Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage nach Erwerbsminderungsrente ohne Anrechnung von Ausbildung

von Susanne Huber29.07.2017 | 20:24
1728 Ansichten
42 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend: Ich wünsche Schönes WE. Ich hätte eine Frage: Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. So. Ich habe den Antrag ohne die fehlenden Unterlagen gestellt, der aufgrund der fehlenden Mitwirkung abgelehnt worden ist. Ich habe alle Unterlagen gesammelt, außer die fehlenden Unterlagen, nämlich mir fehlen die Unterlagen, die den Abschluss meiner Ausbildung nachweisen, also Nachweise für Beendigung zwangsweise Beendigung der Ausbildung. Ich habe meine Ausbildung aufgrund der Erkrankungen nicht geschafft (Übergriffe + mehrfache Traumatisierung und das sind auch die Gründe, warum mir die Unterlagen abhanden gekommen sind). Ich möchte nicht zur meiner Ausbildungsstätte hingehen, das möchte einfach nicht, das müssen wir einfach so festhalten. Grund ist, dass ich hoffe, eines Tages wieder gesund zu werden und wieder in die Ausbildung einsteigen zu können. Nun ist es so, dass die Zeiten der Ausbildung für die Rente keine Rolle spielt, ich meine die Zeiten der Ausbildung, wo die Unterlagen fehlen. Ich habe während dieser Zeit nicht gearbeitet. Für den 1. Abschnitt der Ausbildung habe ich alle Unterlagen, die den BEGINN und ENDE der Ausbildung dokumentieren. Die Ausbildung war von 1990 bis 2006, ich war so lange an der Uni eingeschrieben, war Langzeitstudent. Von 1990 bis 1995 habe ich alle Unterlagen. Von 1995 bis 2006 fehlen sie. Nun ist es so, wie es auf der Seite der Rentenversicherung steht, dass nur eine bestimmte Zahl an Jahren für Rente wichtig ist oder? Hier wären die Jahre 1989 bis 1995 zu erwähnen, wo ich Unterlagen habe. Das wären für 6 Jahre. Könnte man den Rententräger sagen, dass er auf die Anrechnung der 2 Jahre verzichten kann? Und dann würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, dass man den Rentenversicherungsträger sagt, dass er die Zeiten der Ausbildung nicht unbedingt oder nur Teilweise berücksichtigen kann? Würde man DANN mit den anderen Behörden wie Sozialamt für Grundsicherung Probleme bekommen, weil der Rentenversicherungsträger melden würde, dass er selber auf die Anrechnung der Ausbildungszeiten verzichtet hat? Ich musste auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen, weil die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreicht. Vielen Dank im Voraus. Susanne Huber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nachweise über Abiturabschluss und Studienzeiten können Sie per Mail bei der damaligen Schule oder Universität anfordern. Ihr Rentenkonto sollte im Falle einer Rentenbewilligung natürlich vollständig sein.

Sollten die vorgelegten Unterlagen dem Rentenversicherungsträger nicht ausreichen, kann er die geltend gemachten Zeiten ganz oder zum Teil ablehnen. Der Rentenversicherungsträger trifft hierüber die Entscheidung, nicht das Jobcenter oder Grundsicherungsamt. Nachteile entstehen gegenüber diesen Behörden nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

