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Experten-Antwort

Frage zu Umständen, die zur Nichtzahlung führen

von Jonas13.04.2026 | 06:35
236 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bin beim Formularausfüllen und habe im R0100 S. 21 folgende Formulierung gefunden: "Mir ist bekannt, dass ich einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch dann stellen kann, wenn die Feststellung einer Schwerbehinderung zwar beantragt, das Feststellungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Der Nachweis über die Schwerbehinderung kann nachgereicht werden. Eine spätere Antragstellung kann unter Umständen dazu führen, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überhaupt nicht gezahlt werden kann." Ich würde das Expertenteam gerne fragen was mit "unter Umständen" genau gemeint ist. Welche Umstände können bei einer späteren Antragstellung dazu führen dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überhaupt nicht gezahlt werden kann? viele Grüße Jonas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonas, 

 

bei einem laufendem Verfahren zur Feststellung des Grades Schwerbehinderung, geht es um den Grad der Behinderung von  wenigstens 50. 

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3 Antworten

Pegasusam 13.04.2026 | 06:47
Wenn der Rentenbeginn der Altersrente wegen Schwerbehinderung aufgrund der Antragstellung oder eigenen Wunsches auf einen Termin nach dem Beginn der (zuerst) gezahlten Altersrente fällt. Denn eine Umwandlung einer Altersrente in eine andere mit verschiedenen Rentenbeginnen ist nicht möglich.
Jonasam 13.04.2026 | 11:39
Hallo, ja, es müssen mindestens GdB 50 sein, aber welche Umstände können wenn es später GdB 50 werden und die Rente für Schwerbehinderte nicht gleichzeitig mit einer anderen Rente beantragt wurde (ich möchte nicht zwei Renten gleichzeitig beantragen) bei einer späteren Antragstellung der Rente für Schwerbehinderte dazu führen dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überhaupt nicht gezahlt werden kann? viele Grüße Jonas
Mondkindam 13.04.2026 | 11:50
Zitat von Jonas anzeigen
Beispiel Altersrente für langjährige Versicherte mit Abschlag ab 01.04.2026 dann machen wir folgenden Zusatz: Sollte sich nach Vorlage des Nachweises ein Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen am 01.04.2026 oder früher ergeben, ist die Zahlung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Ergibt sich jedoch ein späterer Rentenbeginn, weil Schwerbehinderung erst ab einem Zeitpunkt nach Beginn der jetzt bewilligten Altersrente vorliegt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur dann gezahlt werden, wenn - dieser Rentenbescheid nicht bindend wird, Sie müssen also Widerspruch einlegen und - bereits bezogene Beträge aus der jetzt bewilligten Altersrente von Ihnen zurückgezahlt werden. Nach der Vorlage des Nachweises über Ihre Schwerbehinderung werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren.
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