Hallo Herr Matthis,
Sie sollten den Erhalt des Bescheides abwarten. In dem Bescheid wird genau angegeben, ab welchem Zeitpunkt der Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente besteht und wie sich die Nachzahlung errechnet.
Bei zeitgleichem Krankengeldbezug durch die gesetzliche Krankenkasse wird die Nachzahlung zunächst einmal einbehalten und ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse abgerechnet. Hierüber erhalten Sie anschließend ebenfalls eine gesonderte Abrechnung.