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Frage im Überprüfungsformular EU Rente

von 48 ziger19.09.2008 | 09:05
1112 Ansichten
3 Antworten
Hallo werte Leser und Experten, habe gestern ein Überprüfungsformular EU Rente bekommen. Eine von mir zu beantwortende Frage : ( Sind sie Arbeitslos gemeldet ? ) irritiert mich ,ich verstehe den Hintergrund nicht. Da ich laut Bescheid eine unbefristete volle BU-Rente beziehe, wozu benötigen Sie dann den "Beweis" einer AU ? Was ist der Hintergrund Ihrer Frage? Bei einem voll erwerbsgeminderten Rentner stellt sich m.E. die Frage gar nicht, ob er ( zusätzlich ) arbeitsunfähig ist. Eigentlich dachte ich wenn man voll BU ist, sei eine Arbeitunfähigkeit so oder so gegeben durch die anhaltende chronische Erkrankung aufgrund deren man die Rente bewilligt kam. Selbstverständlich wurden seit Beginn der BU keine gelben AU Zettel mehr beantragt, vom behandelten Arzt ausgestellt, da ja keine Berufstätigkeit mehr ausgeübt wurde. War das eventuell ein Fehler, weil die AU gemessen an der letzten Tätigkeit nach wie vor vorliegt ? In der Regel wird die Arbeitsunfähigkeit doch nur vorübergehend für den Bezug einer Entgeltfortzahlung oder kurzfristiger Lohnersatzleistungen bescheinigt. Ergo wäre ein voller Erwerbsminderungsrentner dann auch seit Rentengewährung aufgrund seiner Erkrankung auf DAUER auch arbeitsunfähig ?! Warum hat mit die DRV nicht vorab darauf hingewiesen ? Freundlicher Gruß 48 ziger

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.09.2008 | 11:33

Der Vordruck ist so zusammengestellt, dass alle möglichen Varianten von Erwerbsminderungsrenten geprüft werden können. Diese Frage muss nicht auf Ihren Fall abgestellt sein. Beantworten Sie einfach wahrheitsgemäß die Fragen. Weitere Erläuterungen sieh Beitrag von "Schade".

2 Antworten

Rosannaam 19.09.2008 | 10:10
Hallo 48 ziger, Sie schreiben: "Eine von mir zu beantwortende Frage : ( Sind sie Arbeitslos gemeldet ? ) irritiert mich ,ich verstehe den Hintergrund nicht." WAS hat dies mit einer ARBEITSUNFÄHIGKEIT zu tun? Es wird nach Arbeitslosigkeit gefragt.... Natürlich müssen Sie sich beim Bezug einer EM-Rente nicht immer wieder arbeitsunfähig melden. Bei einer teilweisen EM-Rente besteht oftmals Anspruch auf ALG. Deshalb wird danach gefragt, denn wenn ALG I bezogen wird, ist dieses auf die Rente nach § 96 a SGB VI anzurechnen. MfG Rosanna.
Schadeam 19.09.2008 | 10:29
was bekommen Sie denn wirklich für eine Rente? Sie reden z.T. von Berufsunfähigkeit, dann wieder von voller Erwerbsminderung - das ist ein Riesenunterschied, der Teilrentner, der berufsunfähig ist, könnte durchaus arbeitslos oder arbeitsunfähig sein. Der Rentner bei volle EM ist das i.d.R. nicht! Weiterhin gilt zu bedenken, dass in Formularen immer eine Vielzahl von Fallgestaltungen abgehandelt werden. Nicht jede Frage ist auf Ihr "Einzelschicksal" gemünzt und alles genau zu hinterfragen bringt nicht viel. Und wenn, rufen Sie bitte die Sachbearbeitung an, die das Schreiben geschickt hat - die können konkrete Antworten geben - das ist im Forum nur eingeschränkt möglich. Und wo ist eigentlich das Problem die einfache ja/nein - Frage nach Arbeitslosigkeit o.ä. zu beantworten? :-))
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