41 Antworten

Schadeam 29.07.2017 | 21:46
Studienzeiten werden doch ohnehin nicht rentensteigernd angerechnet, daher spielt der Nachweis kaum eine Rolle. Und höchstens 8 Jahre. Bei Berufsausbildungen betrieblicher Art wäre das eher ein Problem. Sind Sie sicher dass Sie sich nicht umsonst Sorgen machen?
Susanne Huberam 30.07.2017 | 08:46
Meine Frage war, wenn ich dem Rententräger sage, dass er den Teil von der Ausbildung, der nicht dokumentiert werden kann, nicht anrechnen braucht und dadurch die Rente weniger wird und deswegen dann die Grundsicherung höher gezahlt werden muss, ob die Ämter wie Sozialamt und Arbeitsamt, Probleme machen würden, weil ich selber die Rentenhöhe gesenkt haben soll. Ist das ein Problem?
Susanne Huberam 30.07.2017 | 08:42
Hallo: Dankeschön. Ich weiß nicht, ob ich mit ohne Grund Sorgen mache. Wahrscheinlich, weil ich keine Ahnung von diesen Sachen habe. Das Jobcenter hat meine Leistungen eingestellt, nachdem der Rententräger den Antrag abgelehnt hat. Dann habe ich Widerspruch eingelegt und die Leistungen wurden jetzt weiter gezahlt. Aber sie werden wieder einen Rentenantrag fordern, deswegen suche ich Hilfe, dringend und gute Hilfe. Das Größte Problem ist eben die Ausbildungszeit, so wie ich da geschrieben habe. Sonst gibt es keine Hindernisse für den Rentenantrag. Meine Gesundheit ist so, dass alle sagen, dass ein Antrag mit größter Wahrscheinlichkeit positiv entschieden wird.
Susanne Huberam 30.07.2017 | 10:45
Vielen Dank für Antwort. Ich muss noch mal nachfragen: Wenn einige Teile der Ausbildung nicht auf Rente angerechnet werden (können), weil es meine Schuld ist, dass ich die Abschlussunterlagen nicht habe, kann das beim Sozialamt zu Problemen für mich führen???????? Ich muss neben der EM Rente auch Grundsicherung beantragen. Weil es meine Schuld ist, dass die Abschlussunterlagen nicht vorlegen kann, könnte dadurch die EM Rente weniger werden und dafür die Grundsicherung höher. Könnte das Sozialamt mir deswegen Probleme machen????????????????????? Ich hoffe, dass ich das erklären konnte. Noch mal Danke an Schade und bitte auch Schade um Antwort. Die Schule war bis /Abitur war 1989. 1990 Studienkolleg 1991 bis 1995 Studium
Susanne Huberam 30.07.2017 | 10:47
Die Antwort wurde verkürzt: Fortsetz. Die Schule war bis /Abitur war 1989. 1990 Studienkolleg 1991 bis 1995 Studium
Susanne Huberam 30.07.2017 | 10:47
Die Antwort wurde verkürzt: Fortsetz. Die Schule war bis /Abitur war 1989. 1990 Studienkolleg 1991 bis 1995 Studium
Susanne Huberam 30.07.2017 | 10:50
Die Schule war bis /Abitur war 1989. 1990 Studienkolleg 1991 bis 1995 Studium :hier sind alle Nachweise (Anfang und Ende des Studiums vorhanden) 1995 bis 2006: hier fehlen Nachweise, wann das Studium geendet hat: DAS IST DAS PROBLEM.
KSCam 30.07.2017 | 13:16
Wenn Die Rente eh nicht zum Leben reicht verstehe ich Ihr Problem nicht. Wenn die Rente wegen fehlender Zeiten geringer ist wird entsprechend mehr Grundsicherung oder Sozialhilfe gezahlt. Und wie schon geschrieben wirken sich Schule und Studium nicht rentensteigernd aus. Gehen Sie zur DRV Beratung wenn Sie diese Dinge nicht verstehen, dort kann man Ihnen das erklären.
Susanne Huberam 30.07.2017 | 13:51
