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Experten-Antwort

Frage bezüglich Witwenrente

von dietmar125031.10.2021 | 20:26
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Guten Abend, ich habe eine Frage bezüglich des Antrages auf Witwerrente. Meine Frau ist am 18.08.2021 verstorben und bisher wurde die Witwerrente von mir noch nicht beantragt. Drei Wochen nach dem Tod meiner Frau, erlitt ich einen Schlaganfall und bin seit dem arbeitsunfähig geschrieben. Meine Reha (Träger: DRV) habe ich letzte Woche beendet und der Chefarzt teilte mir mit, dass er in den Entlassungsbericht schreibt, dass ich arbeitsunfähig bin. Nun erhalte ich derzeit Krankengeld und muss abwarten, dass der Entlassungsbericht der DRV vorliegt und was diese entscheidet (evtl. Antrag auf Erwerbsminderungsrente?). Wenn ich jetzt den Antrag auf Witwerrente bei der DRV stelle, welches Einkommen wird dann zur Anrechnung herangezogen? Das Vorjahreseinkommen oder das aktuelle (Krankengeld und evtl. später Erwerbsminderungsrente)? Vielen Dank im Voraus für die Antworten. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dietmar 1250,

bei der Einkommensanrechung auf die Witwenrente kommt es zunächst auf die Einkommensverhältnisse zum Rentenbeginn an. Es wird das durchschnittliche Vorjahresentgelt und das Entgelt zum Rentenbeginn verglichen - sollte das Entgelt zum Rentenbeginn 10 % geringer sein als das Vorjahreseinkommen, dann wird dieses herangezogen.

Bei Beginn des Krankengeldes würde dann wieder geprüft: Ist dieses mindestens 10 % geringer als das bisher angerechnete Entgelt, wird ab diesem Zeitpunkt das Krankengeld angerechnet.

Sollte dann eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, kommt es darauf an, ab wann diese gezahlt wird und ob sie höher oder niederiger als das Krankengeld ist. Im Regelfall wird die Anrechnung der EM-Rente in dem Moment beginnen, in dem das Krankengeld endet (das muss aber im Einzelfall geprüft werden). Das Vorjahreseinkommen spielt dann keine Rolle mehr.

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