Nein, Sie haben keinen "Antrag auf (Teil-) Erwerbsminderungsrente" gestellt.
Man kann nur einen EM-Rente allgemein beantragen (ohne Einschränkung auf teilweise EM-Rente) und die DRV enscheidet dann, ob man eine volle, eine teilweise oder gar keine EM-Rente bekommt.
Auch entscheiden weder Sie persönlich und auch nicht die Krankenkasse, sondern ausschließlich die DRV, wie das Leistungsfall-Datum (erstes Vorliegen der Erwerbsminderung) der ggf. gewährten EM-Rente festgelgt wird. Sie haben dabei null Mitspracherecht.
Und schon gleich gar nicht interessiert es die DRV, dass Sie gerne noch möglichst lange aus finanziellen Gründen Krankengeld beziehen wollen. Wäre ja auch noch schöner.
Einen EM-Rente ist definitiv kein Wunschkonzert, bei dem Ihnen alles möglichst vorteilhaft und wunschgemäß eingerichtet wird.
Sie müssen also die Entscheidung der DRV abwarten, ob Sie gar keine, eine teilweise oder eine volle EM-Rente bekommen.
Das erfahren Sie dann, wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten, vorher nicht.
Wenn Sie dann mit dem Bescheid nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen und auch vor dem Sozialgericht klagen.
Wenn es eine volle EM-Rente wird, können Sie diese natürlich nicht einfach "per Zuruf" in eine teilweise EM-Rente umwandeln.
Wenn Sie dann dauerhaft mehr als die "unter 3 Stunden täglich" arbeiten (von einer möglichen maximal sechsmonatigen "Arbeitserprobung" abgesehen), wird Ihnen die volle EM-Rente aberkannt werden.
Das bedeutet aber natürlich NICHT, dass Sie dann automatisch eine teilweise EM-Rente bekommen.
Kann auch gut sein, dass Sie dann gar keine EM-Rente mehr erhalten.