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Experten-Antwort

Frage zu IRENA

von Sören21.07.2023 | 07:20
365 Ansichten
2 Antworten
Auf dem Antrag für IRENA steht, dass man keine Kostenzusage mehr hat, wenn man einen Rentenantrag gestellt hat. Zusätzlich steht aber auch: "Gleiches gilt, wenn ich eine Leistung erhalte, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird." Was ist damit alles gemeint? Vorruhestand?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2023 | 09:07

Hallo Sören,

die Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung haben das Ziel, die erreichten Rehabilitationsziele zu stabilisieren und dadurch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu sichern. Sobald Sie also eine Leistung erhalten, die bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt wird, ist die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ausgeschlossen und somit besteht für Sie dann kein Anspruch mehr auf eine Leistung zur Teilhabe von der Rentenversicherung.

Leistungen, die Sie bis zum Beginn einer Altersrente erhalten können sind z.B. Vorruhestandsleistungen, Altersübergangsgelder, betriebliche Vorsorgeleistungen oder unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch Abfindungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, Kranken- oder Arbeitslosengeld oder Bürgergeld sind dagegen nicht generell von diesen Nachsorgeprogrammen ausgeschlossen.

 

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung gern zur Verfügung. 
 

 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fliederam 21.07.2023 | 09:07
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