Hallo Friedrich,
nein, das macht prinzipiell keinen Unterschied. Das Alter des Versicherten spielt bei der Entscheidung über einen Erwerbsminderungsrentenantrag grundsätzlich keine Rolle. Das heißt, dass tatsächlich der gesundheitliche Zustand – also das vorhandene Restleistungsvermögen des Versicherten beurteilt werden. Allenfalls bei der medizinischen Prognose der zukünftigen Entwicklung des Restleistungsvermögens könnte das Alter des Versicherten unter Umständen eine Rolle spielen.