Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer eher seltenen Konstellation bzgl. PKV-Zuschuss bei Ehepartnern:
Ich beziehe eine hohe Rente, sowohl meine Ehefrau und ich sind privat krankenversichert. Meine Frau hatte bisher kein eigenes Einkommen.
Durch frühen Eintritt in jungen Jahren (hohe Altersrückstellungen) und alle machbaren Maßnahmen zur Beitragsabsenkung (Leistungsverzicht, etc.) sind die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für uns beide relativ niedrig.
Dadurch konnte der Rentenzuschuss zur PKV, den ich bisher als Hälfte meines PKV-Beitrages bekommen habe, um einen Zuschuss auch für meine Frau erhöht werden bis zur bekannten Grenze 8,55 % meiner Rente (ich nenne dies im Folgenden den „Grenz“-Gesamtzuschuss).
Seit ca. 2 Monaten bezieht meine Frau nun eine eigene, aber sehr geringe Rente, erhält dadurch auch einen entsprechend geringen Zuschuss auf ihr eigenes Konto, und mir ist nicht sicher klar, wie nun die neue Rechenweise ist. Bisher hat die Deutsche Rentenversicherung den an mich gezahlten „Grenz“-Gesamtzuschuss nach meiner Mitteilung an die DRV zum neuen Ehefrau-Renteneinkommen noch unverändert weiter bezahlt, was aber sicherlich spätestens im Januar noch neu berechnet wird (zumal sich im Januar Bezugsgrößen wie 8,75 % statt 8,55 % ändern).
Im Folgenden die Zahlen, zur Vereinfachung gerundet:
Eigene Monatsrente: 3000,- €
Eigener PKV-Beitrag: 350,- €
Monatsrente neu Ehefrau: 400,- €
PKV-Beitrag Ehefrau: 300,- €
Meine Frau erhält nun also seit 2 Monaten den Zuschuss 400 € x 0,0855 = 34,20 € (gerechnet also aus einem gerundeten Wert) bzw. 400 x 0,0875 = 35,- € ab Januar 2026.
Mein persönlicher Zuschuss beträgt ab Januar 2026 ja wie zuvor die Hälfte aus meinem PKV-Monatsbeitrag, also 350 x 0,5 = 175 €.
Die max. mögliche Grenze ist wie schon geschrieben die Monatsrente 3000 € x 0,0875 = 262,50 €.
Wird nun wie früher schon der an mich gezahlte Zuschuss 175,- € bis zu dieser Grenze 262,50 € mit einem anteiligen Zuschuss für meine Frau aufgestockt, da sie ja weiterhin - jetzt mit einem nur äußerst geringen eigenem Zuschuss – nicht die Hälfte ihres PKV-Beitrages erhalten kann, bei mir aber noch eine deutliche „Reserve“ bis zum Grenzwert besteht?
Ist also mein Denken richtig, dass folgende Zuschuss-Zahlbeträge ab Januar bezahlt werden?:
An mich selbst: 262,50 €
An meine Frau: 35,- €
Sicherlich ist das aufgrund der Seltenheit in dieser Form eine Frage an die Experten, und ich würde mich über eine fachkundige Antwort freuen.
Wäre es anders als in meinem Denken (indem jeder „seinen“ Zuschuss unabhängig vom anderen erhält), hätten wir in der Summe weniger Zuschuss als früher, trotz der neu hinzugekommenen Rente.
Vielleicht spielt es in der Fragestellung auch eine Rolle, dass häufig ein Bezug zur GKV besteht und dort bei den gesetzlich Versicherten eine Einkommensgrenze von 535,- € für eine Familienversicherung besteht (die mit der Rente meiner Frau ja noch unterschritten ist).
Freundliche Grüße