Hallo christine friese,
bitte stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Rentenversicherungsträger, damt geprüft werden kann, inwieweit Ihre Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, die Fristen für die Pflichtbeitragszeiten von 3 Jahren verlängern.