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Frage zu den Pflichten eines ärztlichen Gutachters

von Julius Fl.30.06.2011 | 20:47
1456 Ansichten
3 Antworten

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Natürlich ist der Gutachter nicht der behandelnde Arzt, doch ist er nicht als Mediziner verpflichtet, sich um die Gesundheit des Untersuchten zu sorgen? Situation: Der Gutachter der DRV lässt im Rahmen der Untersuchung auf Erwerbsminderung zur Kontrolle der Thrombozytenzahl (waren o.k.) ein Blutbild machen und bemerkt bei der Auswertung eine Leukozytose. Er notiert diese Tatsache im Gutachten (wie der Versicherte später feststellte). Muss er nicht in Eigenregie zusätzlich umgehend den Versicherten von diesem Sachverhalt informieren? Falls nicht, ist nicht zumindest der beratungsärztliche Dienst der DRV verpflichtet, solche Informationen dann an den Versicherten weiterzugeben? Weder der Versicherte, noch sein Arzt wurden über die bedenklichen Werte informiert. Die Sachbearbeiterin von der DRV erklärte später, die ärztliche Schweigepflicht hätte das verhindert (dem Versicherten selbst gegenüber?). Weil das routinemäßige Blutbild durch den behandelnden Arzt nur vierteljährlich durchgeführt wurde, verzögerte sich so der Beginn einer erforderlich Therapie unnötig, sehr zum Nachteil des Versicherten.

3 Antworten

Julius Fl.am 30.06.2011 | 22:43
Verzeihung, doppelt gepostet bei Korrekturversuch.
Sozialrechtleram 01.07.2011 | 01:31
Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht 2automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele. Das ist falsch! Nur der Untersuchte, auf dessen Antrag der Gutachter erst tätig wird, kann den Arzt (Gutachter) von dessen Schweigepflicht entbinden. Sinn macht das nur, wenn der Begutachtete den Inhalt des Gutachtens auch kennt. Daraus ergibt sich, daß der Gutachter, der einen gravierenden Befund verschweigt, m.E. schadensersatzpflichtig ist. Selbstverständlich gibt es keine Schweigepflicht eines Arztes gegenüber seinen Patienten und Probanden.
Julius Fl.am 01.07.2011 | 16:54
Danke, ich habe in dem anderen Beitrag geantwortet, weil ich aus Versehen zwei Mal gepostet habe.
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