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Frage Anrechnung Riesterrente wenn Rente unter Grundsicherung!

von lola18.10.2012 | 14:37
5550 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich beschäftige mich zur Zeit mit meiner Riesterrente. Wie schon hier geschrieben, erhalten ich zur Zeit eine teilw. Erwerbsminderungsrente und ALG1. Da ich bis zur Rente noch 25 Jahre arbeiten muß, werde ich wohl grad die Grundsicherung erreichen. Ich habe bisher knapp 25 Jahre einbezaht (normales Gehalt), und werde wohl die nächsten 20-25 Jahre sicherlich viel viel weniger einzahlen können. Deshalb meine Frage zur Riesterrente. (Hab ich seit 6 Jahren. Zum Glück bekomme ich die Abschlußgebühren zu 90% zurück). Verstehe ich da so richtig? -Wenn ich zum Renteneintrittsalter unter der Grundsicherung mit meiner Rente liege, wird erstmals meine Riesterrente angerechnet! -Sollte ich keine private Rentenversicherung haben, würde ich auf die Grundsicherung vom Statt aufgestockt. Wird hier erst mein Gespartes angerechnet oder nicht? -Wenn jedoch meine Altersrente genauso hoch sein sollte wie die Grundsicherung, könnte ich meine Riesterrente ganz normal beziehen. Ich habe gehört, dass es besser sein sollte bei Leute, welche nicht mal die Grundsicherung erhalten, dass eine Riesterrente nicht optimal ist. Lieber das mtl. Geld anderweitig sparen, was nicht später angerechnet wird. danke

