Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage zu Lücken im Verlauf und deren Behandlung

von OldMan29.04.2021 | 15:07
190 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe einige Lücken in meinem Versicherungsverlauf die sich wie folgt darstellen: 01.09.1989 - 31.08.1989 - Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen 01.09.1989 - 01.04.1990 Lücke - fehlt komplett bzw. wird im Verlauf gar nicht aufgeführt 02.04.1990 - 18.04.1990 - Arbeitslosigkeit 1 Monat 19.04.1990 - 31.12.1990 - Arbeitslosigkeit 8 Monate 01.01.1991 - 19.06.1991 - Arbeitslosigkeit 6 Monate 25.06.1991 - 31.12.1991 - Arbeitslosigkeit 6 Monate 01.01.1992 - 31.01.1992 - Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen Bezug von Leistungen der BfA 1 Monat Was ich mit Sicherheit sagen und nachweisen kann ist folgendes: In der Zeit vom 05.09.1989 bis 19.06.1991 besuchte ich eine schulische Fort/Weiterbildung um den staatlich geprüften Techniker in Vollzeit zu machen. In dieser Zeit, wann genau ist unklar habe ich dann irgendwann Unterhaltsgeld beim Arbeitsamt beantragt, genehmigt bekommen und auch erhalten. Fragen: Langt hier eine Bescheinigung der Schule als Nachweis um diese Lücke im Verlauf zu füllen? Bringt mir der Nachweis des Schulbesuchs für den 'nicht' aufgeführten Zeitraum 01.09.1989 - 01.04.1990 überhaupt etwas in Bezug auf Entgeltpunkte? Auf der Seite zur Berechnung der pers. Entgeltpunkte steht bei: - Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten das diese im Verlauf bezeichnet sind mit mit Arbeitslosigkeit - Bezug von Unterhaltsgeld. Frage: Macht es für die Berechnung der Entgeltpunkte einen Unterschied ob diese Zeiträume mit 'Arbeitslosigkeit' oder 'Bezug von Unterhaltsgeld' gekennzeichnet sind? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo OldMan,

der Antwort von W°lfgang kann ich mich soweit anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 29.04.2021 | 20:20
Hallo OldMan, für abgefragte Lücken legen Sie einfach die Ihnen noch vorliegenden Unterlagen für die jeweiligen Zeiträume vor - für 'echte'Lücken/da war nix, brauchen Sie natürlich nichts belegen ;-) > Was ich mit Sicherheit sagen und nachweisen kann ist folgendes: In der Zeit vom 05.09.1989 bis 19.06.1991 besuchte ich eine schulische Fort/Weiterbildung um den staatlich geprüften Techniker in Vollzeit zu machen. Ausbildungsnachweise/Zeugnisse/was auch immer dafür vorhanden ist, einreichen. Ist Fachschulausbildung, zählt bei den 35 Versicherungsjahren mit und wird ggf. zu einer höheren Rente führen können. > Macht es für die Berechnung der Entgeltpunkte einen Unterschied ob diese Zeiträume mit 'Arbeitslosigkeit' oder 'Bezug von Unterhaltsgeld' gekennzeichnet sind? Jain. Hier geht es ggf. um Mitzählung bei den 45 Jahren für die abschlagsfreie Altersrente oder auch die 33/35 Jahre für die 'Grundrentenzeiten'. Beleg über Unterhaltszahlung vorhanden = einreichen! > 02.04.1990 - 18.04.1990 - Arbeitslosigkeit 1 Monat > 19.04.1990 - 31.12.1990 - Arbeitslosigkeit 8 Monate > 01.01.1991 - 19.06.1991 - Arbeitslosigkeit 6 Monate > 25.06.1991 - 31.12.1991 - Arbeitslosigkeit 6 Monate Im Versicherungsverlauf bereits drin und nur in der Rentenauskunft im Abschnitt "H: Altersrente für besonders langjährig Versicherte" aufgelistet mit der Frage, ob diese Zeiten bei den 45 Jahre mitzählbar sind? ← und unter welchen Umständen das möglich ist/welche Nachweise dafür erforderlich sind, um die Leistungsart vom AA in diesen Zeiten nachzuweisen? Letztendlich kommen Sie unter Mithilfe einer örtlichen Beratungsstelle mit Ihrer Kontenklärung wesentlich schneller zum Ziel :-)) Gruß w.
OldManam 29.04.2021 | 22:28
Vielen Dank für die durchaus informative Antwort. Sicherlich wäre eine Kontenklärung Mithilfe einer örtlichen Beratungsstelle optimal. Aber aktuell geht aber wohl alles nur übers Telefon. Bez. der 45 Jahre für die abschlagsfreie Altersrente mit 65 mache ich mir keinen Kopf. Da möchte ich eigentlich nicht mehr arbeiten. Zumindest nicht das was ich jetzt mache ;-) Da ich jetzt schon die 36 Jahre voll habe geht es eher in die Richtung mit 63 spätestens Schluß. So zumindest meine Vorstellung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026