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Experten-Antwort

Frage zu Kraftfahrzeughilfe - Folgeantrag

von trombone6511.07.2019 | 01:46
643 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein KFZ (Automatikfahrzeug mit speziellem behindertengerechtm Umbau) ist jetzt 6 Jahre alt und ich möchte diesen Anfang/Mitte des Jahres 2020 ersetzten (die Reparaturen werden einfach immer mehr). Hierzu habe ich folgende Fragen: 1.) wie lange ist eine Kostenzusage gültig? Ich kann das Auto ja erst nach einer mögl. Bewilligung bestellen, (möchte dabei aber auch gern mögl. Rabattaktionen - laufen im Okt/Nov. bzw. Anfang Feb.) nutzen - zudem muss ich dann noch mit einer Auslieferungszeit von etwas mehr sls 6Monaten rechnen zzgl. Umrüstung. 2.) besteht auch bei einer Ersatzbeschafgung die Möglichkeit einen Kostenzuschuss zum Automatikgetriebe zu erhalten (wird nur wg. der Behinderung notwendig) 3. lt. Antragszusammenstellung wäre rin spezieller ärztl. Befundbericht notwendig, den es aber nicht zum downloaden gibt. Wo kann ich den besorgen wenn die RV-Bund diekt zuständig ist (oder kann man diesen durch Attest ersetzen)? Schon jetzt vielen Dank für die Antworten. Gruß Birgit

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit, bitte versuchen Sie Ihre Fragen direkt bei der Reha-Sachbearbeitung in Berlin zu klären! Telefon: 030865-0

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Aus Ihrer Frage ist leider nicht eindeutig erkennbar, ob es sich um einen erstmaligen Antrag oder um einen Folgeantrag auf Kfz-Hilfe handelt.

Aber zur Information:

1. Der Antrag muss grundsätzlich vor dem Kauf gestellt werden. Das Antragsformular enthält den Hinweis "Antrag vor Abschluss einer vertraglichen Verpflichtung stellen.". Das bedeutet, dass Sie nach Antragstellung einen Kaufvertrag unterschreiben können. Allerdings wissen Sie dann noch nicht, ob eine Förderung durch die DRV Bund erfolgt und insbesondere nicht, wie hoch diese ggf. sein wird. Das wäre also Ihr eigenes "Risiko".

2. Auch bei einer Ersatzbeschaffung - in der Regel nach 5 Jahren - ist die Förderung einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung - einkommensunabhängig! - möglich.

3. Sofern Ihrem Arzt das Befundberichtsformular nicht vorliegt, können Sie auch andere - aktuelle - medizinische Unterlagen in Kopie beifügen. Sofern die DRV Bund darüberhinaus noch einen Befundbericht benötigen sollte, wird sie diesen direkt bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern, den Sie ja im Antrag angeben.

Sie sollten - unabhängig von 1. - ausdrücklich auf dem Antragsformular oder in einem Begleitschreiben deutlich angeben, dass Sie dringend auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen sind, weil Sie aus Kostengründen Rabattaktionen nutzen möchten und lange Lieferzeiten bestehen.

