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Aus Ihrer Frage ist leider nicht eindeutig erkennbar, ob es sich um einen erstmaligen Antrag oder um einen Folgeantrag auf Kfz-Hilfe handelt.
Aber zur Information:
1. Der Antrag muss grundsätzlich vor dem Kauf gestellt werden. Das Antragsformular enthält den Hinweis "Antrag vor Abschluss einer vertraglichen Verpflichtung stellen.". Das bedeutet, dass Sie nach Antragstellung einen Kaufvertrag unterschreiben können. Allerdings wissen Sie dann noch nicht, ob eine Förderung durch die DRV Bund erfolgt und insbesondere nicht, wie hoch diese ggf. sein wird. Das wäre also Ihr eigenes "Risiko".
2. Auch bei einer Ersatzbeschaffung - in der Regel nach 5 Jahren - ist die Förderung einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung - einkommensunabhängig! - möglich.
3. Sofern Ihrem Arzt das Befundberichtsformular nicht vorliegt, können Sie auch andere - aktuelle - medizinische Unterlagen in Kopie beifügen. Sofern die DRV Bund darüberhinaus noch einen Befundbericht benötigen sollte, wird sie diesen direkt bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern, den Sie ja im Antrag angeben.
Sie sollten - unabhängig von 1. - ausdrücklich auf dem Antragsformular oder in einem Begleitschreiben deutlich angeben, dass Sie dringend auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen sind, weil Sie aus Kostengründen Rabattaktionen nutzen möchten und lange Lieferzeiten bestehen.
Es lohnt sich doch nicht, sich über ungelegte Eier aufzuregen. Beantragen kann man viel, ob eine Förderung und wenn, in welcher Höhe geleistet wird, steht doch gar nicht fest, denn grundsätzlich haben Sie natürlich Recht. Der Antragsteller muss erst mal nachweisen, warum ein Fahrzeug schon nach 6 Jahren ersetzt werden muss und danach wird doch erst über eine mögliche oder unmögliche Bezuschussung entschieden.2. Auch bei einer Ersatzbeschaffung - in der Regel nach 5 Jahren - ist die Förderung einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung - einkommensunabhängig! - möglich.Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, da sie offenbar aus der Epoche stammt, in der Autos durchschnittlich 10 Jahre hielten und die Motoren durchschnittlich 100.000 Kilometer. Moderne Autos halten aber deutlich länger als 15 Jahre und schaffen locker 250.000 Kolometer, ohne dass etwas Außergewöhnliches kaputt geht. Es ist daher völlig unverständlich, warum die Steuer- und Beitragszahler Neuwagen sponsern müssen, obwohl die vorhandenen Autos noch fast neuwertig sind. Viele nicht förderungsberechtigte Steuer-/ Beitragszahler sind froh, wenn sie sich einen 5 oder 6 jährigen Gebrauchtwagen leisten können und haben kaum Verständnis dafür, dass sie fremden Leuten völlig unnötig Neuwagen mitfinanzieren müssen!
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