin Versicherungspflichtige in der GKV wird von den Versorgungsbezügen der halbe allgemeine Beitragssatz fällig + Zusatzbeitrag + PV ...der Versorgungsträger Ihres Mannes wird das schon regeln und die richtigen Beiträge Ihrer KK überweisen, Sie müssen da grundsätzlich nichts weiter machen. Ggf. zeigen Sie ihrer KK die Witwenpension dann an und hinterfragen, ob das von alleine 'rund' läuft. Gruß w.
KPJMKam 29.12.2016 | 16:29
Hallo. Ich hoffe ich liege nicht schon wieder falsch aber ich bin mir ziemlich sicher. Aus Versorgungsbezügen ist der volle Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zu zahlen. Aber wenn Sie einmal Witwengeld erhalten sollten wird das Einkommen aus eigener Rente bei Ihrem Witwengeld nicht angerechnet.
KPJMKam 29.12.2016 | 17:59
Hallo. Zu dem § 229 SGB5. Unter Nr 4 ist doch von der Bauernrente die Rede. Bei Olga handelt es sich doch um eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften unter Nr.1. Oder bin ich ganz durch den Wind?
W*lfgangam 29.12.2016 | 18:24
KPJMK schrieb

Das ist eine private Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Da sollte man sich dann melden ob die angepaßt werden muß.

Aber ist hoffentlich noch lange hin.

Wohl nicht KPJMK, Sie scheinen Recht zu haben, dass doch der volle Beitragssatz fällig wird und die von mir genannte Rechtsgrundlage hier nicht maßgebend ist. Sorry dafür ... Gruß w.
Olgaam 29.12.2016 | 18:39
Danke für die Mühe. Was ist mit vollem Beitragssatz gemeint? Die 803 Euro Grenze gibt es nicht? Gruß und nochmal Danke ,Olga
W*lfgangam 29.12.2016 | 18:59
Olga schrieb

Lieben Dank für Deine Bemühungen und Erklärungen,,

hab es denk ich verstanden mit Beiträgen und klingt auch logisch.

Alles andere hat Zeit aber so bin ich informiert über das Wichtigste.

Gruß und noch schönen Abend,,Olga

Hallo Olga, diese Hinzuverdienstgrenze/803 EUR hat nur was mit der Witwenrente und eigenem Einkommen zu tun ...abgeleitetes Einkommen/Witwenpension zählt hier nicht - die Witwenpension zählt nicht zum eigenem Einkommen – anders als Ihre eigene Rente. Für die KV ist die 803-Euro-Grenze auch unbedeutend - Sie werden dann mit all Ihren/verbleibenden versicherungspflichtigten Einkünften zur KV von Ihrer Kasse herangezogen. Wenn Sie es heute genauer wissen wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre KK, was da an Beitragsabzügen auf Sie zukommen könnte – das Rentenforum kann dazu keine Antwort liefern. Gruß w.
Olgaam 29.12.2016 | 19:22
Nochmal Danke Es ist mir gerade nicht so wichtig ,dass ich es jetzt mit der KK klären müsste. Ich hoffe uns bleibt noch viel Zeit miteinander und es kann ja auch umgekehrt kommen. Wünsche einen guten Rutsch in 2017,Olga
KPJMKam 29.12.2016 | 19:50
Hallo. Auf die eigene Rente KV 7.3% ,Zusatzbeitrag und Pflegevers. Auf das Witwengeld KV 14,6%, Zusatzbeitrag und Pflegevers. Ich hoffe die Sätze stimmen noch. Das Witwengeld gibt es ohne Anrechnung von Einkommen der eigenen Rente. BeamtVG §55 Abs 3 Nr.2 Was mit komplett über meinen Mann versichert verstehe ich nicht. Ich denke Sie sind über Ihren Mann beihilfeberechtigt und werden als Witwe dann selbst beihilfeberechtigt.
Olgaam 29.12.2016 | 20:18
Sorry,100 Euro zusätzlich ca.
KPJMKam 29.12.2016 | 21:01
Das ist eine private Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Da sollte man sich dann melden ob die angepaßt werden muß. Aber ist hoffentlich noch lange hin.
Olgaam 29.12.2016 | 20:17
Hallo KP, ich war immer über meinen Mann mitversichert ,glaube für ca.13 Euro monatlich zusätzlich. Seine Versicherung übernimmt was meine nicht übernimmt z.B.Privatbehandlung Krankenhaus,Zahnbehandlungen usw. Heilpraktiker nicht enthalten 70 Prozent Labor kosten und 85 Prozent Arzt kosten Er hat für Restkosten zusätzliche Privatversicherung LG Olga
Olgaam 29.12.2016 | 21:34
Lieben Dank für Deine Bemühungen und Erklärungen,, hab es denk ich verstanden mit Beiträgen und klingt auch logisch. Alles andere hat Zeit aber so bin ich informiert über das Wichtigste. Gruß und noch schönen Abend,,Olga
W*lfgangam 29.12.2016 | 21:34
Olga schrieb

Lieben Dank für Deine Bemühungen und Erklärungen,,

hab es denk ich verstanden mit Beiträgen und klingt auch logisch.

Alles andere hat Zeit aber so bin ich informiert über das Wichtigste.

Gruß und noch schönen Abend,,Olga

Hallo Olga, Sie verwechseln da Ihre eigene Hauptversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung durch Rente, und die Zusatzversicherung für 'anderweitige' Risiken der Gesundheitsvorsorge, neben den Beihilfeergänzungen - wie von KPJMK dargestellt. 3-fach/ergänzend versichert ...gehen Sie damit hier nicht hausieren, da werden so einige neidisch ;-) Gruß w.
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