@ Sozialrechtler
Zitat:“
Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht „automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele.
Das ist falsch! „
Dies betrifft den Onkel wohl weniger, dennoch: Ich dachte, die Rentenversicherung beauftragt einen Gutachter, wenn die eingereichten Krankenunterlagen nicht eindeutig sind. Wie soll den über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden, wenn der beratungsärztliche Dienst das Gutachten nicht einsehen darf? Bekommt er nur eine Leistungsbeurteilung?
Muss man denn beim Gutachter eine Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung gegenüber unterschreiben?
@ Sozialrechtler
Zitat:“
Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht „automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele.
Das ist falsch! „
Dies betrifft den Onkel wohl weniger, dennoch: Ich dachte, die Rentenversicherung beauftragt einen Gutachter, wenn die eingereichten Krankenunterlagen nicht eindeutig sind. Wie soll den über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden, wenn der beratungsärztliche Dienst das Gutachten nicht einsehen darf? Bekommt er nur eine Leistungsbeurteilung?
Muss man denn beim Gutachter eine Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung gegenüber unterschreiben?
@ Sozialrechtler
Zitat:“
Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht „automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele.
Das ist falsch! „
Dies betrifft den Onkel wohl weniger, dennoch: Ich dachte, die Rentenversicherung beauftragt einen Gutachter, wenn die eingereichten Krankenunterlagen nicht eindeutig sind. Wie soll den über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden, wenn der beratungsärztliche Dienst das Gutachten nicht einsehen darf? Bekommt er nur eine Leistungsbeurteilung?
Muss man denn beim Gutachter eine Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung gegenüber unterschreiben?
Und das ist IHRE Diagnose :
" Die paranoide Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.0) ist gekennzeichnet durch Misstrauen (bis hin zur häufigen Annahme von Verschwörungen - vor allem seitens Ärzten und der Rentenversicherung - , um Ereignisse zu erklären), Streitsucht, dauernden Groll und starke Selbstbezogenheit. Handlungen oder Äußerungen anderer Personen werden häufig als feindlich missgedeutet."
Das Wunderbare an Diagnosen ist, daß diese nur Meinungen sind und durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, ungeachtet der Frage nach deren Wahrheitsgehalt.
insofern: Wer interessiert sich für Ihre unsubstantiierten Meinungen?
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