Die Frage nach den Krankenversicherungsverhältnissen (i.d.R. ab 01.01.1989 bis laufend) bezieht sich auf die Prüfung Ihrer Vorversicherungszeiten und beeinflusst den Status bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Sollten Sie zumindest noch die verschiedenen Krankenkassen wissen, können Sie Ihre Mitgliedszeiten bei denen erfragen. Oft helfen auch die Entgeltbescheinigungen. In vielen Fällen kann man in der Beratungsstelle der Rentenversicherung auch die jeweiligen Krankenkassen herausfinden.
Die Frage nach der Ausübung einer Beschäftigung, trotz eingeschränkter Gesundheit, bezieht sich auf den Selbsteinschätzungsbogen. Hier können Sie nichts „falsch“ beantworten, sondern geben Sie das an, was sie subjektiv empfinden. Es soll die Ärzte, die über Ihr Leistungsvermögen eine Entscheidung treffen, einfach unterstützen.