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Experten-Antwort

Frage zu Entgeltsummen im Versicherungsverlauf

von Manuela22.07.2022 | 12:17
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4 Antworten

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Hallo liebe Experten.... Ich verstehe einige Summen in meinem Versicherungsverlauf nicht...Die Jahressummen von meinem AB stimmen...Bruttoverdienst.. Dann habe ich noch Zeiten, in denen ich Krankengeld und Übergangszeit wegen eine Reha erhalten habe. Diese Summen von 'Sozialleistungsträgern' sind jedoch in genau der doppelten Höhe (von dem was ich ausgezahlt bekommen habe) im Rentenversicherungsverlauf vermerkt. Kann mir jemand sagen, warum?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela,

wenn Sie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, zahlt der Sozialleistungsträger die Beiträge nicht nach der Höhe der Leistung, die Ihnen ausgezahlt wird, sondern nach einem fiktiven Bruttoeinkommen in Höhe von 80% des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts (§ 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).

Den Leistungsbescheiden der Krankenkasse, des Rentenversicherungsträgers oder der Agentur für Arbeit können Sie das kalendertägliche Entgelt entnehmen, nach dem die Leistung berechnet wurde.

Dieser Betrag wird für angebrochene Monate mit der tatsächlichen Anzahl der Tage des Leistungsbezuges, für volle Kalendermonate mit 30 und für volle Kalenderjahre mit 360 multipliziert. Davon rechnet man dann 80% und erhält so das fiktive Entgelt, für das die Beiträge gezahlt werden und das dann auch entsprechend in Ihrem Versicherungsverlauf ausgewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Abschlägeam 22.07.2022 | 12:33
Maßgeblich ist die Berechnungsgrundlage BRUTTO, die für KG/ÜG berücksichtigt wurde, nicht das, was dann auf Ihrem Konto gelandet ist. Sie müssten auch eine Meldebescheinigung der Leistungsträger erhalten haben, da können Sie den Gesamtbetrag sehen. Oder Sie nehmen sich die Bewilligungsbescheide vor, auch da ist der Bruttobetrag angegeben (dort dann allerdings nur pro Tag, da müssten Sie dann noch rechnen).
Manuelaam 22.07.2022 | 12:36
Danke für die ausführlichen Antworten
Berndam 23.07.2022 | 00:50
Manche Krankenkassen lassen im Bewilligungsbescheid die Höhe des zugrundeliegenden Lohns offen und auch die Berechnungsgrundlage für den Zuschlag für kinderlose zur Pflegeversicherung... Aber der Bescheinigung der Krankenkasse über die an die Rentenversicherung übermittelten Entgelte kann man entnehmen, was im Versicherungsverlauf stehen müsste.
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