Zum Überprüfungsverfahren Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente (oder Erwerbsminderungsrente) benötigt der Rentenversicherungsträger aktuelle Unterlagen von Ihren ärztlichen Behandlungen.
Sie sollten vorliegende Befunde einreichen oder sich einverstanden erklären, dass solche Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten/Krankenhäusern usw. angefordert werden dürfen. So vermeiden Sie unter Umständen auch eine persönliche Untersuchung durch den sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung.
Natürlich besteht diese Auskunftspflicht nur bei dem aktuellen Überprüfungsverfahren. Wird die Rente nach dem Überprüfungsverfahren weitergezahlt, werden erst bei der nächsten Überprüfung neue Unterlagen benötigt.