Danke. Da mir die nächste Streichung der Leistung drohen konnte, dachte ich, ich frage hier mal. Und wenn ich etwas nicht verstehe, dann würde ich doch bitten, es genauer zu erklären. Mir schrieb ein Experte, " daß Sie auf die Anerkennung der Ausbildungszeit Verzichten können, auch wenn Ihre Rente dadurch geringer ausfallen könnte. Aber selbst wenn die Rentenversicherung das akzeptiert, dann könnte das Jobcenter (ggf. Sozialamt) das so auslegen, daß Sie sich vorsätzlich bedürftig gemacht haben, da Sie selbst daran Schuld seien, daß Sie nicht die volle Rente erhalten oder nicht höher weil Zeiten fehlen. " Nun meine Frage an das Forum: Wenn ein Teil der Ausbildung, wo die Unterlagen für den Abschluss fehlen, nicht für EM Renten angerechnet wird und dadurch die EM Rente geringer ausfallen könnte, könnte mir das als vorsätzlich herbeigeführte Bedürftigkeit ausgelegt werden?
santanderam 30.07.2017 | 14:04
Für die Rentenversicherung ist dies unerheblich. Für nicht nachgewiesene oder nich nachweisbare Zeiten gibt es keine Leistungen. Für andere Leistungsträger kann die DRV nicht urteilen.
Susanne Huberam 30.07.2017 | 14:07
Hallo: Danke. Ja. Dann, wenn ich Sie richtig verstehe, zählt für andere Leistungsträger die Summe Rente, die bewilligt wird.
KSCam 30.07.2017 | 16:24
Ja, das Sozialamt, weiß doch gar nicht ob die Rente richtig ist oder nicht. Die können einen Bescheid der DRV meist gar nicht deuten und schon gar nicht prüfen. Ob die Studienzeit drinsteht oder nicht merken die gar nicht. Sie machen sich völlig unnötig Gedanken.
Susanne Huberam 30.07.2017 | 16:43
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Vielen Dank KSC für Antwort. Zitat: "Sie machen sich völlig unnötig Gedanken." Ich bin krank und laut meinen Ärzten traumatisiert. Mit den Behörden und Gesetzen kann ich mich gar nicht befassen, denn der Grund für diese Trauma sind die Behörden und Gesetze. Ich habe mit den Behörden und Gesetzen nie befassen können und musste sie jahrelang meiden und musste deswegen jahrelang in Mittellosigkeit leben ( die offenen Mieten, sowie Stromrechnungen + Unterbrechungen der Stromversorgung + offene Rechnungen selbst von Krankenkasse UND Mahn- und -Vollstreckungsbescheide wegen Mietrückstände bei den Amtsgerichten sind die Nachweise der Mittellosigkeit über mehr als 10 Jahre). Fast wäre ich tot. Vielen Dank.
KSCam 30.07.2017 | 21:24
Dann brauchen Sie eben einen Menschen der Ihrne dabei hilft. Sonst ist das aussichtslos. Alleone schaffen Sie es nicht. Entweder einen Verwandten, der hilft oder eine Betreuung. Aber wahrscheinlich wurde Ihnen das auch schon öfters geraten, wenn Sie jahrelang Stress mit Ämtern haben.
Susanne Huberam 30.07.2017 | 21:42
Danke. Aber die Tipps hier sind auch in Ordnung. Besser werden sie, wenn sie etwas mehr werden und auf die gestellten Fragen eingehen würden.
SuchenUndFragenam 31.07.2017 | 16:00
Interessant wäre vielleicht noch, warum genau der Antrag abgelehnt wurde. Die fehlenden oder nicht nachgewiesenen Studienzeiten können es nicht gewesen sein. Diese Zeiten spielen nur dann eine Rolle (sofern sie mit Entgeltpunkten belegt wären), wenn Sie innerhalb kurzer Zeit nach Ende des Studiums erwerbsgemindert waren und dadurch nicht auf ausreichend viele Versicherungsmonate kommen (Stichwort Mindestversicherungszeit). Anders gesagt: Was haben Sie seit 2006 gemacht? Und seit wann sind Sie erwerbsgemindert? Und: Was steht in dem Ablehnungs-Bescheid als Begründung?
Susanne Huberam 31.07.2017 | 17:37
Zitat von SuchenUndFragen anzeigenausblenden
SuchenUndFragen schrieb