15 Antworten

Mister LLam 18.10.2012 | 15:26
Wenn du aber im Alter mit einem Partner zusammenwohnst oder verheiratet bist, dann muss der Partner, falls er über der Grundsicherung seine Altersrente bekommt, für dich aufkommen.
giwigam 18.10.2012 | 15:45
so ist es wenn man sein Geld dem (Staat) zur Verwaltung anvertraut. Unter dem Kopfkissen bestimme ich selbst was ich damit anfange und vorallen wann.
Annemarieam 18.10.2012 | 15:11
Genau so ist es, wenn Sie jetzt schon sagen können Ihre Rente wird mager sein. Aber können Sie jetzt schon sagen das Sie in den nächsten Jahren nicht mehr verdienen? Unter der Grundsicherung ist Riester Unsinn, Geld lieber mit wenig Zinsen anlegen, nur kein Risiko.
Schießl Konradam 18.10.2012 | 21:01
Nach Gesetzes Lage zählt später die Netto Riesterrente bei der Bedarfsfeststellung als Einnahme beim Antrag auf Grundsicherung berücksichtigt. Ein Beispiel hierzu, mangels genannter fiktiver Beträge: 374 Regelsatz 300 Miete, Städte verschieden 60 Heizung ------- 734 Bedarfsfeststellung. 500 Nettorente 234 Grundsicherung ======================= Kommen aber als Einkommen 134 Netto Riesterrente hinzu, sind es nur100 Grund- sicherung.
Mister LLam 19.10.2012 | 06:13
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Also es wird schon diejendigen geben, die gut in ihrem Arbeitsleben verdienen und dann ja bei der Altersrente über dem Grundsicherungsniveau ihre Rente bekommen. Wenn nun lola so jemanden zum Partner hat und mit ihm zusammenwohnt oder verheiratet ist, dann bekommt sie keine Grundsicherung, sondern dann muss der Partner sie mit Geld versorgen. Das ist in die Überlegung, ob die Riesterrente bei der Grundsicherung angerechnet wird, mit einzubeziehen.
Schießl Konradam 19.10.2012 | 00:44
Wenn du aber im Alter mit einem Partner zusammenwohnst oder verheiratet bist, dann muss der Partner, falls er über der Grundsicherung seine Altersrente bekommt, für dich aufkommen.
was?! da würde ich lieber alleine wohnen. Bin doch kein Sozialamt. Frechheit!
Über die Grundsicherung bekommt man keine Altersrente. Da fehlt mir wieder ein, in einer Talkschau sagte ein Minister in NRW. Seit es Grundsicherung gibt hat meine Mutter/Schwiegermutter mehr Rente. Nun der Nachschlag zum Thema: So kann es bei einem Ehepaar, inzwischen ohne Kinder: 337,-- Regelsatz Ehemann 337,-- Regelsatz Ehefrau 480,-- Miete 80,-- Heizung -------------------- 1234.--Bedarfsfeststellung 930,-- beide Nettorente -------- 304 Grundsicherung abzüglich Riester?
Schießl Konradam 19.10.2012 | 09:18
Zitat von Mister LL anzeigenausblenden
Über die Grundsicherung bekommt man keine Altersrente.
Also es wird schon diejendigen geben, die gut in ihrem Arbeitsleben verdienen und dann ja bei der Altersrente über dem Grundsicherungsniveau ihre Rente bekommen. Wenn nun lola so jemanden zum Partner hat und mit ihm zusammenwohnt oder verheiratet ist, dann bekommt sie keine Grundsicherung, sondern dann muss der Partner sie mit Geld versorgen. Das ist in die Überlegung, ob die Riesterrente bei der Grundsicherung angerechnet wird, mit einzubeziehen.
Stimme Ihnen zu, kommt keine Grundsicherung in Frage, wird auch nichts angerechnet.
Kirschsafttrinkeram 19.10.2012 | 14:27
Die Wahl zwischen Frau Merkel und Herrn Steinbrück ist wie die Wahl zwischen Estickungstod und Ertrinken. Ich gebe meine Stimme einer kleinen Partei oder einem unabhängigen Direktkandidaten. Kann ich nur jedem empfehlen. Wenn man gar nicht wählt, werden wir weiterhin von einer "Mehrheit" regiert, die in Wahrheit nicht mal 13% der wahlberechtigten Stimmen erhalten hat.
giwigam 20.10.2012 | 11:37
Info für "Kirschsafttrinker" Ich gebe meine Stimme einer kleinen Partei oder einem unabhängigen Direktkandidaten. Kann ich nur jedem empfehlen. Auch falsch ! Jede Partei bekommt für "jede Stimme" bare Euros als Kostenerstattung! So unterstützt man indirekt Splitterparteien die nichts bringen und nur Geld kosten.
Rubiconam 20.10.2012 | 13:15
Ja, wenn alle so denken wie Sie. Aber nur dann.
Adelheidam 21.10.2012 | 12:42
Sehr gute Idee sich mit seiner Riesterrente zu beschäftigen, wo die doch so wichtig für die Altersvorsorge ist. Die Riesterrente hat auch den Vorteile, daß man bei der späteren Rente als gesetzlich Krankenversicherter hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muß. Das sind nämlich mittlerweile schon insges. 17,45 % für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diejenigen die eine betriebliche Altersvorsorge haben, zum Beispiel eine Direktversicherung oder einen Pensionskassenvertrag, haben dagegen Pech gehabt. Die werden mit 17,45 % zur Ader gelassen! Also viel Spaß nochmal bei der Beschätigung mit Ihrem Riester-Vertrag.
Schlaumeieram 22.10.2012 | 20:09
Ist in 25 Jahren die Grundsicherung noch so hoch wie heute? Wird in 25 Jahren beim Einkommen noch genau so angerechnet wie heute? Tolle Einstellung sich drauf zu verlassen, das es die Grundsicherung schon richten wird. Die paar Steuerzahler werdens schon richten, wenn ich meine Altersvorsorge nicht auf die Reihe bekomme.
egalam 23.10.2012 | 14:30
Zitat von Schlaumeier anzeigenausblenden
Genauso wird es kommen. Privatvorsorge und Privatvorsorge macht einen Unterschied. Der, wo heute schon wenig hat, hat im Alter noch weniger. FAKT! Rechnen wir doch mal mit 25 Jahren, Eigenleistung einschließlich Grundzulage (154€). Sockelsparer (max. 214€) nach 25 Jahren gesamt: 5.350€ Steuersparer (max. 2.100€) nach 25 Jahren gesamt: 52.500€ So, von wegen riestern. Ich kann gut verstehen, wenn jemand meint, das mache ich nicht! Denn nur das was oben steht, ist auch garantiert.
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