Hallo Einkommensfrage,
Sie teilen mit, der Antrag wurde bereits im Jahr 2023 gestellt.
Insoweit ist davon auszugehen, dass sich in Ihren Einkommensverhältnissen und der Art des Einkommens ggf. eine Veränderung im Vergleich zur Angabe im Rentenantrag ergeben hat.
Die Deutsche Rentenversicherung muss vorliegend eventuell prüfen, ob ein Hinzuverdienst vorliegt, der bei einer Rentenbewilligung zu berücksichtigen ist. Auch wäre zu prüfen, ob bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) ein Erstattungsanspruch des anderen Sozialleistungsträgers bestehen könnte.
Ohne Ihren Einzelfall zu kennen, kann hier allerdings keine konkrete Auskunft erteilt werden.
Hierzu können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden, welche Ihnen die Anfrage geschickt hat.