Hallo Frau Huber,

sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen.

Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern.

So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären.

Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt.

Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird.

Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen.

Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.

Vielen Dank für Ihre Antwort: Den 1. Teil der Ausbildung von 1989 bis 1995 kann ich nachweisen! ( 1989 Abitur, davor Schule. 1990 Studienkolleg mit Abschluss und 1991 bis 1995 Studium). Mir fehlen Unterlagen für die Zeit ab 1995 bis 2006. Der Grund für Ablehnung des Rentenantrags war, dass ich die fehlenden Formulare nicht geschickt habe. Der Antrag auf EM Rente wurde in der Rentenberatungsstelle mündlich aufgenommen und ich sollte dann die Unterlagen ausfüllen und schicken, das habe ich nicht getan. Begründung der Ablehnung: Fehlende Mitwirkung. Ich habe ab Anfang 2006 bis August 2007 Vollzeit und Versicherungspflichtig gearbeitet. Seit August 2007 bis April 2008 habe ich Arbeitslosengeld EINS (1) bezogen und ab Mai 2008 bis jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4). Von Februar 2004 bis September 2007 (2007 !) hat eine Freundesfamilie für mich eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dass sie für meinen Lebensunterhalt aufkommen. Ich habe gelegentlich davor, aber auch während der Zeit, gearbeitet. Von 1990 bis 1995 hatte ich Stipendium. Vor 1990 war ich nicht in Deutschland. Zurück zu der Zeit von Arbeitslosengeld 2 (Hart 4) von Mai 2008 bis jetzt: Ich war von Mai 2008 bis jetzt 4 Mal zum ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur geschickt worden und wurde 2 mal unter 6 Monaten und 2 Mal mehr als 6 Monaten aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen, das 1. Mal war 2013 und ich wurde das 1. Mal 2013 aufgefordert Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Das habe ich nicht getan und ich habe auch keine weiteren Probleme bekommen. Jetzt ist es das 2. Mal, wo ich für mehr als 6 Monate aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen worden bin, die letzte Untersuchung war April 2016 und ich wurde jetzt wieder zuerst von dem Jobcenter im anderen Wohnort aufgefordert, EM Rente zu beantragen und dann nach Umzug bin ich von diesem jetzigen Jobcenter aufgefordert worden, EM Rente zu beantragen. So das ist zu sehr ausführlich geworden, Entschuldigung. Zurück zu Ihrer Frage: ich hoffe, dass ich Ihre Frage, was ich ab 2006 gemacht habe, beantwortet habe und hoffe, dass Sie jetzt sagen können, wie es mit den Unterlagen für Ausbildungszeiten aussieht. Noch mal vielen Dank!
Susanne Huberam 31.07.2017 | 17:58
Zitat von SuchenUndFragen anzeigenausblenden
SuchenUndFragen schrieb

Hallo Frau Huber,

sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen.

Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern.

So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären.

Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt.

Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird.

Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen.

Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.

