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Experten-Antwort

Frage zu den Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren - Erwerbsminderungsrente.

von christine friese11.06.2014 | 16:38
973 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, hier meine Situation: Ich bin 45 Jahre alt und werde seit knapp 14 Jahren wegen Depressionen behandelt. Ich war von 1986 bis 2005 durchgehend berufstätig und habe Beiträge in die RV gezahlt. Danach war ich mehrere Monate krankgeschrieben und habe Krankengeld/und Arbeitslosengeld bezogen. Anfang 2007 kam meine Tochter auf die Welt und seitdem arbeite ich nicht - beziehe auch keinerlei Leistungen vom Staat. Ich war jedoch auch während dieser Zeit permanent in ärztlicher Behandlung bei einem Psychiater und nehme Medikamente. Da sich mein Zustand nun verschlechtert hat, möchte ich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Eine Überweisung in eine Tagesklinik habe ich bereits. Nun habe ich gelesen, dass man in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung mind. 36 Monate Beiträge gezahlt haben muss. Ich war ja arbeitsunfähig und habe in den letzten 5 Jahren nicht gearbeitet - ausserdem musste unser Kind betreut werden. Ich habe aber keine "Krankschreibung", da ich keinerlei Bezüge beansprucht habe. Wie sieht es nun aus ? Kann ich trotzdem die Rente beantragen ? Oder scheitert es daran, daß mir die 36 Monate Pflichtbeiträge fehlen ? Lieben Dank für eine aussagekräftige und kompetente Antwort. Christine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo christine friese,

bitte stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Rentenversicherungsträger, damt geprüft werden kann, inwieweit Ihre Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, die Fristen für die Pflichtbeitragszeiten von 3 Jahren verlängern.

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3 Antworten

senf-dazuam 11.06.2014 | 17:11
Hallo christine friese, der Zeitraum von fünf kann sich z.B. um Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten verlängern. Wenn seit 2007 eine Kinderberücksichtigungszeit in ihrem Rentenkonto vermerkt ist, sollte es klappen, in dem - nun verlängerten - Fünfjahreszeitraum noch 36 Monate an Pflichtbeiträgen zu finden.
Fritzam 11.06.2014 | 17:18
Hallo Christine, stellen Sie einfach den Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente, die Rentenversicherung wird dann prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
W*lfgangam 11.06.2014 | 20:57
Hallo christine friese, allein durch die Geburt/die Erziehungszeit des Kindes bis zum 12 Lbj. ist der EM-Anspruch bei Ihnen bis 2019 gesichert. Gruß w.
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