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Frage wg. vorzeitiger Rente/Schwerbehinderung

von Jürgen T aus Wuppertal09.04.2008 | 17:35
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2 Antworten

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Ich bin im März 1953 geboren, seit 1986 durchgehend schwerbehindert mit verschiedenen Graden, momentan 60 %. Ich habe von 1967 bis 1988 Pflichtbeiträge bezahlt, anschließend bis heute Mindestbeiträge an die BFA wg. Selbsttändigkeit. Ab wann kann ich in Rente gehen. Vielen Dank für eine Antwort. Jürgen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Normaler Rentenbeginn: 01.11.2016

Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent: 01.11.2013

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 09.04.2008 | 22:54
Hallo Jürgen, frühester Beginn der Altersrente (Altersrente für schwerbhinderte Menschen) wäre mit 60 Jahren und 7 Monaten. Du hättest dann aber einen Abschlag von 10,8 %. Hast Du am 1. März Geburtstag, wäre somit frühester Rentenbeginn der 1.10.2013, hast Du nicht am 1. März Geburtstag wäre es der 1.11.2013. Ohne Abschlag könntest Du genau drei Jahre später in Rente gehen, also ab 1.10.2016 bzw. 1.11.2016. Dann gibt es auch noch Zwischenlösungen. Jeden Monat, den Du später in Rente gehst als 1.10.2013 bzw. 1.11.2013, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %. Um die Rente zu bekommen, mußt Du bei Rentenbeginn noch mindestens 50 % schwerbehindert sein, außerdem mußt Du ab Rentenbeginn die Hinzuverdienstgrenze einhalten (zur Zeit monatlich 400 Euro).
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