Nachtrag zu meiner von 17:37 Uhr: Auch wenn ich 4 Mal, 2 Mal weniger als 6 Monate und 2 Mal mehr als 6 Monate, durch den medizinischen Dienst der Arbeitsagentur für erwerbsgemindert eingestuft worden bin, habe ich seit Mai 2008 bis jetzt Hart 4 ( Arbeitslosengeld 2) bezogen.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 18:27
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Sie haben bisher nie hier etwas geschrieben, womit man etwas anfangen kann. Das ist wohl entweder Absicht oder Ihre Leistung, die Sie erbringen. Ich habe Niemandem Vorwurf gemacht und mache es auch nicht. Gehen Sie und schreiben Sie woanders. Ich habe auf einen anderen Beitrag geantwortet und das ist ein freies Forum, in dem jeder Mensch schreiben kann, ob es Ihnen passt oder nicht. Und ja, das ist mein Lebenslauf, ob es Ihnen passt oder nicht. Es passt Ihnen sicher nicht auch bei anderen Leuten und auch dort haben Sie sicher "Ihre Leistung" abeliefert.
GroKoam 31.07.2017 | 19:06
Egal wieviele (ellenlange) Beiträge Sie verfassen werden wir Ihre Situation im Forum nicht klären können. Das geht nur direkt mit den beteiligten Behörden. Aus Rentensicht scheint mit folgendes klar zu sein. Wer bis 1989 - 2006 studiert hat (Hut ab 17 Jahre lang), dann 1-2 Jahre gearbeitet und seither arbeitslos ist wird keinen Rentenanspruch haben von dem er leben kann. Demzufolge ist es eigentlich "schnurzpiepegal" ob es die Rente gibt oder nicht und genauso egal ist es ob Sie alle Studienzeiten nachweisen können. Und ebenso egal ist es ob die Rente bei 100 oder bei 250 € liegt. Bei dieser Biographie (Erwerbsleben kann man das ja nicht nennen) kann die Rente nie im Leben reichen. Ob nun die Grundsicherung, das Jobcenter oder die ergänzende Sozialhilfe Sie zu finanzieren hat, sollen diese 3 Stellen notfalls auswürfeln. Und kein Vorwurf an irgendwelche Ämter - Sie scheinen ja nicht in der Lage zu sein das selbst zu regeln, was soll man dazu nun sagen?
Dumm, Faul, Arbeitsscheu, verkürzter Lebenslauf von Dir.
KSCam 31.07.2017 | 18:14
Egal wieviele (ellenlange) Beiträge Sie verfassen werden wir Ihre Situation im Forum nicht klären können. Das geht nur direkt mit den beteiligten Behörden. Aus Rentensicht scheint mit folgendes klar zu sein. Wer bis 1989 - 2006 studiert hat (Hut ab 17 Jahre lang), dann 1-2 Jahre gearbeitet und seither arbeitslos ist wird keinen Rentenanspruch haben von dem er leben kann. Demzufolge ist es eigentlich "schnurzpiepegal" ob es die Rente gibt oder nicht und genauso egal ist es ob Sie alle Studienzeiten nachweisen können. Und ebenso egal ist es ob die Rente bei 100 oder bei 250 € liegt. Bei dieser Biographie (Erwerbsleben kann man das ja nicht nennen) kann die Rente nie im Leben reichen. Ob nun die Grundsicherung, das Jobcenter oder die ergänzende Sozialhilfe Sie zu finanzieren hat, sollen diese 3 Stellen notfalls auswürfeln. Und kein Vorwurf an irgendwelche Ämter - Sie scheinen ja nicht in der Lage zu sein das selbst zu regeln, was soll man dazu nun sagen?
Susanne Huberam 31.07.2017 | 19:12
Ich warte auf eine Antwort von SuchenUndFragen . Sie und Ihre Freunde können hier so lange den Hunden nachmachen, wie Sie wollen. Da Sie die Fakten fremder Leben nicht kennen und trotzdem bellen, zeigt, dass Sie Bedarf an Bellen haben. Das ist Fachgebiet besonderer Leute. Alles Gute.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 20:53
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Guten Abend Herr W*lfgang : Gaaanz Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Genau wegen Menschen wie Sie und die Mehrheit hier, lohnt es sich hier zu schreiben und zu fragen. Ich möchte mich bei Ihnen und der großen Mehrheit hier für meine Wortwahl entschuldigen. Ja, Sie haben Recht. Das kann ja nicht wählen, was man möchte und was nicht. Soweit würde ich auch gar nicht gehen. Ich hatte gefragt, ob es mit dem Amt für Grundsicherung Probleme geben könnte, weil man ja Teile der Ausbildung nicht nachweisen kann? Ob das Amt für Grundsicherung dann mir anlasten würde, dass ich meine Bedürftigkeit selber vergrößert habe. Das war einer der beiden Fragen bezüglich der nicht nachweisbaren Ausbildungszeiten. Viele Grüsse Ich musste auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen, weil die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreicht.
