Hallo K89,
die Hochschulausbildung endet mit der Abschlussprüfung und nicht mit der Bekanntgabe der Noten.
Die Zeit vom 16.03.2021-31.03.2021 stellt keine Lücke im Versicherungsverlauf dar, da angebrochene Monate (hier der Monat März 2021) als volle Monate in der Summierung gelten.
Eine Zahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten ist nur für die Zeit des Schulbesuchs zwischen Vollendung des 16. und 17. Lebensjahres sowie für Zeiten, die die Höchstdauer von 8 Jahren nach Vollendung des 17. Lebensjahres überschreiten, möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.