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Experten-Antwort

Frage der DRV bei Antrag EM-Rente wovon man lebt?

von Einkommensfrage04.02.2026 | 16:59
295 Ansichten
5 Antworten
Liebes Forum, hat es irgendeine Bedeutung, wenn die DRV nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber danach fragt, wovon man aktuell lebt? In meinem Fall ALG1, falls das wichtig ist. Und es wurde kein Formular geschickt, nur nachgefragt. Nach Aussteuerung und immer wieder mal kurz arbeiten bevor man sich wieder krank melden musste, weil es nicht machbar war zu arbeiten, wurde mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.25 gekündigt. Der Arbeitgeber hat eh schon eine ganz enorme Engelsgeduld bewiesen mit den ganzen Ausfallzeiten von mir. Antrag auf EM-Rente wurde Ende 2023 gestellt und ist im Widerspruchsverfahren nachdem zunächst abgelehnt wurde. Langsam gebe ich zu werde ich "nervös", ich wüsste gerne endlich wie es weitergeht. Selbst wenn man einem möglichen neuen Arbeitgeber bezüglich Gesundheit nicht die Wahrheit sagt, muss ich ja doch in der Probezeit schon wieder mit Kündigung rechnen wenn ich nach kurzer Zeit notgedrungen eine AU bringe ...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2026 | 17:26

Hallo Einkommensfrage,

 

Sie teilen mit, der Antrag wurde bereits im Jahr 2023 gestellt.

Insoweit ist davon auszugehen, dass sich in Ihren Einkommensverhältnissen und der Art des Einkommens ggf. eine Veränderung im Vergleich zur Angabe im Rentenantrag ergeben hat.

 

Die Deutsche Rentenversicherung muss vorliegend eventuell prüfen, ob ein Hinzuverdienst vorliegt, der bei einer Rentenbewilligung zu berücksichtigen ist. Auch wäre zu prüfen, ob bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) ein Erstattungsanspruch des anderen Sozialleistungsträgers bestehen könnte.

 

Ohne Ihren Einzelfall zu kennen, kann hier allerdings keine konkrete Auskunft erteilt werden.

Hierzu können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden, welche Ihnen die Anfrage geschickt hat.

4 Antworten

Oh Mannam 04.02.2026 | 17:09
Wieso haben Sie bei der nachfragenden Person nicht direkt nachgehakt? Hier kann doch nur geraten und vermutet werden, was Ihnen sicherlich kaum helfen wird.
Tjaam 04.02.2026 | 17:25
Tja, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, nutzt Ihnen ein neuer Arbeitgeber genau gar nichts. Das sehen Sie schon richtig. und den neuen Arbeitgeber anzuschwindeln, bringt erst recht nichts. Gegen die EM-Rentenablehnung können Sie beim Sozialgericht klagen, das kann dann aber sehr lange dauern. Wenn Ihr ALG 1 ausläuft und Sie weiterhin nicht arbeiten können, bleibt bei finanzieller Bedürftigkeit eben Bürgergeld, oder eher Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
Fehlender Durchblick ?am 04.02.2026 | 18:20
Tja schrieb

Tja, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, nutzt Ihnen ein neuer Arbeitgeber genau gar nichts. Das sehen Sie schon richtig. und den neuen Arbeitgeber anzuschwindeln, bringt erst recht nichts.

Gegen die EM-Rentenablehnung können Sie beim Sozialgericht klagen, das kann dann aber sehr lange dauern.

Wenn Ihr ALG 1 ausläuft und Sie weiterhin nicht arbeiten können, bleibt bei finanzieller Bedürftigkeit eben Bürgergeld, oder eher Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.

Letzteres trifft aktuell noch gar nicht zu, sondern erst (und bei Rentenanspruch auch nur ergänzend), wenn der Rententräger verbindlich eine DAUERHAFTE EM festgetsllt hat, bei einer BEFRISTETEN EM hingegen wäre ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt möglich. Solange die DRV aber die fragliche EM noch nicht positiv beschieden hat, bleibt bei Bedürftigkeit nur das JC mit Bürgergeld im SGB II
Feliam 04.02.2026 | 20:08
Machen Sie sich keine allzugroßen Hoffnungen. Widerspruchsverfahren werden zu über 90 Prozent zu gunsten der DRV entschieden.
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