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Frage, Bitte

von Lunamor31.01.2010 | 18:09
1479 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Kollegen Ich habe eine Frage an Euch. Ich war ganzes Jahr (2009) krank und habe Krankengeld bekommen. Ich habe von einen Bekanten gehört, dass mein Arbeitgeber trotzt diese Situation, mir Weichnachtsgeld für das Jahr 2009 bezahlen muss/soll. Stimmt das? In welche Gesetzt finde ich diese Regelung? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe im Voraus. Lunamor

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lunamor,

da es sich um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, wenden Sie sich bitte an den Personal- oder Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

10 Antworten

-_-am 31.01.2010 | 18:26
Mit dieser Frage sind Sie hier im Forum leider falsch. Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Wenden Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Richardam 31.01.2010 | 18:28
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die Ihnen ihr Betriebsrat, ihre Gewerkschaft oder aber ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet. Im übrigen dürfte hier ggf. ein Tarifvertrag tangiert sein, den keiner aufgrund der Modalitäten des Einzelfalles kennt.
Lenaam 01.02.2010 | 01:30
Hallo Lunamor, da ich das ganze schon hinter mir habe kann ich dir mitteilen das Du auf jedenfall anteilmäßig Weihnachtsgeld bekommst. Aber was auch Interessant ist laut Urteil BAG vom 24.03.2009 9AZR 983/07 bekommst Du volle Urlaubsabgeltung wenn du deinen Urlaub wegen Krankheit nicht antreten kannst. Ich habe jetzt mal versucht weiter zu helfen auch wenn es hier das falsche Forum ist.
Gewerkschaftleram 01.02.2010 | 09:27
Ob Weihnachtsgeld gezahlt und wieviel ist alleine abhängig vom Arbeits - bzw. Tarifvertrag. Da die Weihnachtsgeldzahlung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, kann dies gar nicht gesetzlich geregelt sein , sondern ist immer nur individuell zu prüfen. Fragen Sie doch einfach ihren Betriebsrat, der sollte das ja wohl eigentlich wissen...
Falsches Forumam 01.02.2010 | 10:36
Es handelt sich hier um ein Forum der Rentenversicherung.Wie bereits mehrfach,eigentlich relativ einfach verständlich,mitgeteilt wurde,sind arbeitsrechtliche Dinge mit dem Betriebsrat zu klären.
Kannnitverstanam 01.02.2010 | 09:49
Was ist das? Bitte Aufklärung.
Helferam 01.02.2010 | 10:48
Nach dem Gesetz besteht kein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld ! Die Verpflichtung zur Zahlung muss sich entweder aus dem einschlägigen Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Zusätzlich kann sich die Verpflichtung für den Arbeitgeber aber auch aus der "betrieblichen Übung", d.h. dreimalige Zahlung des Weihnachtsgeldes ohne Vorbehalt, ergeben. Der Arbeitgeber kann aber einen Vorbehalt bei der Zahlung aussprechen, so dass kein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung entsteht. Voraussetzungen und Auschlussgründe: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Zahlung an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Der Arbeitgeber darf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation von der Arbeitsleistung oder dem Leistungsverhalten des Arbeitnehmers abhängig machen. Die Bedingungen müssen bei Beginn des Kalenderjahres klar und deutlich und schriftlich vorliegen (LAG Kiel Az. 4 Sa 431/99). Üblich ist die Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Stichtag, z.B. am nächsten Quartalsende im neuen Jahr oder bei Zahlung des Weihnachtsgeldes, noch bestehen muss oder noch keine Kündigung ausgesprochen wurde. Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die zusätzliche Zahlung an das Unternehmen binden. In solchen Fällen wird nicht automatisch der Anspruch auf das Weihnachtsgeld bei längerer Krankheit reduziert. Ausnahme: Vor Beginn der Krankheit ist bereits eine derartige Kürzungsregelung im Arbeits- oder Tarifvertrag enthalten. Bei einer reinen Zusatzvergütung ist die Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") an keine Bedingungen geknüpft. In diesem Fall gilt der Grundsatz, wonach bei reduzierter Arbeitsleistung (z.B. durch Krankheit) sich automatisch auch die Höhe der Sonderzahlung reduziert. So hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.3.2001 10 AZR 28/00) entschieden, dass das 13. Gehalt total entfällt, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über krank war.
FTDam 01.02.2010 | 10:55
Nach langer Krankheit kein Recht auf Weihnachtsgeld ! Nach langer Krankheit hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Die Juristen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wiesen bei dem Urteil allerdings darauf hin, dass die Kürzungen durch das so genannte Entgeltfortzahlungsgesetz begrenzt seien. Eine Kürzung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist möglich, wenn sich der Arbeitgeber mittels Tarifvertrag, fester Zusage o.ä. dazu verpflichtet hat. Die Kürzung ist allerdings je Krankheitstag auf ein Viertel eines durchschnittlichen Tagesverdienstes begrenzt. Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatseinkommens darf demnach erst nach viermonatiger Krankheit gestrichen werden. Im verhandelten Fall war ein Arbeiter fast ein Jahr lang krank gewesen. Sein Chef hatte ihm das freiwillig zu zahlenden Weihnachtsgeld gestrichen und damit, nach Meinung der Richter rechtmäßig gehandelt.
Lunamoram 03.02.2010 | 19:03
Hallo Kollegen Ich bedanke mich für Ihre Antworten. Stimmt, ich habe mich vertan mit diesem Thema in Rentenforum, aber das hat mir trotzdem geholfen. Noch mal DANKE SCHÖN Lunamor
Lunamoram 03.02.2010 | 18:57
Hallo Lena Danke, danke für Deine Antwort. Das hilft mir sehr viel. Stimmt, ich habe mich vertan mit diesem Thema in Rentenforum, aber das hat mir trotzdem geholfen. Noch mal DANKE SCHÖN Lunamor
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