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Experten-Antwort

Frage zu Antrag Erwerbsminderungsrente

von Lauer27.10.2024 | 09:43
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3 Antworten

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Guten Tag Wie ist der normale Weg, wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Können Sie dies kurz erläutern. Zur Info: Man arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und ist dort im Arbeitsbereich beschäftigt. Also laut Gesetz gelten Menschen in einer Werkstatt als vollerwerbsgemindert. Reicht das Gutachten des ATZ SHG Klinik aus dem hervorgeht das man nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignet ist (medizinische Reha aus dem Jahr 2020) und durch die Arbeit in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen bereits aus. Doch trotzdem habe ich keine wirkliche Ahnung zu diesem Thema. Entsteht mir bei abgelehnter Erwerbsminderungsrente ein Nachteil auch im Bezug auf meine Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen. Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Marco Lauer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

An Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI die allgemeine Wartezeit - auch vorzeitig - nicht erfüllt haben, ist die Leistung einer vollen Erwerbsminderungsrente unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 6 SGB VI möglich. Dies betrifft überwiegend Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Durch den Sozialmedizinischen Dienst wird festgestellt, wann der Leistungsfall eingetreten ist (z.B. Behinderung ab Geburt). Dann müssen 20 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt werden, damit der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente vorliegt. Wird der Antrag vor Erfüllung der 20 Jahre Pflichtbeiträge gestellt, wird der Antrag abgelehnt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Beschäftigung in der WfbM.

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2 Antworten

KSCam 27.10.2024 | 09:48
Wie alt Sie? Seit wann arbeiten Sie in einer WfbM? Haben Sie vorher regulär gearbeitet, wie lange? Mit diesenAngaben könnte man zielführende antworten. Grundsätzlich liegt Erwerbsminderung vor, fraglich seit wann? Ein EM Rentner kann normalerweise in der WfbM weiterarbeiten.
Mondkindam 28.10.2024 | 08:26
Stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderung und legen Sie die vorhandenen ärztlichen Unterlagen bei. Der ärztliche Dienst der der Rentenversicherung stellt dann fest ob diese ausreichend sind, noch weitere angefordert werden müssen oder ob ein Gutachten nötig ist. Wieso sollte eine Ablehnung Auswirkungen auf die Beschäftigung in der WfB haben? Die Beschäftigung wird doch auch jetzt ausgeübt ohne das von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderung festgestellt wurde.
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