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Experten-Antwort

Frage zu: G0518

von Christian May11.02.2024 | 17:33
411 Ansichten
6 Antworten

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Hallo allerseits, ich bin etwas verunsichert ws ich mit dem Formular G0518 machen soll... Ich wiederhole in 2 Woche meine Reha-Massnahme, welche ich Ende letzten Jahres wegen Corona abbrechen musste. DIese habe ich durch die Rentenversicherung für die vollen 5 Wochen neu genehmigt bekommen. Ich gehe genrell Arbeitsfähig in die Reha rein, bekomme aber durch die vorherige Rehazeit nciht über die vole Zeit Lohnfortzahlung, sondern nach aktuellen Stand nur für ca. 2 Wochen. Für die restliche Zeit habe ich entsprechend Übergangsgeld beantragt. Die Formulare hierzu habe ich bereits eingereicht, bzw. an meinen Arbeitgeber weitergeleitet. Einzigst das Formluar G0518 stellt sich bei mir noch als fraglich herraus was damit zu tun ist... Von meinem Arbeitgeber habe ich es erst einmal unansugefüllt zurückbekommen, da mann dieses erst so richtig mit Beginn der Reha ausfüllen kann und ich es soweit möglich selber ausfüllen sll und dann an die Krankenkasse weiterleiten soll... Ist das so ? Muss ich das selber soweit möglich ausfülen und an die Krankenkase weiterleiten ? Oder gar unausgefüllt blanko weiterleiten ? Oder muss ich es überhaupt weiterleiten, oder gar doch mein Arbeitgeber ? Kostenträger meiner Reha-Massnahme ist in beiden Fällen (sowohl die abgebrochene, als auch die neue) in beiden Fällen die Rentenversicherung. Desweiteren hatte ich in der Zwischenzeitz noch Fehlzeiten, allerdings wegen anderer Krankheiten... Der vorhergehende Ausfall wegen Psyschier Probleme liegt nun ca. 8 Monate bereits zurück, war bei einem anderen Arbeitgeber und dürfte demnach ja nicht mehr zählen....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2024 | 09:38

Hallo Christian May,

 

das Formular G0518 ist von der Krankenkasse auszufüllen und anschließend Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung ist evtl. für die Zeit der Entgeltfortzahlung sinnvoll. Für die des Bezugs von Übergangsgeld ist eine Zuzahlung nicht zu leisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

5 Antworten

Christian Mayam 11.02.2024 | 17:36
...dazu passend noch eine 2. Frage...: Muss ich für die Zeit des Übergangsgeld auch das Formular für den Antrag auf Befreiung der Zuzahlung ausfüllen, oder wird das automatisch hinterlegt dass ich dann keine Zuzahlung leisten muss wenn ich Übergangsgeld bekomme ?
Christian Mayam 11.02.2024 | 18:51
Nein, keine mehr..., Entschuldigen Sie bitte dass ich meinen Beitrag abgesendet habe, bevor mir die 2. Frage eingefallen war.....
einfach an die KKam 12.02.2024 | 08:58
G0518 bekommt die Krankenkasse - wie Sie selbst schreiben: unausgefüllt. Vers.-Nr. und Namen können Sie ja schon mal eintragen. Rest macht die Krankenkasse. Die wissen dann schon, was damit zu tun ist. Ist für Übergangsgeld in jedem Fall erforderlich, egal über davor Lohnfortzahlung oder Krankengeld oder es taggenau passte und Lohnfortzahlung zu Ende und Übergangsgeld beginnt.
Ergänzungam 12.02.2024 | 08:59
Zuzahlungsbefreiung ist automatisch bei Übergangsgeld. Aber falls Sie zu Beginn der Reha doch noch in der Lohnfortzahlung sind und über ein sog. "geringes Einkommen" verfügen, macht ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung Sinn.
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