Hallo dietmar 1250,
bei der Einkommensanrechung auf die Witwenrente kommt es zunächst auf die Einkommensverhältnisse zum Rentenbeginn an. Es wird das durchschnittliche Vorjahresentgelt und das Entgelt zum Rentenbeginn verglichen - sollte das Entgelt zum Rentenbeginn 10 % geringer sein als das Vorjahreseinkommen, dann wird dieses herangezogen.
Bei Beginn des Krankengeldes würde dann wieder geprüft: Ist dieses mindestens 10 % geringer als das bisher angerechnete Entgelt, wird ab diesem Zeitpunkt das Krankengeld angerechnet.
Sollte dann eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, kommt es darauf an, ab wann diese gezahlt wird und ob sie höher oder niederiger als das Krankengeld ist. Im Regelfall wird die Anrechnung der EM-Rente in dem Moment beginnen, in dem das Krankengeld endet (das muss aber im Einzelfall geprüft werden). Das Vorjahreseinkommen spielt dann keine Rolle mehr.