Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Frage zu den Pflichten eines ärztlichen Gutachters

von Julius Fl.30.06.2011 | 20:47
1455 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Natürlich ist der Gutachter nicht der behandelnde Arzt, doch ist er nicht als Mediziner verpflichtet, sich um die Gesundheit des Untersuchten zu sorgen? Situation: Der Gutachter der DRV lässt im Rahmen der Untersuchung auf Erwerbsminderung zur Kontrolle der Thrombozytenzahl (waren o.k.) ein Blutbild machen und bemerkt bei der Auswertung eine Leukozytose. Er notiert diese Tatsache im Gutachten (wie der Versicherte später feststellte). Muss er nicht in Eigenregie zusätzlich umgehend den Versicherten von diesem Sachverhalt informieren? Falls nicht, ist nicht zumindest der beratungsärztliche Dienst der DRV verpflichtet, solche Informationen dann an den Versicherten weiterzugeben? Weder der Versicherte, noch sein Arzt wurden über die bedenklichen Werte informiert. Die Sachbearbeiterin von der DRV erklärte später, die ärztliche Schweigepflicht hätte das verhindert (dem Versicherten selbst gegenüber?). Weil das routinemäßige Blutbild durch den behandelnden Arzt nur vierteljährlich durchgeführt wurde, verzögerte sich so der Beginn einer erforderlich Therapie unnötig, sehr zum Nachteil des Versicherten.

3 Antworten

Julius Fl.am 30.06.2011 | 22:43
Verzeihung, doppelt gepostet bei Korrekturversuch.
Sozialrechtleram 01.07.2011 | 01:31
Das Problem der Begutachtungspraxis der DRV besteht darin, daß rechtsblind geglaubt wird, der Gutachter (Arzt) sei von seiner Schweigepflicht 2automatisch" gegenüber der DRV befreit, weil er in deren Auftrag handele. Das ist falsch! Nur der Untersuchte, auf dessen Antrag der Gutachter erst tätig wird, kann den Arzt (Gutachter) von dessen Schweigepflicht entbinden. Sinn macht das nur, wenn der Begutachtete den Inhalt des Gutachtens auch kennt. Daraus ergibt sich, daß der Gutachter, der einen gravierenden Befund verschweigt, m.E. schadensersatzpflichtig ist. Selbstverständlich gibt es keine Schweigepflicht eines Arztes gegenüber seinen Patienten und Probanden.
Julius Fl.am 01.07.2011 | 16:54
Danke, ich habe in dem anderen Beitrag geantwortet, weil ich aus Versehen zwei Mal gepostet habe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026