Hallo Einkommensfrage,
Sie teilen mit, der Antrag wurde bereits im Jahr 2023 gestellt.
Insoweit ist davon auszugehen, dass sich in Ihren Einkommensverhältnissen und der Art des Einkommens ggf. eine Veränderung im Vergleich zur Angabe im Rentenantrag ergeben hat.
Die Deutsche Rentenversicherung muss vorliegend eventuell prüfen, ob ein Hinzuverdienst vorliegt, der bei einer Rentenbewilligung zu berücksichtigen ist. Auch wäre zu prüfen, ob bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) ein Erstattungsanspruch des anderen Sozialleistungsträgers bestehen könnte.
Ohne Ihren Einzelfall zu kennen, kann hier allerdings keine konkrete Auskunft erteilt werden.
Hierzu können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden, welche Ihnen die Anfrage geschickt hat.
Tja, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, nutzt Ihnen ein neuer Arbeitgeber genau gar nichts. Das sehen Sie schon richtig. und den neuen Arbeitgeber anzuschwindeln, bringt erst recht nichts.
Gegen die EM-Rentenablehnung können Sie beim Sozialgericht klagen, das kann dann aber sehr lange dauern.
Wenn Ihr ALG 1 ausläuft und Sie weiterhin nicht arbeiten können, bleibt bei finanzieller Bedürftigkeit eben Bürgergeld, oder eher Grundsicherung wegen Erwerbsminderung.
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