Hallo Susanne Huber, Sie haben doch die Antwort bereits gefunden – es reicht so oder so nicht, egal ob die DRV Ihnen 'wunschgemäß' ein paar Ausbildungszeiten streicht oder nicht. Das ist auch kein Wunschkonzert, die Ausbildungszeiten werden – so wie sie vorliegen und anzurechnen sind – in Ihr Rentenkonto per Gesetz eingebaut, die DRV interessiert es schlicht nicht, welche Auswirkungen die (Nicht)Anerkennung von Zeiten hat ...was geht, kommt rein ins Konto – dann wird gerechnet. Ein "Best-Of-Wunsch-Scenario/da möchte ich was 'wegfallen' lassen" haben Sie da gar nicht. Gruß w.
Genervteram 31.07.2017 | 21:11
Nach 17 Jahren Studium von Vater Staat bezahlt zu werden, gibt es auch nur in Deutschland! Kaum zu glauben. Und da schimpfen noch einige auf unser Sozialsystem?
W*lfgangam 31.07.2017 | 21:31
Hallo Susanne Huber, zur Beruhigung für Sie: die DRV ist die einzige Behörde, die Ihren Versicherungsverlauf/Ihre Versicherungszeiten - entsprechend Ihrer Mitwirkung - aktuell feststellen kann, andere Behörden haben sich an diesen Feststellungen zu richten ...sofern es zu rentenrechtlichen Auswirkungen auf deren Leistungen führen kann. Und wo nichts ist /belegbar /beweisbar, schauen die eben entsprechend den festgestellten Zeiten 'dumm drein'/müssen es so akzeptieren. Und, auf 'schlaue' Kommentare anderer ...nun, frisst Sie vielleicht an, jeder weitere Gedanke dazu nervt nur ;-) Gruß w.
W*lfgangam 31.07.2017 | 20:43
Hallo Susanne Huber, Sie haben doch die Antwort bereits gefunden – es reicht so oder so nicht, egal ob die DRV Ihnen 'wunschgemäß' ein paar Ausbildungszeiten streicht oder nicht. Das ist auch kein Wunschkonzert, die Ausbildungszeiten werden – so wie sie vorliegen und anzurechnen sind – in Ihr Rentenkonto per Gesetz eingebaut, die DRV interessiert es schlicht nicht, welche Auswirkungen die (Nicht)Anerkennung von Zeiten hat ...was geht, kommt rein ins Konto – dann wird gerechnet. Ein "Best-Of-Wunsch-Scenario/da möchte ich was 'wegfallen' lassen" haben Sie da gar nicht. Gruß w.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 21:19
Hallo: Ich bin während der Ausbildung vom Jahr 1990 bis 1995 vom Vater Staat bezahlt worden (Stipendium), danach nicht. Danach hat sich dann so einiges ergeben und das Leben ist dann zusammengebrochen. Für den bezahlten Zeitraum gibt ja Nachweise der Ausbildung und diese Nachweise sind sehr sehr gut! Dann: Ich habe weder den deutschen Staat noch das deutsche Volk negativ angesehen
Susanne Huberam 31.07.2017 | 21:44
An dieser Stelle einen Gruß an den User SuchenUndFragen mit der Bitte um Antwort. Sonst möchte ich mich bei den meisten hier bedanken.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 21:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vielen Dank !!! Ich hatte gefragt, ob es mit dem Amt für Grundsicherung Probleme geben könnte, weil man ja Teile der Ausbildung nicht nachweisen kann?
Hallo Susanne Huber, zur Beruhigung für Sie: die DRV ist die einzige Behörde, die Ihren Versicherungsverlauf/Ihre Versicherungszeiten - entsprechend Ihrer Mitwirkung - aktuell feststellen kann, andere Behörden haben sich an diesen Feststellungen zu richten ...sofern es zu rentenrechtlichen Auswirkungen auf deren Leistungen führen kann. Und wo nichts ist /belegbar /beweisbar, schauen die eben entsprechend den festgestellten Zeiten 'dumm drein'/müssen es so akzeptieren. Und, auf 'schlaue' Kommentare anderer ...nun, frisst Sie vielleicht an, jeder weitere Gedanke dazu nervt nur ;-) Gruß w.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 22:19