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6 Antworten

trombone65am 16.07.2019 | 10:36
Vielen Dank für den tollen Tipp es per Telefon zu versuchen: ich habe jetzt 3 Werktage gebraucht um überhaupt einmal durchzukommen (bei der unten angegebenen Nummer): Infogehalt gleich Null, da falsche Nummer, Es wurde mir eine 0800-Nummer gegeben (Info der ersten Auskunft: die können Ihnen weiterhelfen) - 10 Versuche, dann endlich durchgekommen - Infogehalt gleich Null, da falsche Nummer wurde dann (angeblich) in den Rehabereich weitergeleitet und hatte dort einen ziemlich genervten und gereitzen Gesprächspartner - und wieder war ich falsch, da ich eben nicht in DEN Rehabereich weitergeleitet wurde. Wieder eine neue Telefonnummer erhalten (konnte ich noch nicht testen, da ich heute keine Zeit mehr habe um mich weiter darum zu kümmern. Weiteren Tipp erhalten: Ich solle es doch per persönlichen Termin versuchen (bei uns gibt es derzeit keine Beratungstermine zu buchen - toller Tipp) oder es per Mail zu versuchen (und auch das habe ich schon dreimal versucht ohne bislang eine Antwort zu erhalten - habe nun zum vierten Mal deine Mail an "meinefrage" abgeschickt in der Hoffnung mal endlich eine Antwort zu erhalten. Nach den Erfahrungen der letzten Woche(n) kann ich nur sagen, dass die DRV-Bund dringend an Ihrer Kundenfreundlichkeit und an der Erreichbarkeit zu arbeiten hat, aber ganz besonders daran, dass man verlässliche Auskünfte bekommt ohne dass man Stunden an Arbeit reinstecken muss, um am Ende doch ohne Infos darzustehen. ich will ja keine persönlichen Informationen, sondern nur allgemeinverbindliche Auskünfte haben - ist das wirklich sooooo schwer? Gruß Birgit
???am 16.07.2019 | 13:48
Probieren wir es halt einmal: "1.) wie lange ist eine Kostenzusage gültig? Ich kann das Auto ja erst nach einer mögl. Bewilligung bestellen, (möchte dabei aber auch gern mögl. Rabattaktionen - laufen im Okt/Nov. bzw. Anfang Feb.) nutzen - zudem muss ich dann noch mit einer Auslieferungszeit von etwas mehr sls 6Monaten rechnen zzgl. Umrüstung." Meines Wissens wird die Gültigkeit des Bescheides auf 6 Monate begrenzt. Das muss dann aber im Bescheid extra stehen. Ich würde beim Antrag einfach Ihre Überlegungen dazuschreiben und darum bitten, dass mit einer Bestellung im November, ... Einverständnis besteht. "2.) besteht auch bei einer Ersatzbeschafgung die Möglichkeit einen Kostenzuschuss zum Automatikgetriebe zu erhalten (wird nur wg. der Behinderung notwendig)" Grundsätzlich ja. Sollten Sie sich allerdings für ein Modell entscheiden, dass es nur mit Automatik gibt (kommt aber nur bei größeren Wagen vor), dann entstehen durch die Automatik keine Mehrkosten, die erstattet werden müssen. "3. lt. Antragszusammenstellung wäre rin spezieller ärztl. Befundbericht notwendig, den es aber nicht zum downloaden gibt. Wo kann ich den besorgen wenn die RV-Bund diekt zuständig ist (oder kann man diesen durch Attest ersetzen)?" An sich sollte den wohl Ihr Arzt haben bzw. anfordern können. Da es sich nach Ihren Angaben um eine Ersatzbeschaffung handelt, sollte die DRV schon entsprechende Unterlagen haben. Bei solchen gesundheitlichen Problemen ändert sich meist ja nicht so viel. Von daher würde ich einfach ein Attest einreichen und auf den alten Befund verweisen. Wenn die dann noch mehr wollen, rühren sie sich schon.
Trombone65am 18.07.2019 | 08:27
Vielen Dank ??? - endlich mal eine Auskunft mit der ich etwas anfangen kann.
trombone65am 19.07.2019 | 13:50
vielen Dank für diese Infos. Dann werde ich mich jetzt mal an die Arbeit machen.
Bernd_72am 20.07.2019 | 12:08
Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, da sie offenbar aus der Epoche stammt, in der Autos durchschnittlich 10 Jahre hielten und die Motoren durchschnittlich 100.000 Kilometer. Moderne Autos halten aber deutlich länger als 15 Jahre und schaffen locker 250.000 Kolometer, ohne dass etwas Außergewöhnliches kaputt geht. Es ist daher völlig unverständlich, warum die Steuer- und Beitragszahler Neuwagen sponsern müssen, obwohl die vorhandenen Autos noch fast neuwertig sind. Viele nicht förderungsberechtigte Steuer-/ Beitragszahler sind froh, wenn sie sich einen 5 oder 6 jährigen Gebrauchtwagen leisten können und haben kaum Verständnis dafür, dass sie fremden Leuten völlig unnötig Neuwagen mitfinanzieren müssen!
DRVam 20.07.2019 | 13:14
Zitat von Bernd_72 anzeigenausblenden
2. Auch bei einer Ersatzbeschaffung - in der Regel nach 5 Jahren - ist die Förderung einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung - einkommensunabhängig! - möglich.
Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, da sie offenbar aus der Epoche stammt, in der Autos durchschnittlich 10 Jahre hielten und die Motoren durchschnittlich 100.000 Kilometer. Moderne Autos halten aber deutlich länger als 15 Jahre und schaffen locker 250.000 Kolometer, ohne dass etwas Außergewöhnliches kaputt geht. Es ist daher völlig unverständlich, warum die Steuer- und Beitragszahler Neuwagen sponsern müssen, obwohl die vorhandenen Autos noch fast neuwertig sind. Viele nicht förderungsberechtigte Steuer-/ Beitragszahler sind froh, wenn sie sich einen 5 oder 6 jährigen Gebrauchtwagen leisten können und haben kaum Verständnis dafür, dass sie fremden Leuten völlig unnötig Neuwagen mitfinanzieren müssen!
Es lohnt sich doch nicht, sich über ungelegte Eier aufzuregen. Beantragen kann man viel, ob eine Förderung und wenn, in welcher Höhe geleistet wird, steht doch gar nicht fest, denn grundsätzlich haben Sie natürlich Recht. Der Antragsteller muss erst mal nachweisen, warum ein Fahrzeug schon nach 6 Jahren ersetzt werden muss und danach wird doch erst über eine mögliche oder unmögliche Bezuschussung entschieden.
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