Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Frage zu Reha im Eilverfahren

von Marion7730.12.2011 | 10:55
3012 Ansichten
5 Antworten
Hallo, nach Aufforderung durch das Jobcenter hat der Betreffende Anfang Juli 2011 einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Ende August 2011 erfolgte die Begutachtung durch einen externen Gutachter, Psychiater. Vier Monate später flattert pünktlich zum Weihnachsfest ein Bescheid im Eilverfahren ins Haus. Soviel nur zum grundlegenden Ablauf. Meine Frage: Hat der Antragsteller bei einer Reha im Eilverfahren eingeschränkte Rechte, insbesondere was einen eventuellen Widerspruch angeht? Welche Rechte hat er überhaupt noch in der Situation? Soweit ich bisher recherchiert habe kann er wohl nur noch alles abnicken. Oder? Vielen Dank und guten Rutsch!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.12.2011 | 12:39

Hallo Marion77,

sofern der Betreffende die Rehabilitationsmaßnahme ablehnt, kann das Job-Center ihm die Leistungen versagen. Durch die Aufforderung zur Antragstellung Rente bzw. Rehabilitation durch einen anderen Sozialleistungsträger wie z.B. Job-Center oder Krankenkasse, muß der Leistungsbezieher nach den §§ 66 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) mitwirken, d.h. an Untersuchungen oder Maßnahmen teilnehmen. Ansonsten hat der Träger die Möglichkeit weitere Zahlungen wegen fehlender Mitwirkungen einzustellen.

Experten-Antwortam 05.01.2012 | 14:56

Hallo marion 77,

bei der Bewilligung einer medizinischen Rehabilitation wird grundsätzlich geprüft, ob eine besondere Eilbedürftigkeit besteht und eine bevorzugte Einberufung in die Rehabilitationseinrichtung vorzunehmen ist, z.B. unmittelbar nach einer ambulanten Operation.

Allein aufgrund des Eilverfahrens ergeben sich keine Einschränkungen der Rechte des Versicherten, so dass auch ein Widerspruch möglich ist (zu bedenken ist dann aber, dass sich hierdurch evtl. nachteilige Verzögerungen im Verfahren ergeben können).

Wurde jedoch eine Eilbedürftigkeit aufgrund der Aufforderung zur Antragstellung durch die Arbeitslosenversicherung festgestellt, können sich für den Versicherten im Fall einer Ablehnung oder Verweigerung die bereits beschriebenen Konsequenzen ergeben. Diese resultieren aber nicht unmittelbar aus der festgestellten Eilbedürftigkeit, sondern aus der Tatsache, dass der Versicherte zur Antragstellung aufgefordert wurde.

3 Antworten

Glasklaram 30.12.2011 | 11:51
Die Einschränkung der Rechte ergibt sich nicht aus dem Wort "Eilverfahren". Ablehnen kann man immer, muß dann aber die Konsequenzen tragen.
Marion77am 04.01.2012 | 18:07
Warum beantworten Sie meine Frage nicht?
Marion77am 06.01.2012 | 09:23
Herzlichen Dank für die Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026