Hier haben alle, die mein Leben und Lebenslauf als Schmarotzer nennen, Recht. Aus Sicht der Steuerzahler ist das verständlich und ich bekenne mich schuldig. Natürlich ist mein Lebenslauf der Lebenslauf eines Schmarotzer. Nach Beginn der Ausbildung 1990 mit Stipendium begann alles sehr gut, bis 1995. 1995 gab es seitens Behörden Drohungen uns gegenüber, so dass wir den Wohnort verlassen mussten, ich sage WIR, weil auch andere Leute betroffen waren. Wir mussten das Bundesland verlassen. Diese Leute sind in mehrere Bundesländer umgezogen. Nach diesem Umzug haben wir alle das Stipendium verloren. Die Bedingung für das Stipendium war, dass man in dem Bundesland bleiben muss (Residenzpflicht). Wir begannen zu arbeiten und haben unser Leben selber finanziert. Es gab vor dem Umzug keinen Grund Sozialleistungen zu lernen oder gar zu beziehen und nach dem Umzug nicht. Nach diesem unfreiwilligen Umzug gab es bei mir ein Ereignis, womit mein Leben auseinander brach. Ich wurde krank, laut Ärzten traumatisiert. Ich konnte nicht mehr arbeiten. Da ich die Sozialleistungen nicht gelernt hatte, das Sozialsystem und Gesundheit - System muss man kennen, bin ich das 1. Mal 1997 vor Obdachlosigkeit gewesen. Ich habe dann Arbeit finden können und das Studentenwerk hat mir aufgrund der Arbeit geholfen und die Räumung verschoben. Das Arbeiten wurde aufgrund der neu entstandenen Erkrankungen schwerer und schwerer. Nach diesem Wohnheim bin ich 2000 in einer Stiftung untergekommen, wo ich keine Miete gezahlt habe und zahlen konnte. Daraufhin musste auch diese Stiftung verlassen. Mit den immer weniger werdenden Jobs habe ich dann die Kaution einer Neumietung gezahlt. In dieser Wohnung habe ich von 2001 bis 2005 gewohnt. Mit dem Geld, was ich verdient habe, habe ich die Krankenkasse und die Rückmeldung zur Uni gezahlt sowie für Essen und Trinken, sonst Nichts, keine Miete gezahlt, kein Strom gezahlt Die Räumungsklagen und Vollstreckungsbescheide sind beim Amtsgericht. Noch mal, man muss das Beziehen von Sozialleistungen kennen, ich wurde genau deswegen angegriffen, so dass ich mich den Behörden und Gesetzen nicht stellen konnte, das tut sehr weh. Ich musste die Gesetze und Behörden meiden, das war fast mein Tod. Die Krankenversicherung musste ich ja auch selber bezahlen (Pflichtversicherung), die Krankenkasse kann in diesen Jahren mehrere offene Rechnungen und beinah Verlust der Krankenversicherung bestätigen. Der Stromversorger kann die mehrfache Unterbrechung meiner Stromversorgung bestätigen, ich habe lange Zeit mehrere Monate ohne Strom gelebt. Das alles hat mein Zustand zu den Ereignissen nach 1995 zusätzlich verschlimmert und diese Mittellosigkeit ((Räumungsklage, Zwangsräumung, Zwangsräumung und Obdachlosigkeit Zwangsräumungsklagen, die offenen Rechnungen der Krankenversicherung, offene Stromrechnungen, Unterbrechung der Stromversorgung) sind weitere Krankheitsschichten, die hinzu gekommen sind. In diesen Schichten, wo ich gefangen war, sind mir meine Eltern ins Grab an mir vorbei gezogen worden. Trotzdem habe ich Verständnis für Leute, die sich über Lebenslauf ärgern.
Susanne Huberam 31.07.2017 | 22:38
Lassen Sie es besser gut sein! Ihre Antwort haben Sie ja. Mit Ihren Ausführungen liefern Sie nur neues Futter für die Meute!
OK, vielen Dank.
SuchenUndFragenam 01.08.2017 | 09:03
Hallo Frau Huber, sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen. Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern. So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären. Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt. Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird. Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen. Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.
SuchenUndFragenam 01.08.2017 | 09:02
Hallo Frau Huber, sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen. Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern. So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären. Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt. Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird. Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen. Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.
Susanne Huberam 01.08.2017 | 09:20
Zitat von SuchenUndFragen anzeigenausblenden
SuchenUndFragen schrieb

