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Experten-Antwort

Frage- ATZ vom 14.8. an Wolfgang

von Harald Sch.15.08.2014 | 12:11
1049 Ansichten
4 Antworten
Wolfgang, vielleicht können Sie mir hier eine Antwort geben zu meiner Frage von gestern Abend. Der Herr John sagte eben am Telefon, er darf mir Ihre E-Mail Addresse nicht geben, obwohl ich Ihm sagte ich habe von Ihnen grünes Licht bekommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2014 | 13:45

Hallo Harald Sch., ich denke Ihre Antrage zwecks ATZ wurde sehr ausführlich von dem Experten W*lfgang erläutert. Abschließend möchte ich mich nur noch für die Beantwortung bedanken. Es ist schön, dass viele Experten in diesem Forum mitarbeiten.

3 Antworten

Kai-Uweam 15.08.2014 | 12:59
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. verweisen Sie doch auf diesen Beitrag :-)
W*lfgangam 15.08.2014 | 15:43
Hallo Harald, ich habe mir Ihre Zahlen/Datenlage noch mal angeschaut – gibt sicher auch _hier_ ein Ergebnis, da Sie schon gut vorgearbeitet haben. Mit den 2,1 % Abschlag (7 Monate vorgezogener Rentenbeginn der AR/Schwerbehinderte werden Sie richtig liegen, da Ihre ATZ wahrscheinlich nicht vor 2007 vereinbart worden ist (Jahrgang 1953 wird 2008 ff. in ATZ 'entlassen' worden sein). Auch mit der Krankenkasse liegen Sie richtig: Familienversicherung bei der Ehefrau. Bleibt die Abfindung für den Rentenabschlag vom Arbeitgeber. Diese richtet sich tarifvertraglich nach der vormaligen Vollbeschäftigung (richtigerweise nach der zuvor ausgeübten wöchentlichen Arbeitszeit ...sollte ggf. unter § 5 Abs. 7 Ihres ATZ-Vertrages/ÖD stehen). Bei einem (von mir) dazu angenommenem Bruttoverdienst von 3000 EUR würde die Abfindung (5 % pro 0,3/vorgezogener Rentenbeginn) so aussehen: 5 % von 3000 = 150 EUR x 7 Monate =1050 EUR Die 1050 dürften mind. auch steuerpflichtig für die Einkommenssteuererklärung sein (Personal fragen, ob Brutto-Auszahlung). Die 1050 (oder vielleicht 700/900 nach Steuern) müssten Sie noch zu den 3200 EUR nicht erhaltener Rente/VBL hinzuaddieren und mit den 35 EUR Mehrbetrag ins Verhältnis setzen. Geht dann auf 9 Jahre hinaus, bevor sich der Verzicht auf die gekürzte Rente/Verschiebung des Rentenbeginns um 2 Monate rechnet. Ob sich das 'lohnt', muss jeder selbst entscheiden. Gruß w.
Harald Sch.am 15.08.2014 | 17:23
Danke Ihnen Wolfgang, es ist genau wie Sie es sagen. Das Land Hessen hat uns die ATZ nicht vor 2007 unterschreiben lassen, warum verstehe ich heute noch nicht, Vertrag wurde erst 2008 unterschrieben. Vielleicht nehme ich den Abschlag hin, ich komme ja erst sollte ich noch leben mit 72 J. ins Plus. Wir stehen uns noch besser als die Gemeindearbeiter, die haben nur ATZ bekommen wenn sie mit dem erstmöglichen Termin in Rente gehen. Die 5 Leute die ich kenne alle mit 7,2% Abschlag. Meine ATZ läuft 8 J. , mit 59 J. Hausmann ist ja auch was. Nochmal Danke ,Schönes Wochenende
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