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Frage zu den Pflichten eines ärztlichen Gutachters

von Julius Fl.30.06.2011 | 20:46
2563 Ansichten
10 Antworten
Natürlich ist der Gutachter nicht der behandelnde Arzt, doch ist er nicht als Mediziner verpflichtet, sich um die Gesundheit des Untersuchten zu sorgen? Situation: Der Gutachter der DRV lässt im Rahmen der Untersuchung auf Erwerbsminderung zur Kontrolle der Thrombozytenzahl (waren o.k.) ein Blutbild machen und bemerkt bei der Auswertung eine Leukozytose. Er notiert diese Tatsache im Gutachten (wie der Versicherte später feststellte). Muss muss er nicht in Eigenregie zusätzlich umgehend den Versicherten von diesem Sachverhalt informieren? Falls nicht, ist nicht zumindest der beratungsärztliche Dienst der DRV verpflichtet, solche Informationen dann an den Versicherten weiterzugeben? Weder der Versicherte, noch sein Arzt wurden über die bedenklichen Werte informiert. Die Sachbearbeiterin von der DRV erklärte später, die ärztliche Schweigepflicht hätte das verhindert (dem Versicherten selbst gegenüber?). Weil das routinemäßige Blutbild durch den behandelnden Arzt nur vierteljährlich durchgeführt wurde, verzögerte sich so der Beginn einer erforderlich Therapie unnötig, sehr zum Nachteil des Versicherten.

10 Antworten

Julius Fl.am 30.06.2011 | 22:42
@ „von dumm“ Nein harmlos waren die Werte ja eben leider nicht: Nachdem, einen guten Monat nach dem Gutachten, der Hausarzt ein Blutbild machen ließ, und die Hyperleukozytose erkannte, ging es sofort zur Knochenmarkpunktion in die Klinik. Es wurde eine akute Leukämie diagnostiziert (welche Form ist mir nicht bekannt). Der Patient (Onkel meiner Frau) musste jedenfalls gleich zur Chemotherapie dortbleiben.
chrisam 01.07.2011 | 03:02
Der Gutachter hätte Ihren Verwandten sofort nach Erhalt der Laborergebnisse von den desolaten Leukozytenwerten informieren müssen. In den „Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ ist zu lesen:  „Ergeben sich bei der Untersuchung Tatsachen, die besondere Maßnahmen oder ein besonderes Verhalten erfordern, muss der Gutachter den Untersuchten und mit seinem Einverständnis auch den behandelnden Arzt unterrichten. Die Mitteilungen sind aktenkundig zu machen.“   Das gilt auch für rentenrechtliche Gutachten. Wenn, im zum Gutachten gehörenden Blutbild, besorgniserregende Werte ersichtlich waren, wäre natürlich eine sofortige Abklärung opportun gewesen. Der Gutachter durfte sich also nicht darauf verlassen, dass routinemäßig vierteljährliche Blutkontrollen durchgeführt werden. Sollten sich durch die verzögerte Behandlung nachweislich Nachteile für den Patienten ergeben haben, wäre der Arzt regresspflichtig. Hoffentlich ist das bei Ihrem Verwandten nicht der Fall. Bei den akuten Leukämieformen können ja leider bereits Wochen, ja sogar Tage von Bedeutung sein. Hoffentlich ist Ihr Verwandter inzwischen wieder auf den Beinen und kann von seiner Rente noch recht lange Gebrauch machen.  
Julius Fl.am 01.07.2011 | 16:56
@ Sozialrechtler Zitat:“ Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht „automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele. Das ist falsch! „ Dies betrifft den Onkel wohl weniger, dennoch: Ich dachte, die Rentenversicherung beauftragt einen Gutachter, wenn die eingereichten Krankenunterlagen nicht eindeutig sind. Wie soll den über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden, wenn der beratungsärztliche Dienst das Gutachten nicht einsehen darf? Bekommt er nur eine Leistungsbeurteilung? Muss man denn beim Gutachter eine Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung gegenüber unterschreiben?
Julius Fl.am 01.07.2011 | 16:43
Das ist gut zu wissen. Muss man in diesem Fall die Ärztekammer anschreiben? Der Onkel bekommt übrigens keine Rente. Gerade weil der Antrag abschlägig beurteilt worden ist, wurde, das Gutachten angefordert. Darin wird auch auf die bedenklichen Werte mit dringendem Klärungsbedarf hingewiesen und das Blutbild ist als Anhang beigefügt. Eigentlich ging es um eine erbliche Blutgerinnungsstörung mit extremer Thrombosegefahr. Ein großer Teil der Venen sind nicht mehr funktionsfähig. Im Gutachten schienen diese Werte erstaunlich gut zu sein. Jetzt weiß man, dass die Leukämie die Testergebnisse verfälscht hat. Er hätte aber sein gerinnungshemmendes Medikament sofort absetzen und gegen ein anderes tauschen müssen.
Sozialrechtleram 02.07.2011 | 20:03
Julius Fl. schrieb

@ Sozialrechtler

Zitat:“

Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht „automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele.

Das ist falsch! „

Dies betrifft den Onkel wohl weniger, dennoch: Ich dachte, die Rentenversicherung beauftragt einen Gutachter, wenn die eingereichten Krankenunterlagen nicht eindeutig sind. Wie soll den über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden, wenn der beratungsärztliche Dienst das Gutachten nicht einsehen darf? Bekommt er nur eine Leistungsbeurteilung?

Muss man denn beim Gutachter eine Schweigepflichtentbindung der Rentenversicherung gegenüber unterschreiben?

Die Umgehung der Informationspflicht des Patienten stammt noch aus der Zeit, wo der Bürger Untertan war und die Patienten zu kuschen hatten.. Die Bediensteten der DRV und die Ärzte haben natürlich ein Interesse daran, in Geheimen zu arbeiten. Das erhöht ihre Chancen bei Fehlern ungeschoren davon zu kommen. In dem Moment, wo der Patient als Erster das Gutachten liest und es überprüfen kann, steigen die Chancen des Patienten Fehlbegutachtungen und Kunstfehler und natürlich Gefälligkeitsgutachten rechtzeitig entlarven zu können, bevor ein Schaden entstanden ist. Weder Arzt noch DRV haben daran ein Interesse. Was die Sachbearbeiter der DRV betrifft, so haben die ohnehin nicht die Kenntnisse, um Gutachten überprüfen zu können. Es gibt genügend Beispiele, wo Ärzte und Psychologen zu Lasten der Patienten gelogen haben, Fehldiagnosen gestellt haben, in Op-Berichten Falscheintragungen vorgenommen haben etc. . Die Fehlerquote im Berech der Medizin ist extrem hoch, verglichen zu anderen Berufen. Allein so an die 25 000 Menschen sterben in D an falscher Medikation. Todesursachen in Totenscheinen werden falsch angegeben .... Was Ihrem Onkel passiert ist, wäre nicht passiert, wenn er darauf bestanden hätte das Gutachten als Erster zur Kenntnis nehmen zu können, wie es sein Recht nach § 203 StGB ist.
Dr. Freudam 02.07.2011 | 20:16
Und das ist IHRE Diagnose : " Die paranoide Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.0) ist gekennzeichnet durch Misstrauen (bis hin zur häufigen Annahme von Verschwörungen - vor allem seitens Ärzten und der Rentenversicherung - , um Ereignisse zu erklären), Streitsucht, dauernden Groll und starke Selbstbezogenheit. Handlungen oder Äußerungen anderer Personen werden häufig als feindlich missgedeutet."
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