Hallo Frau Huber,

sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen.

Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern.

So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären.

Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt.

Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird.

Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen.

Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.

Hallo SuchenUndFragen: Sie haben in Ihrem 1. Beitrag gestern gefragt, was ich seit 2006 gemacht habe und ich habe Ihnen in Beiträgen 31.07.2017 - 17:37 und 31.07.2017 - 17:58 geantwortet. Wie lautet Ihre Antwort jetzt?
GroKoam 01.08.2017 | 13:34
Hallo Frau Huber, sicherlich ist ihn Ihrem Leben viel schief gelaufen. Vermutlich müsste Ihnen auch mal jemand helfen, in Ihrem Leben "aufzuräumen". Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie usw.) haben dafür Beratungsstellen. Was trotzdem niemand kann: Ihnen für die zurückliegendene Zeiten fehlende Versicherungszeiten herbeizaubern. So, wie ich es sehe, fehlen Ihnen einige Beitragsmonate in der Rentenversicherung, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben. Sollte dieser Eindruck falsch sein, sollten Sie eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen, um das noch mal zu klären. Es könnte sein, dass man von Ihnen Nachweise für die offenen Zeiten haben möchte, um vielleicht doch noch irgendwo die fehlenden Monate zusammen zu bekommen. Wenn da aber nichts ist, ist es auch nutzlos, da was zu belegen. Was nicht ist, kann man nicht belegen. Punkt. Am Ende ist es dann auch egal, ob Ihr Antrag wegen "fehlender Mitwirkung" oder fehlender Versicherungszeiten abgelehnt wird. Es hilft dann auch nichts, auf Sachbearbeiter oder auf die hier im Forum Antwortenden zu schimpfen. Jeder, der hier antwortet, kann nur das aus Ihren Angaben herauslesen, was Sie freiwillig hier bekannt geben. Mehr kann vielleicht nur ein Rentenberater, zu dem Sie persönlich hingehen, erkennen. Das Fazit für Sie sieht dann jedenfalls bitter aus. Es gibt keine Rente, und damit werden Sie - so lange Sie keine Rentenbeiträge zahlen können, z.B. durch versicherungspflichtiges Einkommen - weiterhin von Hartz4 leben müssen, mit allen Unannehmlichkeiten, die das so mit sich bringt.
Sag mal, ist Dein Friseur in Urlaub?
GroKoam 01.08.2017 | 14:11
Sag mal, ist Dein Friseur in Urlaub?
Nein , der könnte mit deiner Frau beschäftigt sein .
Ich habe keine Frau, bin mit einem Mann liiert. Ich glaube der ist krank von Deinem Gelaber.
GroKoam 01.08.2017 | 15:52
Sag mal, ist Dein Friseur in Urlaub?
Nein , der könnte mit deiner Frau beschäftigt sein .
Ich habe keine Frau, bin mit einem Mann liiert. Ich glaube der ist krank von Deinem Gelaber.
Das liegt nicht an meinem Gelaber, die Gründe könnten bereits vom Rententräger festgestellt worden sein.
Legt die Telefonseelsorge auch gleich wieder auf wenn Sie Deine Stimme hört?
Susanne Huberam 01.08.2017 | 14:24
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Nein , der könnte mit deiner Frau beschäftigt sein .
Ich habe keine Frau, bin mit einem Mann liiert. Ich glaube der ist krank von Deinem Gelaber.
Das liegt nicht an meinem Gelaber, die Gründe könnten bereits vom Rententräger festgestellt worden sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026